Betreff
Errichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe in der Zedenstraße in Fürth-Vach
Vorlage
GWF/055/2013
Aktenzeichen
621-Mü-4643
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt das Projekt entsprechend der vorgelegten Planung und Kostenberechnung fortzuführen und erteilt hiermit die Projektgenehmigung.

 


Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 25.05.2011 wurde die Verwaltung mit der Planung eines Neubaus einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen (zweigruppig) beauftragt. Die jetzt vorliegende Planung ist mit dem Jugendamt und der Evangelischen Kirche als späterem Träger der Einrichtung entwickelt und abgesprochen worden.

 

Die Planung wurde aus Zeitgründen (das Förderprogramm läuft nur noch bis Ende 2013) bereits bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Die Erlaubnis zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn liegt seit dem 15.01.2013 vor, es werden Fördergelder in Höhe von 582.700,-- Euro (unabhängig von den Gesamtbaukosten) in Aussicht gestellt. Zeitgleich wurde mit dem Förderantrag auch der Bauantrag eingereicht. Der Baugenehmigungsbescheid wird in den nächsten 14 Tagen erwartet.

 

Die Krippe wird neben dem vorhandenen, jedoch zu kleinen und auch nur auf 5 Jahre (bis Sept. 2014) angemieteten Containergebäude auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofs in Vach errichtet. Sobald der Neubau fertig gestellt ist (ca. Dezember 2013) findet der Umzug der Krippe statt.

 

Schnellstmöglich soll danach der Mietcontainer einschließlich der Fundamente und Versorgungsleitungen zurückgegeben bzw. rückgebaut werden, damit die Freispielfläche durch das GrfA errichtet werden kann. Bis zur Fertigstellung der Außenanlagen ca. Mitte 2014 ist der Zugang zur Krippe nur über den Friedhof möglich.

 

Ein Außenanlagenplan kann der Projektgenehmigung noch nicht beigelegt werden, da das GrfA erst seit 19.02.2013 offiziell zum Projekt hinzugezogen wurde. Die Kosten der Außenanlagen (Baukosten und Honorare) wurden im Vorfeld aber über entsprechende Vergleichsprojekte ermittelt und sind in der Kostenberechnung mit gesamt ca. 136.000,-- € bereits enthalten.

 

Die Gesamtkosten entsprechend der Kostenberechnung des Architekten vom 08.03.2013 betragen nunmehr ca. 908.000,-- € (s.u.). Gegenüber der Kostenschätzung vom November 2012 (Bestandteil des Förderantrages, ca. 761.000,-- €) entstehen die höheren Gesamtkosten durch den Mehraufwand für die Anpassung des Friedhofsgeländes (ca. 20.000,-- €), die Richtigstellung bei den Honoraren und Nebenkosten der Kostengruppe 700 (ca. 20.000,-- €) und durch eine Erhöhung bei den Baukosten der Kostengruppe 300 und 400 um ca. 14% (entspricht ca. 107.000,-- €).

 

Die erhöhten Baukosten kommen vor allem durch die hochwertige energetische Ausführung des Gebäudes (innovative Heiztechnik mit Wärmepumpe in Verbindung mit Fußbodenheizung, einer sehr guten Wärmedämmung und einer eigenen Photovoltaikanlage) wodurch die gültig EnEV um ca. 35% unterschritten wird. In Verbindung mit der Photovoltaikanlage werden sich diese energetisch bedingten Mehrkosten jedoch bereits in 10 bis 12 Jahren amortisiert haben.

 

In der MIP waren bisher 770.000,-- € für das Projekt eingestellt. Für die zusätzlich erforderlichen ca. 138.000,-- € kann von der GWF zwar kein Deckungsvorschlag gemacht werden, jedoch entspricht der Anteil der Außenanlagen (ca. 136.000,-- €, s.o.) ziemlich genau diesem Betrag. Die zugehörigen Arbeiten werden aber erst 2014 kassenwirksam, so dass die dafür erforderlichen Mittel bei den Haushaltsberatungen 2014 für das neue Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Durch das Weglassen der Photovoltaikanlage könnten ca. 38.000,-- € eingespart werden, die Anlage könnte evtl. auch durch einen Investor errichtet werden. Die vorbereitenden Arbeiten dafür werden aber auf jeden Fall schon jetzt mit dem Neubau durchgeführt. Unter Berücksichtigung des in Aussicht gestellten Förderbetrages (s.o.) sollte das Projekt jedoch einschließlich der PV Anlage genehmigt werden.

 

Kostenzusammenstellung

                                                                Kostenschätzung    Kostenberechnung

 

KG 200 Herrichten des Grundstückes         22.762,32 €                       0,00 €

KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion          322.466,20 €            399.977,79 €

KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen   102.430,44 €            158.240,00 €

KG 500 Außenanlagen                                 80.473,75 €            112.933,75 €

KG 600 Ausstattung                                     30.000,00 €              31.380,00 €

KG 700 Baunebenkosten                            184.659,68 €            204.705,65 €

Unvorhergesehenes                                       18.968,60 €                   762,81 €

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Gesamtkosten                                             761.760,99 €            908.000,00 €

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

908.000,-- €

 

nein

X

ja

10.900,-- €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4643.9403.0     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Sachverhalt

 


Grundriss, Ansichten und Schnitt (Pläne aus Bauantrag)