1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2.1 Die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ist Voraussetzung für die Realisierung des Ludwig Erhard-Hauses auf den Fl.Nrn. 467, 468, 469 und 470 Gem. Fürth
2.2 Der BWA empfiehlt / der Stadtrat beschließt die in der Vorlage genannten Anforderungen als Grundlage für das Wettbewerbsverfahren und bittet den Auslober um entsprechende Berücksichtigung im weiteren Verfahren.
3.1 Der BWA empfiehlt / der Stadtrat beschließt, den Wettbewerb mit einem städtischen Eigenanteil von max. 24.000,-- Euro zu fördern..
3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, in den Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern eine höhere Förderquote als 80% für das Projekt Ludwig-Erhard-Straße anzustreben.
4. Weitere Beschlussfassungen zur Umsetzung des Projekts bleiben vorbehalten.
BWA und Stadtrat
haben in ihren Sitzungen vom
Zwischenzeitlich
wurden durch das vom Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V. beauftragte
Architekturbüro die Kosten des Wettbewerbs ermittelt und entsprechende
Wettbewerbsanforderungen formuliert. Die Kosten der Durchführung des
Wettbewerbs stellen sich wie folgt dar:
Honorar
Wettbewerbsbetreuer ca.
17.000 Euro netto
Kosten für Prüfung
bis 20 Arbeiten
1.500 Euro netto
Kosten
Veröffentlichung TED 1.250 Euro netto
Kosten Betreuung
Auswahlverfahren 1.500 Euro netto
Kosten
abschließendes VOF-Verfahren ca. 2.500 Euro netto
Honorare
Fachpreisrichter (4 externe Kollegen) ca.
12.150 Euro netto
Honorare
Auswahlgremium ca. 900 Euro netto
Modellbaukosten ca. 5.000 Euro netto
Preisgeld
1. Preis ca.
16.800 Euro netto
Preisgelder ca.
25.200 Euro netto
Druck,
Versand ca. 500 Euro netto
Fahrtkosten,
Verpflegung ca. 1.000 Euro netto
Stellwände
für Ausstellung ca. 1.000 Euro netto
Unvorhergesehenes ca. 500 Euro netto
Summe
netto ca.
86.800 Euro netto
Summe brutto ca. 103.292 Euro brutto
Bei
einer - derzeit wahrscheinlichen –
Erweiterung des Raumprogramms werden sich die Kosten des Wettbewerbs nach Aussage von Herrn Prof.
Stößlein (stm-architekten) noch um ca. 15.000 Euro netto (= 17.850 Euro brutto)
erhöhen.
Hinsichtlich
des zu entwerfenden Baukörpers ist beabsichtigt, die Fl.Nrn. 467, 468, 469 und
470 Gem. Fürth zu überplanen, eine Zufahrtsmöglichkeit ist dabei auf Fl.Nr. 470
Gem. Fürth vorzusehen. Nachdem ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht
besteht, ist das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, d. h. es muss
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Die umgebende Baustruktur mit ihren Gebäudefluchten und
Straßenräumen ist daher zu berücksichtigen. Die Höhe des vorgesehenen
Baukörpers soll vor diesem Hintergrund und der besonderen Bedeutung und Wirkung
des Rathauses deutlich unterhalb der Traufe des benachbarten Rathaus-Südflügels
zurückbleiben. Zwischen Rathaus-Südflügel und dem geplanten Neubau soll eine
Durchfahrt verbleiben, die auch eine öffentliche Nutzung und Befahrung des
Innenhofes zulässt, ihre Überbauung ist möglich. Eine Integration des
bestehenden Aufzugsbauwerks als Zugang zur U-Bahn ist möglich und erwünscht, sollte
allerdings einen ausreichend dimensionierten öffentlichen Zugang erhalten.
Seitens des Bauherrn ist beabsichtigt, die bauordnungsrechtlich erforderlichen
Stellplätze abzulösen. Auf den Rohentwurf des Auslobungstextes für den
Wettbewerb wird hinsichtlich der Wettbewerbsanforderungen hingewiesen.
Durch
die Bundesrepublik Deutschland sowie den Freistaat sind erhebliche Förder- und
Finanzierungsmittel für Realisierung und Betrieb des Ludwig-Erhard-Hauses in
Aussicht gestellt worden. Auch der Wettbewerb selbst soll aus
Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Eine Förderqoute von mind. 80%
wird seitens der Stadt Fürth als realistisch angenommen. Allerdings setzen die
Städtebauförderungsrichtlinien voraus, dass die Kommune einen Eigenanteil von
demnach 20% tragen muss, auch wenn sie selbst nicht Bauherr oder
Wettbewerbsauslober ist.
Für
den vorgeschlagenen Wettbewerb ist also ein Finanzierungsbeitrag von max. ca.
24.000 EURO zu leisten (20% aus 120.000 EURO).
Die
Gespräche zu den Details der Förderung zwischen Initiativkreis, Stadt Fürth und
den staatlichen Behörden sind noch nicht abgeschlossen; die Verwaltung sollte
beauftragt werden, einen noch höheren Fördersatz zu erreichen (theoretisch sind
bis zu 90 denkbar).
Als
Deckungsmöglichkeit für den städtischen Eigenanteil könnte ein
Grundstückserlösanteil bei Verkauf der städtischen Baugrundstücke
Fl.Nrn. 467, 468, 469 und 470 Gem. Fürth dienen.
Weitere Beschlüsse, insbesondere zu
der Realisierung der angestrebten Baumaßnahmen bleiben vorbehalten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
120.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Anteilig aus Grundstücksverkaufserlös |
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Lageplan
Auslobungstext Wettbewerb (Rohentwurf)