Betreff
Neueinteilung des Stadtgebietes Fürth in Stadtbezirke gemäß Art. 60 Gemeindeordnung
Vorlage
BMPA/076/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Das Stadtgebiet Fürth wird gemäß Art. 60 Abs. 1 Gemeindeordnung in folgende 3 Stadtbezirke neu eingeteilt:

 

Stadtbezirk

 

Stadtteile

Wahlberechtigte

Nord-Ost

Bislohe, Braunsbach, Espan, Flexdorf,

Herboldshof, Kronach, Mannhof,

Poppenreuth, Ritzmannshof, Ronhof, Sack,

Stadeln, Steinach, Vach

 

23.952

West

Atzenhof, Billinganlage, Burgfarrnbach,

Dambach, Eigenes Heim, Eschenau,

Hardhöhe, Oberfürberg, Scherbsgraben,

Schwand, Unterfarrnbach, Unterfürberg

 

32.766

Süd

Altstadt, Innenstadt, Südstadt, Stadtgrenze,

Stadtpark, Weikershof

 

35.402

 

                                                               gesamt:

92.120

 

Die Anzahl der Wahlberechtigten sind nach dem Wählerverzeichnis mit Stand vom 16.01.2013

ermittelt.

 

Die Einteilungspläne Anlage 1 und Anlage 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Die aktuelle Einteilung des Stadtgebietes Fürth in Stadtbezirke stammt aus dem Jahr 1996.

 

Von Seiten der Bürgerschaft wurden in letzter Zeit verstärkt Wünsche laut, die Stadtteile Dambach, Eschenau, Oberfürberg und Unterfürberg vom Stadtbezirk Süd in den Stadtbezirk

West zu verlagern. Mit diesem Beschlussvorschlag wird dem Wunsch der Bürgerschaft

Rechnung getragen.

Die Verschiebungen wirken sich auch positiv auf die Ausgewogenheit der Anzahl der Wahl-

berechtigen je Stadtbezirk aus.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Einteilungsplan im Maßstab 1:60.000

Anlage 2 Einteilungsplan im Maßstab 1:10.000 liegt in der Stadtratssitzung auf.