Der Änderung der Satzung des Seniorenrates der Stadt Fürth wird - mit folgender Ergänzung der Verwaltung in § 7 - zugestimmt.
§ 7 lautet neu:
Die Stadt Fürth stellt dem Vorstand zur Geschäftsführung Räumlichkeiten und Ausstattung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung.
In der letzten Vollversammlung des Seniorenrates wurde die Änderung der Satzung des Seniorenrates der Stadt Fürth mehrheitlich beschlossen. Bezüglich des Inhalts wird auf die Änderungssatzung sowie die Begründung des Seniorenrates verwiesen.
Die Ergänzung der Verwaltung erfolgt, da alle Ausgaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzungstext und Begründung