Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen: Haushaltsplanentwurf 2013 für den Bereich Abfallwirtschaft
Vorlage
Upl/034/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


1. Wie setzt sich die Kostenbeteiligung privater Systembetreiber (Budget 15500 Sonderbudget Müllabfuhr, HHSt. 01.7200.1460 0000) zusammen ?

 

kommunale Abfallberatung (Anteil Verkaufsverpackungen)

  36.000 €

 

 

Sondernutzung und Sauberhaltung von öffentlichen Flächen

 

für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen (Altglasiglus)

135.000 €

 

 

Mitbenutzung kommunalen Altpapiertonne (PPK-Verkaufsverpackungen)

180.000 €

 

 

Gesamt

351.000 €

 

 

2. Was sind die Kosten für Sondermüll RC-ABA bei HHSt. 01.7200.6380.0000 ?

 

Mobile Sammlung (Frühjahr/Herbst)                                                                           ca 15.000 €

(Sammel- und Entsorgungskosten)

Stationäre Sammlung (Sondermüllannahmestation RC-ABA)               ca 55.000 €

(Entsorgungskosten)

Gesamt                                                                                                               ca 70.000 €

 

3. Welcher Anteil des Fürther Biomülls geht in die Kompostierung und welcher in die Vergärungsanlage der Fa. Eichhorn. Welche Laufzeit hat der Vertrag noch? Ist der in HHSt. 01.7200.5724.0000 angegebene Preis ein Festpreis? Welche Kosten fallen in die Umladung am Kompostplatz an?

 

Ca. 60% des Bioabfalls wird in der Vergärungsanlage Strullendorf verarbeitet. 40% gehen in die Kompostierung.

 

Der Vertrag läuft bis zum 30.06.2014 (optional bis 30.06.2015). Es wird momentan ein Verwertungspreis von 35,52 €/t zzgl. USt bezahlt. Eine Preisanpassung ist einmal jährlich zum Stichtag 01.07. möglich.

Es fallen für die Umladung am Kompostplatz interne Kosten i. H. v. 1,65 €/t  an.

 

4. Was bedeutet „Sonstige Öffentlichkeitsarbeit“ bei HHSt. 01.7200.5730.0000?

 

Von der HHSt werden Projekte für die Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege bezahlt, z. B.

  • Erstellung von Infoblättern und Flyern, Plakate und Tafeln,
  • Veröffentlichungen in der Stadtzeitung,
  • Info-Veranstaltungen, Tag der offenen Tür, Pressetermine
  • Abfalltheater, Kinderprojekte,
  • Videos, Internetauftritte,
  • Aufkleber für Mülltonnen

 

5. Es ist zu prüfen, ob die derzeitige Höhe der Rücklage (ca. 6 Mio. €) im Sonderbudget Müllabfuhr in dem bisherigen Umfang erforderlich ist.

 

Sollten am Ende des gegenwärtigen Müllgebührenzeitraumes (31.12.2014) noch Rücklagen vorhanden sein, fließen diese in den nächsten Kalkulationszeitraum mit ein und wirken dann gebührenmindernd.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: