Für die Schulsozialarbeit/ Nachhilfeleistungen werden beim SchvA zwei 0,5-(Teilzeit-)Stellen, Sozial-pädagoge/in, EGr S11, zum 01.11.2011 neu geschaffen; die Stellen erhalten einen Vermerk „kw-2013“.
Mit Vfg. vom
08.08.2011 (vgl. Anlage) legt Rf. I eine Konzeption zur Umsetzung des Bildungs-
und Teilhabepaketes für den Teilbereich der Lernförderung vor und beantragt zu
deren Umsetzung die Schaffung von zwei 0,5-(Teilzeit-)Stellen für
Schulsozialarbeit/ Nachhilfeleistungen.
Finanzielle Auswirkungen der
Stellenneuschaffungen:
Es würden durch die
zwei neuen Teilzeit-Stellen Personalkosten von insgesamt 61.100 EUR entstehen.
Nach Berechnungen
von Rf. IV/Stab-Pl vom 23.03.2011 zum Teilhabe- und Bildungspaket, kann die
Stadt Fürth für Schulsozialarbeit und Mittagessen für Hortkinder mit
Bundesmitteln i.H.v. 562.800 EUR rechnen. Die Gewährung dieser Mittel ist bis
einschl. 2013 befristet. Die Kosten für Mittagessen in Horten beliefen sich
2010 auf 256.000 EUR, so dass für Schulsozialarbeit ein Budget von 306.800 EUR
(aus Bundesmitteln finanziert) zur Verfügung stehen würde.
Eine Kompensation
für die Stellenschaffungen wäre somit gegeben.
Befristung:
Die Konzeption des
Rf. I ist so angelegt, dass ab 2014 versucht werden soll, die Finanzierung der
Stellen über eine Leistungsverrechnung aus den Mitteln des Teilhabe- und
Bildungspaketes über den Teilbereich „Lernförderung“ zu erreichen. In den
nächsten Jahren sollen daher Erkenntnisse gesammelt werden, ob die Stellen sich
dann selbst finanzieren können; es ist ein Vermerk „kw-2013“ anzubringen.
Stellenbewertung:
Rf. I gibt
hinsichtlich der Qualifikation der beantragten Stellen eine
Sozialpädagogen-Tätigkeit an. Als Tätigkeitsprofil werden angegeben:
(1) Fachkundige
Nachhilfeleistung
(2) Führen der
Abstimmungsarbeit mit den Schulleitungen von „Brennpunkt-Schulen“
(3) Entwerfen und
Aufstellen der Dienstpläne
(4) Abstimmung mit
dem Sachgebiet Bildungspaket im Schulverwaltungsamt und im JobCenter wegen der
berechtigten Kinder
Vor dem Hintergrund
der fachlichen Positionierung der vorgelegten Konzeption (auf zwei Jahre
befristet) und des Modell- sowie Aufbaucharakters müssen turnusmäßige
arbeitsorganisatorische Maßnahmen (vgl. 2-4) anerkannt werden. Der Schwerpunkt des Tätigkeitsprofils
wird jedoch auf fachkundige Nachhilfeleistungen beruhen.
Die angeführten Tätigkeiten können nicht als „schwierige Tätigkeiten“ i.S. der EGr S12 gesehen werden. Die beantragten Stellen sind mit der Grundeingruppierung für Sozialpädagogen von EGr S11 zu bewerten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Rf. I-Vfg. vom 08.08.2011