Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Ausgangslage
Am 14. März 2012
wurde im Bau- und Werkausschuss das Umleitungskonzept zur Sanierung der
Ronhofer Brücke, Seeackerstraße über die A73, vorgestellt (Vorlage
Hauptbestandteile
des beschlossenen Umleitungskonzeptes sind zwei Kreisverkehre an den beiden
Kreuzungen westlich (Kronacher Straße) und östlich (Ronhofer Hauptstraße) der
Autobahn A 73. Der östliche Kreisverkehr soll auch nach der Umleitung erhalten
bleiben.
Ursprünglich wurde
noch von einer Sanierung im Juni bis November 2012 ausgegangen. Kurz vor der
Ausschreibung der Maßnahme musste die Autobahndirektion das Vorhaben jedoch aus
Mangel an Haushaltsmitteln stoppen und auf das Jahr 2013 verschieben.
Im Zuge der
Sanierung der Ronhofer Brücke wird auch deren Fahrbahndecke vollständig ausgetauscht.
Dieser Umstand warf die Frage auf, ob die neu herzustellende Markierung wieder
wie zuvor erfolgen soll, oder ob die relativ kostengünstige Gelegenheit genutzt
werden soll, Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn zu markieren. Die
Fahrbahnbreite erlaubt die Anlage von Schutzstreifen. Ein entsprechender Plan
wurde am 29. Februar 2012 instruiert und stieß auf allgemeine Zustimmung. Die
Maßnahmen wurden daher dem BWA in der Sitzung am 14:03.2012 vorgestellt und
beraten. Aufgrund der nun bevorstehenden Sanierung mit geänderten Bauzeiten,
der abgeschlossenen Instruktion und der in jüngster Zeit kontrovers
diskutierten Schutzstreifen sollen die Planungen und der vorgesehene Bauablauf
dem BWA nochmals zur Kenntnis gegeben werden.
Bauablauf (10.06.2013 bis 06.11.2013)
Der derzeit (Stand
09.01.2013) vorgesehene Bauablaufplanung sieht eine Vergabe Mitte Mai, eine Phase mit Vorbereitungsarbeiten im Juni
2013, die Hauptphase mit den Sanierungsarbeiten von Anfang Juli bis Ende
Oktober und eine Phase mit Nachbereitungsarbeiten von Ende Oktober bis Anfang
November 2013 vor.
Im Einzelnen sind
folgende Bauphasen vorgesehen:
Phase |
Von |
Bis |
Maßnahme |
Vorphase 1 |
10.06. |
25.06. |
Rückbau
Verkehrsinseln, |
Vorphase 2 |
25.06. |
25.06 |
Sperrung
Linkseinbieger AS Ronhof (BAB-Ausfahrten) |
Vorphase 3 |
26.06. |
28.06. |
Rückbau
Verkehrsinseln AS Ronhof |
Vorphase 4 |
29.06. |
30.06. |
Einrichtung
Baustellenverkehrsführung |
Hauptphase 1.1 |
30.06. |
20.08. |
Sanierung
Brückensüdseite |
Hauptphase 1.2 |
24.08 |
26.08. |
Teilsperrung AS
Ronhof, 1 Fahrstreifen für beide Richtungen mit LSA, Fahrbahneinbau
Südseite |
Zwischenphase |
26.08. |
26.08. |
Umlegung
Verkehrsführung auf Nordseite |
Hauptphase 2.1 |
26.08. |
21.10. |
Sanierung
Brückennordseite |
Hauptphase 2.2 |
19.10. |
21.10. |
Teilsperrung AS
Ronhof, 1 Fahrstreifen für beide Richtungen mit LSA, Fahrbahneinbau
Nordseite |
Nachphase 1 |
21.10. |
22.10. |
Änderung
Verkehrsführung |
Nachphase 2 |
23.10. |
23.10. |
Rückbau Sperrung
Linkseinbieger AS Ronhof (BAB-Ausfahrten) |
Nachphase 3 |
23.10. |
06.11. |
Rückbau prov.
Kreisverkehr West, Wiederherstellung Verkehrsinseln, Rückverlegung Haltstelle |
Im Zuge der
Erneuerung der Fahrbahndecken auf der Brücke (siehe Hauptphase 1.2 und 2.2)
müssen auch neue Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden. Dies bietet die
Chance, im Zuge dieser Maßnahme auch Radverkehrsanlagen in Form von
Schutzstreifen zu integrieren. Wegen der in letzter Zeit teilweise kontrovers
diskutierten Schutzstreifen sollen diese nochmals etwas detaillierter erläutert
und begründet werden.
