Der
AJJ-Empfehlung vom 05.10.2011 zur Schaffung von 24 Krippenplätzen in der
Blütenstr. 41 wird beigetreten. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind
in die Fortschreibungsliste für den Haushalt 2011 aufzunehmen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass von Frau Emmerich (Trägerin und Betreiberin der Krippe) der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind und die dingliche Sicherung entsprechend den staatlichen Förderrichtlinien erfolgt.
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.04.2011 wurde die Betreuungsquote für Kinder von 0 –
3 Jahren auf 35 % festgesetzt.
In Fürth-Sack,
Blütenstr. 41 können durch die Antragstellerin Frau Emmerich (ist Erzieherin)
24 Krippenplätze geschaffen werden. Die Plätze sind bereits bei der vom
Stadtrat beschlossenen Versorgungsquote berücksichtigt.
Von den förderfähigen Kosten in Höhe von 712.000 € entfallen auf den Staat 502.670 € und auf die Stadt 104.670 €. Hinzu kommt die Ausstattungspauschale in Höhe von 30.000 €, die voll vom Staat ersetzt wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
637340 €, städt.Anteil 104.670 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Plan und Kostenaufstellung