Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes 310 - 310a Ä./ Lärmschutz, Antrag auf der Bürgerversammlung Nord-Ost vom 15.11.2012
Vorlage
SpA/146/2013
Aktenzeichen
V-SpA-Pl/B-Ho
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Die weitere Behandlung des Sachverhalts wird nach dem anberaumten Gespräch mit den Grundstücksbesitzern dem Bau- und Werkausschuss zur Beratung vorgelegt.


In der Bürgerversammlung am 15.11.2012 in Stadeln wurde (erneut) ein Antrag zur „Erstellung eines genehmigungsfähigen Bebauungsplanes mit Lärmschutz an der A 73 zwischen Storchenstraße und Gradlstraße (Bebauungspläne Nr. 310 und 310a) durch die Stadt Fürth“ eingereicht und beraten. Die Planaufstellung ist mit einer Umwandlung der heute noch landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bauland verbunden; Denn nur auf diese Weise kann eine Rechtsgrundlage zur Errichtung und Abrechnung des Lärmschutzes geschaffen werden.

 

Der Antrag wurde zunächst einstimmig abgelehnt. Erst auf den Vorschlag von Herrn OB Dr. Jung den Antrag dahingehend zu erweitern, dass die Erstellung des Bebauungsplanes von der mehrheitlichen Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden soll, wurde der Antrag in o.g. Bürgerversammlung mit Mehrheit angenommen.

 

Das Stadtplanungsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 21.01.2013 und Fristsetzung von drei Wochen die acht Grundstücksbesitzer (11 Flurstücke) um Auskunft gebeten, ob sie an einer Baugebietsentwicklung mit einem entsprechenden Umlegungsverfahren interessiert sind bzw., ob wesentliche Gründe (z.B. Betriebsgefährdung) dagegen stehen.

 

Die Antwortschreiben der Grundstücksbesitzer liegen nun vor. Einige Grundstücksbesitzer haben gemeinschaftlich um ein Gespräch gebeten (betrifft insg. 10 Flurstücke). Der Termin zu diesem Gespräch ist auf den 18.01.2013 datiert.

 

Vereinzelt, bezogen auf ein weiteres Flurstück, wurde von den entsprechenden Grundstücksbesitzern jedoch auch dem angedachten Verfahren widersprochen.

 

Im Ergebnis soll nun zunächst das anberaumte Gespräch abgewartet und im Anschluss der Sachverhalt dem Bau- und Werkausschuss zur Beratung vorgelegt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: