Betreff
Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Vorlage
SchvA/048/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport nimmt von der beabsichtigten Maßnahme zur Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakts Kenntnis und befürwortet die beabsichtigte Maßnahme.


Durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern wurde rückwirkend zum 01.01.2011 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt (vgl. u.A. § 28 SGB II). Mit diesen Leistungen soll Kindern arbeitsloser oder gering verdienender Eltern bessere Bildungschancen bzw. ein besserer Zugang zur sozialen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

 

Zur Umsetzung dieser Leistungen erhält die Stadt einen höheren Anteil der Kosten der Unterkunft   Nach einer Ausarbeitung des Rf. IV/Stab-PI – H. Dr. Roth vom 23.03.2011 darf die Stadt Fürth mit Mittelzuweisungen von insg. ca. 1,65 Mio. € rechnen.

 

Ein Teil dieses Geldes (2,8 % der Kosten der Unterkunft  = 562.800 €) ist für Schulsozialarbeit und Kosten des Mittagessen für Hortkinder vorgesehen. Diese Mittel sind bis einschl. 2013 befristet.

 

Zum Thema Schulsozialarbeit ist durch Ref. I und SchvA/BIP die Schaffung von

 

  2 Halbtagesstellen für Schulsozialarbeit/Nachhilfeleistung

 

beabsichtigt.

 

Aufgabenbeschreibung:

Beide Kräfte sollen vorwiegend in den Nachmittagsstunden und in enger Abstimmung mit den Schulleitern in „Brennpunktschulen“ bzw. dort, wo auch der Bedarf vorliegt, Nachhilfestunden in Kleingruppen vor Ort in den Schulen geben. Diese Nachhilfestunden sollen Kinder erhalten, bei denen zu befürchten ist, dass sie die „wesentlichen Jahrgangslernziele“, d.h. die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe,  nicht erreichen werden und deren Eltern berechtigt sind, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Nach einem in Abstimmung mit den bedarfstragenden Schulen zu entwickelnden Dienstplan würden die beiden Kräfte an den verschiedenen Tagen jeweils verschiedene Schulen anfahren. Um Fahr- und Rüstzeiten gering zu halten, soll je Tag der Schwerpunkt auf eine Schule gelegt werden.

Eine Umfrage bei den Schulen hat ergeben, dass der Nachhilfebedarf vorwiegend dort vorliegt, wo eine sozial problematische Bevölkerungsstruktur oder ein hoher Migrantenanteil vorliegt.

Dort wäre auch gleichzeitig Schulsozialarbeit erforderlich bzw. ist teilweise auf Basis des Programms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) unter Federführung des Jugendamtes bereits eingerichtet und wird damit vernetzt.

Über die Nachhilfeleistung besteht die Hoffnung gleichzeitig einen Zugang zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen und auch zu den Schulen zu erhalten, die wesentliche Teile des Bildungs- und Teilhabepaktes vor Ort umsetzen müssen. Vorgesehen ist auch, dass die Nachhilfetätigkeit nicht auf die reinen Schultage beschränkt sein muss, sondern auch in den Ferien erfolgen kann. Dies gilt, in gewissen Umfang auch für die Sommerferien, in denen die Kinder, die zur Nachprüfung anstehen, betreut werden könnten. Insoweit müssen beide Kräfte nicht zusätzlich Ferienzeiten „einarbeiten“.

 

Es soll hier bei der Personalbemessung bewusst vorsichtig heran gegangen werden. Stellt man im Laufe des Schuljahres 2011/2012 fest, dass ein höherer Bedarf besteht, könnten immer noch ein oder mehrere Kräfte zusätzlich eingestellt werden.

Die Fortfinanzierung ab 2014 soll über die Leistungsverrechnung aus den Mitteln des Bildungspaketes zur „Lernförderung“ erfolgen.  Über die „Testjahre“ 2012 und 2013 kann rechtzeitig ein Fazit gezogen werden, ob sich die Stellen ab 2014 über die Lernförderung des Bildungspaketes selbst finanzieren.

 

Zeitplan:

Die Kräfte sollen im Idealfall ab Oktober 2011, spätestens aber ab November 2011 Dienst leisten.

 

Personalauswahl:

Der vorgenannte Zeitplan ist eng. Deshalb soll auf eine neue Stellenausschreibung verzichtet und das Personal aus einem Pool noch vorhandener Bewerbungen aus früheren, ähnlichen Stellenausschreibungen zurückgegriffen werden. Nach Vorgesprächen haben sich zwei geeignete Personen bereits zur Übernahme der neuen Aufgabe bereit erklärt. Die Stellenbesetzung wird im Wege der dringlichen Anordnung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

61.100,00
aus Schulsozialarbeit (Bundesmittel)

 

nein

x

ja

61.100,00

(befristet bis 2013)

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: