Der Vortrag des Baureferenten
diente zur Kenntnis.
Die Stadt Fürth gibt folgende Stellungnahme ab und erhebt die
nachstehenden Einwendungen:
1.
Darstellung
der Unterlagen:
Die Darstellung der Unterlagen ist aus Sicht der Stadt Fürth nicht ausreichend:
Es fehlt ein Lageplan zum Schallschutz, aus dem hervorgeht, wie sich der Lärm
ausbreitet (Darstellung der Isophonen für Tag und Nacht, Lärmschutzwände, der
betroffenen Grundstücke etc.). In den Tabellen sind die Grundstücke nur mit
Flurnummer und Gemarkung aufgeführt, Angaben zu Straße und Hausnummer fehlen.
Deshalb ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Weiteres erkennbar, ob und
wie sie betroffen sind. Dadurch ist im Zuge der Auslegung ein erheblicher
zusätzlicher Beratungsaufwand entstanden.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert,
die Unterlagen bei einer erneuten erforderlichen Auslegung dementsprechend
anzupassen und zu ergänzen.
2.
Verkehrsprognose:
Grundlage für die Lärmberechnung ist die Verkehrsprognose. Es wird nicht klar,
auf welchem Basisjahr die Verkehrsprognose beruht und ob diese damit den
aktuellen Erkenntnissen entspricht.
Das angesetzte Prognosejahr 2020 ist nicht ausreichend, da der
Prognosehorizont bestenfalls nur wenige Jahre weiter reicht, als das Jahr der
geplanten Inbetriebnahme. Erforderlich ist eine Prognose, die zumindest bis zum
Jahr 2025, besser noch bis zum Jahr 2030 reicht.
Der Verkehrsprognose wurde eine vereinfachte Betrachtung für den gesamten
Abschnitt zwischen Stadtgrenze Nürnberg/Fürth und dem Kreuz Fürth/Erlangen
zugrunde gelegt. Dabei wurde ein durchschnittlicher täglicher Verkehr
angenommen, der auf Angaben der Autobahndirektion Nordbayern im Bereich
Eltersdorf für das Prognosejahr 2020 beruht. Der Verkehr auf den Abschnitten
zwischen der AS Ronhof und der AS Nürnberg/Fürth ist nachweislich wesentlich
höher als in dem Abschnitt Eltersdorf, im Abschnitt AS Ronhof und AS
Poppenreuth sogar um mehr als 10.000 Kfz pro Tag (Quelle: Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, Straßenverkehrszählung 2010).
Die Verkehrsbelastung
für den Abschnitt der A73 zwischen AS Fürth Ronhof und AS Nürnberg/Fürth liegt
auch im Verkehrsgutachten für den Neubau der Anschlussstelle Steinach an der
A73 mit 90.000 Kfz/Tag höher (Quelle: Planfeststellungsunterlagen zum Neubau
der Anschlussstelle Steinach an der BAB A 73, Nürnberg - Bamberg von km 25,950
bis km 27,200 mit Anbindung an die Kreisstraße FüS 4 und die Straße „In der
Schmalau“ durch die Stadt Fürth, Anlage 16, Verkehrsuntersuchung, Prof. Kurzak,
planfestgestellt durch die Reg. von Mittelfranken am 07.07.2011, Gz. 32-4354.1-1/06)
Im Erläuterungsbericht wird angegeben, dass die
Berechnung des Verkehrslärms nach der Anlage 1 der 16. BImSchV erfolgte. Sowohl
die maßgebende Verkehrsstärke M als auch der maßgebende LKW-Anteil für den
Emissionspegel Lm,E sind nicht nach der Tabelle A der o. g.
Anlage berechnet. Insbesondere der Anteil des Schwerlastverkehrs ist sehr viel
niedriger angenommen als für Bundesautobahnen in der Tabelle A vorgeschlagen.
Der Anteil des Schwerlastverkehrs wirkt sich stark auf die zu berechnenden
Lärmwerte aus.
Der Güterverkehr soll in
Bayern von 2007 – 2025 um 56% ansteigen (Quelle: Verkehrsprognose 2025 als
Grundlage für den Gesamtverkehrsplan Bayern, ITP im Auftrag des BayStMWIVT,
August 2010), im Bereich der Städteachse immerhin noch um 35% (Quelle: Verkehrsuntersuchung Erlangen-Fürth-Herzogenaurach, SSP, im
Auftrag des Staatlichen Bauamts Nürnberg, März 2011).
Mit der Verlängerung der A 73 nach Thüringen hat sich der Charakter des
Frankenschnellweges in Richtung Bundesautobahn gewandelt. Die Stadt Fürth geht
davon aus, dass im Zuge des kreuzungsfreien Ausbaus der Fern- und Güterverkehr
Richtung Nürnberg-Hafen und Güterverkehrszentrum im Nürnberger Süden verstärkt
statt wie bisher über die A 3 und A 9 um Nürnberg und Fürth herum
künftig über den kürzeren und in Nürnberg mautfreien Frankenschnellweg fährt
und deshalb wesentlich stärker als in der vorgelegten Verkehrsprognose
angenommen ansteigt.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert,
eine aktuelle und der zu erwartenden Verkehrsmenge und Verkehrszusammensetzung
entsprechende Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 vorzulegen und
die Lärmberechnung entsprechend anzupassen.
3.
Lärmberechnungen:
Es fehlen Angaben, welche Parameter
bei den Berechnungen zu den einzelnen Anwesen (Wände, Reflexion, Höhenunterschiede,
etc.) eingeflossen sind. Ersichtlich ist, dass selbst Hochhäuser nur mit einem
Geschoss aufgeführt sind. Exemplarische eigene Nachrechnungen ergaben andere
Werte. Teilweise sind die Grenzwerte der Gesundheitsgefährdung überschritten.
Daher ist eine Gesamtlärmbetrachtung erforderlich, die auch andere Lärmquellen
berücksichtigt. Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass trotz Überschreiten der
Grenze der Gesundheitsgefährdung eine Zunahme des Lärms nicht unzumutbar ist.
Der Grenzwert für Immissionen von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts begründet
sich an dem Kriterium der Gesundheitsgefährdung. Wissenschaftliche Untersuchungen
zeigen, dass auch dauerhafter geringerer Lärm krank machen kann. So hat der
Bund bereits 2010 die Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3
dB(A) abgesenkt hat. Die Grenzwerte für die Lärmsanierung liegen jetzt bei
67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) bei Nacht. Die Auslöseschwellen für
Aktionspläne im Zuge der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung
sind bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht festgelegt.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, die Annahmen
und Eingangsparameter sowie das Lärmberechnungsverfahren angemessen und
nachvollziehbar darzustellen sowie die kumulativen Auswirkungen verschiedener
Lärmquellen zu betrachten.
4.
Lärmschutz:
Es sind nicht nur Innenräume, sondern
auch schützenswerte Außenwohnbereiche (z. B. Balkone, Loggien, Terrassen)
betroffen. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht nur passiver Lärmschutz sondern auch
aktive Maßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche ergriffen werden müssen.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert,
die Überprüfung auch der schützenswerten Außenwohnbereiche vorzunehmen.
5.
Schadstoffbelastung
der Luft:
Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist bedingt durch den kreuzungsfreien Ausbau
mit einer weiteren Zunahme der Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Es wird
darauf hingewiesen, dass die Immissionswerte „nicht für den Bereich von
Autobahnkreuzen und Anschlussstellen“ gelten (Anlage E 11.4, S. 9). Die
Berechnung erscheint wegen der hohen Anschlussstellendichte zwischen den AS
Ronhof, Poppenreuth und Nürnberg/Fürth als nicht sachgerecht. Da die Grenzwerte
der 39. BImSchV überschritten werden, ist regelmäßig für repräsentative
Zeiträume die Belastung in den betroffenen Abschnitten zu messen. Sollten
Überschreitungen festgestellt werden, so sind in gemeinsamer Absprache zwischen
den betroffenen Städten Nürnberg und Fürth und der Autobahndirektion Nordbayern
kurzfristige Maßnahmen zur Abhilfe zu treffen.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert,
die Luftschadstoffberechnung auf die tatsächlichen Verhältnisse mit geringem
Abstand zwischen den Anschlussstellen und den sich daraus ergebenden
Zusatzbelastungen abzustellen
6.
Umleitungsverkehr:
Es ist davon auszugehen, dass sich der Verkehr durch die langfristige
baustellenbedingte Kapazitätseinschränkung nicht nur wie angegeben
kleinräumig, sondern weiträumig in das nachgeordnete Straßennetz verlagern
wird. Daher ist eine spürbare Zusatzbelastung auf den Straßen im Fürther
Stadtgebiet zu erwarten. Die Auswirkungen der Einschränkungen sind anhand eines
regionalen Verkehrsmodells zu ermitteln und darzustellen. Die Vorhabenträgerin
muss daraufhin geeignete Maßnahmen entwickeln und abstimmen, wie der
zusätzliche Verkehr sicher und ohne vermeidbare Beeinträchtigungen abgewickelt
werden kann. Hierzu gehört auch eine rechtzeitige und umfassende Information
der Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen auch außerhalb Nürnbergs.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert,
die Wirkungen der baustellenbedingten Verkehrsbeschränkungen auf das nachgeordnete
Netz anhand eines geeigneten Verkehrsmodells zu ermitteln sowie in Abstimmung
mit den betroffenen Nachbarstädten ein wirksames Maßnahmenkonzept
einschließlich einer umfassenden und rechtzeitigen Information der Verkehrsteilnehmer
und Bürger zu erarbeiten.
7.
Eigene
Grundstücke:
Die Stadt Fürth erhebt diese Einwendungen auch für die im Eigentum der Stadt
befindlichen betroffenen städtischen Grundstücke.
Die
Stadt Nürnberg beabsichtigt den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs
im Stadtgebiet Nürnberg (Kreisstraße N4). In dem seit 2010 laufenden
Planfeststellungsverfahren legt die Stadt Nürnberg nun in Ergänzung der
eingereichten Planfeststellungsunterlagen Lärmberechnungen für die Fürther
Stadtteile Poppenreuth, Ronhof, Kronach, Steinach und Herboldshof vor, aus
denen sich ergibt, dass es in Folge des Ausbaus der Kreisstraße N 4 in Nürnberg
auf der BAB A 73 zwischen der Stadtgrenze Nürnberg/Erlangen und dem Anschluss
an die BAB A 3 zu einer zusätzlichen Immissionsbelastung angrenzender Bebauung
kommt.
Im
Zeitraum vom 18.01. bis 18.02.2013 lagen die Unterlagen zur Einsicht aus, des
Weiteren ist die Stadt Fürth aufgefordert, bis zum 04.03.2013 als Trägerin öffentlicher
Belange und als Betroffene Stellung zu nehmen und ggf. Einwendungen zu erheben.
In
den Unterlagen der Stadt Nürnberg ist dazu aufgeführt (Auszug):
Anspruch auf Lärmschutz
außerhalb des Baubereiches:
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Baubereichs ist zu
bejahen, wenn der Lärmzuwachs an einem Immissionsort außerhalb des Baubereichs
auf Grund einer Verkehrsmehrung, die ursächlich auf dem geplanten Ausbau
beruht, zu einer Überschreitung der als Grenze der Gesundheitsgefahr betrachteten
Immissionswerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts oder zu einer weiteren
Verfestigung der Immissionspegel oberhalb dieser Werte führt.
Lufthygienische Auswirkungen
außerhalb des Baubereichs
Bei einer sehr ungünstigen Betrachtung in der beiliegenden Berechnung
bei der die Gesamtschadstoffemissionen der A 73 bzw. des FSW auf die heutige
Grundbelastung aufgeschlagen werden, kann es rechnerisch zu leichten
Grenzwertüberschreitungen kommen.
