Betreff
Stellenplan Rf. I / SchvA, Antrag auf Neuschaffung von zwei 0,5-(Teilzeit-) Stellen für Schulsozialarbeit/ Nachhilfeleistungen
Vorlage
DÜ/046/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Für die Schulsozialarbeit/ Nachhilfeleistungen werden beim SchvA zwei 0,5-(Teilzeit-)Stellen, Sozial-pädagoge/in, EGr S11, zum 01.11.2011 neu geschaffen; die Stellen erhalten einen Vermerk „kw-2013“.


Mit Vfg. vom 08.08.2011 (vgl. Anlage) legt Rf. I eine Konzeption zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für den Teilbereich der Lernförderung vor und beantragt zu deren Umsetzung die Schaffung von zwei 0,5-(Teilzeit-)Stellen für Schulsozialarbeit/ Nachhilfeleistungen.

 

Finanzielle Auswirkungen der Stellenneuschaffungen:

Es würden durch die zwei neuen Teilzeit-Stellen Personalkosten von insgesamt 61.100 EUR entstehen.

 

Nach Berechnungen von Rf. IV/Stab-Pl vom 23.03.2011 zum Teilhabe- und Bildungspaket, kann die Stadt Fürth für Schulsozialarbeit und Mittagessen für Hortkinder mit Bundesmitteln i.H.v. 562.800 EUR rechnen. Die Gewährung dieser Mittel ist bis einschl. 2013 befristet. Die Kosten für Mittagessen in Horten beliefen sich 2010 auf 256.000 EUR, so dass für Schulsozialarbeit ein Budget von 306.800 EUR (aus Bundesmitteln finanziert) zur Verfügung stehen würde.

 

Eine Kompensation für die Stellenschaffungen wäre somit gegeben.

 

 

 

Befristung:

Die Konzeption des Rf. I ist so angelegt, dass ab 2014 versucht werden soll, die Finanzierung der Stellen über eine Leistungsverrechnung aus den Mitteln des Teilhabe- und Bildungspaketes über den Teilbereich „Lernförderung“ zu erreichen. In den nächsten Jahren sollen daher Erkenntnisse gesammelt werden, ob die Stellen sich dann selbst finanzieren können; es ist ein Vermerk „kw-2013“ anzubringen.

 

Stellenbewertung:

Rf. I gibt hinsichtlich der Qualifikation der beantragten Stellen eine Sozialpädagogen-Tätigkeit an. Als Tätigkeitsprofil werden angegeben:

 

(1) Fachkundige Nachhilfeleistung

(2) Führen der Abstimmungsarbeit mit den Schulleitungen von „Brennpunkt-Schulen“

(3) Entwerfen und Aufstellen der Dienstpläne

(4) Abstimmung mit dem Sachgebiet Bildungspaket im Schulverwaltungsamt und im JobCenter wegen der berechtigten Kinder

 

Vor dem Hintergrund der fachlichen Positionierung der vorgelegten Konzeption (auf zwei Jahre befristet) und des Modell- sowie Aufbaucharakters müssen turnusmäßige arbeitsorganisatorische Maßnahmen (vgl. 2-4) anerkannt  werden. Der Schwerpunkt des Tätigkeitsprofils wird jedoch auf fachkundige Nachhilfeleistungen beruhen.

 

Die angeführten Tätigkeiten können nicht als „schwierige Tätigkeiten“ i.S. der EGr S12 gesehen werden. Die beantragten Stellen sind mit der Grundeingruppierung für Sozialpädagogen von EGr S11 zu bewerten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rf. I-Vfg. vom 08.08.2011