Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 20.02.2013 festgestellte Jahresrechnung 2010 der Stadt Fürth sowie für den Abschluss des Sondervermögens Klinikum Fürth für das Jahr 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Die örtliche Prüfung ist seit Änderung der Gemeindeordnung zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresrechnung der Stadt Fürth sowie für den Jahresabschluss des Sondervermögens Klinikum Fürth für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen.
Hinweis:
Eine Teilnahme des Oberbürgermeisters an Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch seinen Vertreter zu führen (§ 36 S. 2 GO).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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