Dem durch Beschluss des AJJ am 05.10.2011 geänderten Betriebsträgervertrag für den Stadtjugendring wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Seitens der Stadt
Fürth wurde am 05.11.1997 mit dem Stadtjugendring (SJR) ein Betriebsträgervertrag
abgeschlossen mit dem Nutzungszweck, in der Kalbsiedlung eines am Bedarf der
Kinder- und Jugendlichen des Stadtteils orientiertes offenes Kinder – und
Jugendzentrum zu betreiben.
Vertragsinhalt war
u.a., dass die Sachkostenpauschale in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und
angepasst wird und dass die tatsächlichen Personalkosten des Kinder- und
Jugendzentrums übernommen werden. Auf Antrag des SJR zur Dynamisierung der
Personalkosten beschloss der AJJ am 18.04.2008 einstimmig, dem Stadtrat ab 01.01.2009
diesem Antrag statt zu geben.
Der
Stadtratsbeschluss sollte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2009
erfolgen, kam jedoch aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht zustande.
Dem hier
vorliegenden Entwurf stimmte der AJJ am 05.10.2011 mit Änderungen zu; diese
sind berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage erklärte
sich die Vorsitzende des SJR mit den Änderungen einverstanden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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