Betreff
Änderung von Stellenplan und Geschäftsverteilung, Transferierung der Stelle 65640 (SB Feuerbeschau) und der Aufgabe Feuerbeschau vom Rf. III/ABK in das Rf. V/GWF/BaF
Vorlage
OrgA/024/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stelle 65640 (SB Feuerbeschau, VGr IVb,18IVa,1c / EGr 10 / BGr A10) wird mit ihren Aufgaben (Feuerbeschau) vom Rf. III/ABK in das Rf. V/GWF/BaF transferiert.

 

Dem Personal- und Organisationsausschuss ist in einem Jahr ein Erfahrungsbericht über die Situation beim Sachgebiet Feuerbeschau vorzulegen.


Die Stelle 65640 war früher schon einmal (bis zum 31.10.2010) dem Rf. V/GWF/BaF zugeordnet. Dann wurde nach einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) die Stelle mit Wirkung vom 01.01.2011 ins Rf. III/ABK transferiert (Stellenplan 2011).

 

Nach einem zwischenzeitlichen Personalwechsel beantragt Rf. V mit Verfügung vom 05.12.2012 die Rückführung der Stelle 65640 in das Rf. V/GWF/BaF und begründet dies wie folgt:

 

„Die Feuerbeschau ist seit dem 15. Juni 2012 vorübergehend wieder im Rf. V angesiedelt. Es hat sich im Laufe der vergangenen sechs Monate herausgestellt, dass sich die Rückverlegung bewährt hat. …

Während dieser 6 Monate wurden 108 reguläre und 10 außerordentliche Feuerbeschauen in Sonderbauten sowie 25 Beratungen im Vorbeugenden Brandschutz durchgeführt.

Von Herrn P. wurden darüber hinaus drei Brandschutzkonzepte (Rosenschule, Kinderkrippe Zedernstraße und Kindergarten Weiherhoferstraße) erstellt. Wenn Herr P. künftig im Laufe eines Jahres ca. 5 Brandschutzkonzepte für GWF erstellt, so würde dies eine Ersparnis von ca. 30.000 € für Rf. V bedeuten.

 

Weitere Aufgaben sind:

- die Beratung der Bauaufsicht in Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes,

- die Beratung der GWF in der Realisierung von Brandschutzmaßnahmen bei bestehenden  

  Gebäuden und Neubauten,

- Beratung von Architekten und Bauherren im Bereich Brandschutz.

 

Sinnvoll ist es daher, die Feuerbeschau dauerhaft als Sachgebiet an die Bauordnung anzugliedern. Hier ist bereits die erforderliche Infrastruktur in weiten Teilen vorhanden (EDV-Programm, Archiv usw.)….““

 

Stellungnahme OrgA:

Die für den Rückführungswunsch genannten Gründe sind fundiert, die Aufgabenverwandtschaft mit den Bauordnungsaufgaben ist unstrittig; der beantragte Stellen- und Aufgabentransfer wird daher befürwortet.

Die Stelle 65640 wird direkt der Stelle 65600, Abteilungsleitung Bauaufsicht unterstellt.

Die förmliche Ausweisung als „Sachgebiet“ ist aufgrund des niedrigen Stellenumfangs nicht möglich.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: