Betreff
Betriebsträgervertrag Stadtjugendring
Vorlage
DÜ/053/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Dem durch Beschluss des AJJ am 05.10.2011 geänderten Betriebsträgervertrag für den Stadtjugendring wird in der vorliegenden Form zugestimmt.


Seitens der Stadt Fürth wurde am 05.11.1997 mit dem Stadtjugendring (SJR) ein Betriebsträgervertrag abgeschlossen mit dem Nutzungszweck, in der Kalbsiedlung eines am Bedarf der Kinder- und Jugendlichen des Stadtteils orientiertes offenes Kinder – und Jugendzentrum zu betreiben.

 

Vertragsinhalt war u.a., dass die Sachkostenpauschale in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und angepasst wird und dass die tatsächlichen Personalkosten des Kinder- und Jugendzentrums übernommen werden. Auf Antrag des SJR zur Dynamisierung der Personalkosten beschloss der AJJ am 18.04.2008 einstimmig, dem Stadtrat ab 01.01.2009 diesem Antrag statt zu geben.

Der Stadtratsbeschluss sollte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2009 erfolgen, kam jedoch aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht zustande.

 

Dem hier vorliegenden Entwurf stimmte der AJJ am 05.10.2011 mit Änderungen zu; diese sind berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage erklärte sich die Vorsitzende des SJR mit den Änderungen einverstanden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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