Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Änderung der Haushaltssatzung 2013 vom 04.12.2012:
§ 1
§ 1 Abs.1 erhält folgende Fassung:
„Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen 323.245.978 €
und Ausgaben mit 323.245.978 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen 57.712.046 €
und Ausgaben mit 57.712.046 €
ab.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Alle Einnahmen in 2013 und 2014 ff., die den im Haushalt 2013 bei der HH-Stelle 8800.3440.3000 „Grundstückserlöse Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth“ veranschlagten Ansatz
i. H. v. 2.170.000 € übersteigen, sind zweckgebunden der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, den Finanzplan 2012 – 2016 entsprechend zu ergänzen.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Erwerb des Grundstückes Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth
zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat zur
Finanzierung des Grundstückserwerbs i. H. v. 5.635.000 € eine Satzung zur
Änderung der Haushaltssatzung 2013 vorzulegen.
Die Finanzierung des
Grundstückserwerbs erfolgt durch eine Entnahme aus der
Haushaltsausgleichsrücklage (zur
Zwischenfinanzierung) bei der HH-Stelle 9100.3100.0000 „Entnahme aus
Rücklagen“ i. H. v. 3.465.000 € sowie den noch im Haushalt 2013 veranschlagten
Grundstückserlösen i. H. v. 2.170.000 € bei der HH-Stelle „8800.3440.3000“.
Alle Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, sind sofort wieder an die
zweckgebundene Haushaltsausgleichsrücklage zurückzuführen.
Aufgrund der Satzungsänderung schließt der Vermögenshaushalt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit 57.712.046 € ab, dies bedeutet eine Erhöhung des Gesamtvolumens um 5.635.000 €..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
|
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
siehe oben |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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