Der AJJ-Empfehlung vom 05.10.2011 zur Generalsanierung (Ersatzneubau ) des Kindergar-tens Komotauerstr. und des Kindergartens und Horts in der Leibnizstr. 4c, umgesetzt als Ge-samtmaßnahme in der Leibnizstr., wird nach Maßgabe der gesetzlichen Förderung nach Art. 27 BayKiBiG und der Neuschaffung von 24 Krippenplätzen nach den staatlichen Förderricht-linien zugestimmt.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend der vom Finanzreferat darge-stellten MIP 2011 – 2015 in den Haushalt aufzunehmen. Die MIP-Darstellung ist Bestandteil des Beschlusses.
Einem vorzeitigen Baubeginn wird zugestimmt, sofern seitens der Kirchenstiftung mit einer Vorfinanzierung des städtischen Anteils für die Kindergartengruppen und die Hortgruppe (der bis Ende 2015 zur Auszahlung gelangen kann) ohne Zinsberechnung Einverständnis besteht (Einverständniserklärung und Eigenmittelnachweis gegenüber der Kämmerei).
Die kath.
Kirchenstiftung Christkönig betreibt in ihrer Trägerschaft zwei
Kindertageseinrichtun-gen auf der Hardhöhe. Diese befinden sich in
a) der Komotauerstr. 27 (3
Kindergartengruppen) und
b) in der Leibnizstr. 4c (2
Kindergartengruppen, 1 Hortgruppe)
Beide Einrichtungen
stammen aus den 60er bzw. 70er Jahren. Untersuchungen aus dem Jahre 2009
ergaben einen dringenden und hohen Sanierungsbedarf, der einer Generalsanierung
gleichkommt.
Finanzielle- und
betriebliche Überlegungen führten bei der Kirchengemeinde zum Ergebnis, eine
einzige Baumaßnahme in der Leibnizstr. durchzuführen, statt gesondert in der
Komotauer- und der Leibnizstraße. Eine Vergleichsberechnung (Komotauer- und
Leibnizstr. gesondert) kommt auch zu einem Einspareffekt für die Stadt in Höhe
von ca. 67.000 €.
Die Kirchengemeinde
plant in zwei Bauabschnitten vorzugehen:
Im 1.Abschnitt
entsteht ein Neubau
mit drei Kindergartengruppen und im Obergeschoss (neu) zwei Krippen-gruppen mit
24 Plätzen.
Im 2.Abschnitt
kommen zwei
Kindergartengruppen und die Hortgruppe hinzu.
Die Gesamtmaßnahme beziffert sich auf 4´220.100 €. Öffentliche Mittel fließen in Höhe von 2´360.110 € plus 30.000 € für die Ausstattung. Der städtische Anteil beträgt 1´146.610 €, aufgeteilt entsprechend der in Anlage beigefügten MIP-Darstellung für die Jahre 2014 bis 2016. Die in 2011 dargestellte Finanzierung betrifft die Krippe, deren Finanzierung haushaltsrechtlich bereits gesichert ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
2´390.110 € einschl. 30.000 € Ausst.Pauschale |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Veranschlagt ist bereits die Finanzierung der 24
Krippenplätze. Für die Generalsanierung (Ersatzneubau) kann kein
Deckungsvorschlag unterbreitet werden. |
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1 Plan
1 MIP-Darstellung des Finanzreferats / Kämmerei