Radverkehrsanlagen im Endzustand
Netzkonzeptionelle Bedeutung
Die Seeackerstraße
ist voraussichtlicher Teil der für den Radverkehr geplanten nördlichen
West-Ost-Tangente, die eine neue Querung der Regnitz zwischen Eigenes Heim und
Stadeln vorsieht. Die Seeackerstraße zählt in jedem Falle zu den östlichen
Zulaufstrecken dieser Querung und erhält im geplanten Radverkehrskonzept
voraussichtlich den Status einer Radroute (Radrouten
Die Seeackerstraße
ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße mit Tempo 50. Nach dem geltenden
Stand der Technik sind Straßen dieser Art mit Radverkehrsanlagen auszustatten
(siehe u. a. Radverkehrshandbuch Bayern, S. 29 ff., 33 ff., vorgestellt im BWA
19.09.2012, Vorlage
1. So stellt zum
einen der Frankenschnellweg eine Barriere da, die nur punktuell in größeren Abständen
überhaupt gequert werden kann. Die nächste Querung nördlich besteht erst an der
Kronacher Brücke (Entfernung 900 m) und südlich am Gewendeweg (Entfernung 500
m).
2. Zudem ist das
Verhältnis Kfz/Rad sehr groß, so dass Radfahrer wegen ihres seltenen Auftretens
besonders leicht übersehen werden können und daher noch mehr schutzbedürftig
sind, als in Straßen, in denen sie schon alleine durch ihre Anzahl präsenter
wirken.
Nach aktuellen
Hochrechnungen aus den Verkehrszählungen von Februar 2012 überqueren im Sommer
bisher ca. 50 Radfahrer pro Wochentag die Ronhofer Brücke auf der Fahrbahn.
Dieser niedrige Wert geht aus Sicht des Stadtplanungsamtes auf den starken
Kfz-Verkehr und eben das Fehlen einer Markierung für die Radler zurück.
Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage überall dort an, wo Anlagen für Radfahrer
geschaffen werden, so dass auch hier dem zur Förderung des Radverkehrs üblichen
Grundsatz der angebots- statt nachfrageorientierten Politik gefolgt werden
sollte. Ein messbarer Effekt ist erst in Folge der späteren Weiterführung zu
erwarten.
3. Drittens sind in
Autobahnnähe die Kfz-Geschwindigkeiten oft noch nicht stadtangepasst, so dass
Schutzstreifen auch der Geschwindigkeitsdämpfung dienen können. Zugleich werden
die von der „fahrradfreien“ Autobahn kommenden Kfz-Lenker durch die
Markierungen daran erinnert, dass sie auf der nun befahrenen Seeackerstraße mit
Radfahrer rechnen müssen.
Eben letzter Aspekt
rechtfertigt auch, die Schutzstreifen jetzt in einem ersten Schritt nur im
engeren Bereich der Anschlussstelle, d. h. auf einer Länge von ca. 210 Metern,
zu markieren und die geplante Fortsetzung in beide Richtungen (Ronwaldstraße,
Braunsbach) erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Auch diese kurze
Maßnahme hat einen eigenständigen Wert für die Verkehrssicherheit, da durch den
komplexen Bereich der Anschlussstelle hindurch eine fahrbahnseitige
Radverkehrsführung markiert wird. Auf der freien Strecke, also bis zur jeweils
nächsten Kreuzung, sind die Verhältnisse übersichtlicher, so dass vertreten
werden kann, die dortigen Markierungsfortsetzungen erst zu einem späteren
Zeitpunkt zu ergänzen.
Bei den
Verkehrsteilnehmern könnte dieser Umstand ggf. den Eindruck hervorrufen, die
Radverkehrsanlagen würden „im Nichts“ enden. Radfahrer können die
Seeackerstraße jedoch auch im Weiteren -
wie bereits heute - auf der Fahrbahn nutzen. Viel eher wird mit der Markierung
ein erster Schritt zur Sicherung des
Radverkehrs auf der Fahrbahn in Angriff genommen. Im Hinblick auf die
StVO-Novelle aus dem Herbst 2012 (sie tritt voraussichtlich am 01.04.2013 in Kraft) erscheint dies nicht
zuletzt auch deshalb geboten, da die für Radverkehr freigegebenen Gehweg
entlang der Seeackerstraße weiterhin nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren
werden dürfen (in der zurückgezogenen StVO-Novelle von 2009 wurde noch eine
Anhebung der Geschwindigkeit auf Gehwegen angestrebt). Hieraus ergibt sich ein
weiterer Grund, das zügige Fahren auf der Fahrbahn durch eine Führung über den
gesamten Knoten durch fahrbahnseitige Radverkehrsanlagen zu sichern. Die
Freigabe des Gehweges für die langsameren Radfahrer, welche die Fahrbahn nicht
benutzen möchten, steht hier nicht zur Disposition. Sie soll mindestens so
lange erhalten bleiben, bis die Fortsetzungen der Markierungen später in beiden
Richtungen vollendet werden.
Die Details der
Maßnahmen sowie die der Stadt Fürth entstehenden Kosten (z. B. für die
Deckenbaumaßnahmen einschließlich der erforderlichen Markierungen und der
sonstigen verkehrtechnischen Einrichtungen) werden nach Abschluss der
Vereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern vom Tiefbauamt dem Bau- und
Werkausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
Finanzierung
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca. 10.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt „Radfahren in Fürth“ |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 02.5900.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag |
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1 Anlage: Vorplanung Markierung, Ergebnis der ergänzenden Instruktion vom 29. Februar 2012, Maßstab 1:1000 (Stand 11. Dezember 2012)