Die
Darstellung der Unterlagen wenig detailliert und unvollständig. Es gibt keine
Pläne, aus denen hervorgeht, welche Grundstücke betroffen sind, wie sich der
Schall ausbreitet, etc. In den Tabellen sind die Grundstücke nur mit Flurnummer
und Gemarkung aufgeführt, Angaben zu Straße und Hausnummer fehlen. Hauseigentümer
können i. d. R. in ihren Unterlagen noch
Angaben zu Flurnummer und Gemarkung finden, betroffene Mieterinnen und Mieter
haben dazu selten Zugang. Der Beratungsaufwand in der Stadt Fürth hat sich
dadurch massiv erhöht.
Im
Rahmen der Auslegung waren zur Einsicht bisher (Stand 13.02.2013) ca. 40
Bürgerinnen und Bürger im Stadtplanungsamt, einige wenige waren hochgradig
erregt, da sie seit langer Zeit unter dem Lärm der A73 leiden. Insbesondere die
Bereiche, an denen noch kein aktiver Lärmschutz besteht (z. B.
Storchenstraße, Gradlstraße, Gewendeweg, Dammstraße), sowie die hohen Gebäude
an der Rudolf-Schiestl-Straße sind von jeder zusätzlichen Belastung massiv
betroffen. Der Verkehr hat sich seit der Eröffnung des Frankenschnellweges mehr
als verdoppelt. Der Grenzwert für
Immissionen von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts begründet sich an dem
Kriterium der Gesundheitsgefährdung. In den letzten Jahren wurde jedoch
allgemein bewusst, dass auch geringerer Lärm krank macht und in anderen
Bereichen sind die Grenzwerte entsprechend niedriger angesetzt. Der Bund hat
bereits 2010 die Grenzwerte für Lärmsanierung um 3 dB(A) abgesenkt. Die
Grenzwerte für lärmsanierung liegen jetzt bei 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) bei
Nacht. Die Auslöseschwellen für Aktionspläne im Zuge der
Umgebungslärmrichtlinien liegen sogar noch niedriger.
Luftschadstoffe:
Die lufthygienische
Stellungnahme zur Veränderung der Schadstoffbelastung untersucht die Stoffe
Stickoxid (NO2) und Feinstaub (PM-10). Die Vorbelastung wurde für
den Abschnitt AS Fürth Poppenreuth bis AS Eltersdorf entsprechend städtischen
Randgebieten angenommen und im Abschnitt AS Stadtgrenze bis AS Poppenreuth mit
Werten der Stadt Nürnberg. Die Zunahme der Schadstoffbelastung übersteigt in
dem Abschnitt AS Nürnberg/Fürth bis AS Poppenreuth in den Bereichen ohne
Lärmschutzwand die geforderten Grenzwerte. Gemäß Gutachten der Stadt Nürnberg
ist davon auszugehen, dass durch verbesserte Emissionswerte von Neufahrzeugen
die Vorbelastung tendenziell sinken wird und damit die Grenzwerte im
Prognosejahr eingehalten werden können. Der mögliche positive Effekt einer
Umstellung der Fahrzeugflotte wird jedoch erst allenfalls mittelfristig wirksam
und kann zumindest teilweise durch mehr und größere Fahrzeuge kompensiert
werden.
Erschließung
der Baustelle / Auswirkungen während der Bauzeit
In
den Unterlagen der Stadt Nürnberg ist dazu aufgeführt (Auszug):
„Die Durchführung erfolgt, soweit möglich,
unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Erschließung der Baustelle erfolgt
über das bestehende Straßen- und Wegenetz. Für den An- und Abtransport der Erd-
und Baustoffe wird, soweit möglich, die Trasse des Frankenschnellweges
mitgenutzt, um den innerstädtischen Raum durch den Baustellenverkehr nicht zu
belasten.“
Zum
großräumigen Umleitungsverkehr sind keine Aussagen in den Unterlagen zu finden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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