Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen
Vorlage
R III/015/2013
Art
Beschlussvorlage - AL


Die

 


 

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf

30 km/h vor den Fürther Schulen. Der Antrag wird mit pauschal mit Sicherheitsgründen begründet, unter gleichzeitigem Hinweis auf das Vorgehen in der Stadt Nürnberg.

Die überwiegende Anzahl der Fürther Schulen befinden sich entweder gänzlich oder mit den Zugängen innerhalb von Tempo-30-Zonen. Lediglich die GS Rosenstraße befindet sich im Geltungsbereich eines Streckenverbotes 30 km/h.

Die nachstehend genannten Schulen befinden sich an z.T. hochfrequentierten Straßen mit gesetzlicher Höchstgeschwindigkeit (max. 50 km/h):

Grundschule Friedrich-Ebert-Straße

Schulweg durchgängig auf baulich angelegten Gehwegen. Querung der Friedrich-Ebert-Straße im Schutz einer Fußgängersignalanlage. Wohngebiete westlich und östlich der Friedrich-Ebert-Straße sind komplett als Tempo-30-Zonen ausgewiesen.  Die Friedrich-Ebert-Straße ist Vorfahrtsstraße innerhalb des innerstädtischen Straßennetzes und damit nicht in eine Tempo-30-Zone integrierbar. Ein Streckenverbot 30 km/h ist aufgrund fehlender Voraussetzungen rechtmäßig nicht anzuordnen. In der Vergangenheit wurde eine entsprechende Anordnung durch die Aufsichtsbehörde aufgehoben.

 

 

 

 

Grundschule Schwabacher Straße

Das Schulgebäude liegt zwar an der Schwabacher Straße, als Zugänge werden aber die Anschlüsse zur Amalienstraße bzw. Bachstraße genutzt. Das Gebiet westlich der Schwabacher Straße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Grund- und Mittelschule Soldnerstraße

Das Gelände der Schulen befindet sich an der Soldnerstraße und ist Gehwege sehr gut erschlossen. Die eigentliche Fahrbahn der Soldnerstraße ist relativ weit vom Schulgelände entfernt. Die Querungsmöglichkeiten der Soldnerstraße sind im Bereich der Schulen ausgezeichnet und u.a. durch eine Fußgängersignalanlage gesichert.

Hans-Böckler-Schule

Das Schulgelände liegt nahe der 4-streifigen Fronmüllerstraße, wobei zwischen dem Gebäude und der Straße noch ausreichend Raum besteht. Entlang der Fronmüllerstraße besteht im Schulbereich ein durchgehender Gehweg. Unmittelbar vor dem Schulgebäude besteht eine Signalanlage, welche eine sichere Querung der Fronmüllerstraße ermöglicht. Darüberhinaus ist von den Schülerinnen und Schülern der städtischen  Wirtschafts- und Realschule bereits ein verkehrsangepasstes Verhalten zu erwarten. Die Anordnung eines Streckenverbotes auf 30 km/h auf der Fronmüllerstraße ist nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde rechtlich unzulässig.

Heinrich-Schliemann-Gymnasium

Das Heinrich-Schliemann-Gymnasium liegt ebenfalls an einer stark belasteten Hauptverkehrsstraße. Der Zugang befindet sich unmittelbar vor der Zufahrt zur Tiefgarage City-Center bzw. am Vorplatz bei der Feuerwache. Ein signalisierter Fußgängerüberweg über die Königstraße besteht zwar, allerdings etwas weiter entfernt am westlichen Ende des Vorplatzes bei der Feuerwache. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist, wie im Zusammenhang mit der Fronmüllerstraße beschrieben, nicht zulässig, da keine Rechtfertigungsgründe für eine derart weitreichende Verkehrsbeschränkung vorliegen. Allerdings wäre eine Verlegung der Fußgängerfurt vor das Schulgebäude zu prüfen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.09.2011