Betreff
Ludwig-Erhard-Straße 5: Errichtung eines Ludwig-Erhard-Hauses, Finanzierung des Wettbewerbs, Wettbewerbsanforderungen
Vorlage
SpA/135/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.1 Die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ist Voraussetzung für die Realisierung des Ludwig Erhard-Hauses auf den Fl.Nrn. 467, 468, 469 und 470 Gem. Fürth

2.2 Der BWA empfiehlt / der Stadtrat beschließt die in der Vorlage genannten Anforderungen als Grundlage für das Wettbewerbsverfahren und bittet den Auslober um entsprechende Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

3.1 Der BWA empfiehlt / der Stadtrat beschließt, den Wettbewerb mit einem städtischen Eigenanteil von max. 24.000,-- Euro zu fördern..

3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, in den Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern eine höhere Förderquote als 80% für das Projekt Ludwig-Erhard-Straße anzustreben.

4. Weitere Beschlussfassungen zur Umsetzung des Projekts bleiben vorbehalten.


BWA und Stadtrat haben in ihren Sitzungen vom 12.12. / 19.12.2012das Baureferat ermächtigt, eine Machbarkeitsstudie sowie die Betreuung (Vorbereitung) eines Wettbewerbs zur Realisierung eines Ludwig-Erhard-Hauses zu fördern. Hinsichtlich der Kosten des Wettbewerbs haben sich die politischen Gremien der Stadt Fürth die Beschlussfassung über dessen weitere Förderung vorbehalten.

 

Zwischenzeitlich wurden durch das vom Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V. beauftragte Architekturbüro die Kosten des Wettbewerbs ermittelt und entsprechende Wettbewerbsanforderungen formuliert. Die Kosten der Durchführung des Wettbewerbs stellen sich wie folgt dar:

Honorar Wettbewerbsbetreuer                                              ca. 17.000 Euro netto

Kosten für Prüfung bis 20 Arbeiten                                  1.500 Euro netto

Kosten Veröffentlichung TED                                                     1.250 Euro netto

Kosten Betreuung Auswahlverfahren                                          1.500 Euro netto

Kosten abschließendes VOF-Verfahren                   ca.   2.500 Euro netto

Honorare Fachpreisrichter (4 externe Kollegen)                   ca. 12.150 Euro netto

Honorare Auswahlgremium                                                  ca.      900 Euro netto

Modellbaukosten                                                                  ca.   5.000 Euro netto

Preisgeld 1. Preis                                                                   ca. 16.800 Euro netto

Preisgelder                                                                            ca. 25.200 Euro netto

Druck, Versand                                                                     ca.      500 Euro netto

Fahrtkosten, Verpflegung                                                     ca.   1.000 Euro netto

Stellwände für Ausstellung                                                  ca.   1.000 Euro netto

Unvorhergesehenes                                                               ca.      500 Euro netto

Summe netto                                                                         ca. 86.800 Euro netto

Summe brutto                                                          ca.          103.292 Euro brutto

 

Bei einer  - derzeit wahrscheinlichen – Erweiterung des Raumprogramms werden sich die Kosten des  Wettbewerbs nach Aussage von Herrn Prof. Stößlein (stm-architekten) noch um ca. 15.000 Euro netto (= 17.850 Euro brutto) erhöhen.

 

Hinsichtlich des zu entwerfenden Baukörpers ist beabsichtigt, die Fl.Nrn. 467, 468, 469 und 470 Gem. Fürth zu überplanen, eine Zufahrtsmöglichkeit ist dabei auf Fl.Nr. 470 Gem. Fürth vorzusehen. Nachdem ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht, ist das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, d. h. es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die umgebende Baustruktur mit ihren Gebäudefluchten und Straßenräumen ist daher zu berücksichtigen. Die Höhe des vorgesehenen Baukörpers soll vor diesem Hintergrund und der besonderen Bedeutung und Wirkung des Rathauses deutlich unterhalb der Traufe des benachbarten Rathaus-Südflügels zurückbleiben. Zwischen Rathaus-Südflügel und dem geplanten Neubau soll eine Durchfahrt verbleiben, die auch eine öffentliche Nutzung und Befahrung des Innenhofes zulässt, ihre Überbauung ist möglich. Eine Integration des bestehenden Aufzugsbauwerks als Zugang zur U-Bahn ist möglich und erwünscht, sollte allerdings einen ausreichend dimensionierten öffentlichen Zugang erhalten. Seitens des Bauherrn ist beabsichtigt, die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze abzulösen. Auf den Rohentwurf des Auslobungstextes für den Wettbewerb wird hinsichtlich der Wettbewerbsanforderungen hingewiesen.

 

Durch die Bundesrepublik Deutschland sowie den Freistaat sind erhebliche Förder- und Finanzierungsmittel für Realisierung und Betrieb des Ludwig-Erhard-Hauses in Aussicht gestellt worden. Auch der Wettbewerb selbst soll aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Eine Förderqoute von mind. 80% wird seitens der Stadt Fürth als realistisch angenommen. Allerdings setzen die Städtebauförderungsrichtlinien voraus, dass die Kommune einen Eigenanteil von demnach 20% tragen muss, auch wenn sie selbst nicht Bauherr oder Wettbewerbsauslober ist.

Für den vorgeschlagenen Wettbewerb ist also ein Finanzierungsbeitrag von max. ca. 24.000 EURO zu leisten (20% aus 120.000 EURO).

 

Die Gespräche zu den Details der Förderung zwischen Initiativkreis, Stadt Fürth und den staatlichen Behörden sind noch nicht abgeschlossen; die Verwaltung sollte beauftragt werden, einen noch höheren Fördersatz zu erreichen (theoretisch sind bis zu 90 denkbar).

 

Als Deckungsmöglichkeit für den städtischen Eigenanteil könnte ein Grundstückserlösanteil bei Verkauf der städtischen Baugrundstücke Fl.Nrn. 467, 468, 469 und 470 Gem. Fürth dienen.

 

Weitere Beschlüsse, insbesondere zu der Realisierung der angestrebten Baumaßnahmen bleiben vorbehalten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 120.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Anteilig aus Grundstücksverkaufserlös

 


Lageplan

Auslobungstext Wettbewerb (Rohentwurf)