Betreff
Baustelleneinrichtung Bauvorhaben Neue Mitte Fürth
Vorlage
R VI/007/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Nach Abwägung aller Belange wird als Standort für die Containerstellung der Fontänenhof der Adenaueranlage festgelegt. Dort können 30 Container ebenerdig für die Dauer der Bauzeit gestellt werden. In den Verträgen mit MIB soll die Verwaltung folgendes festlegen:

 

Zugang zum Containerlager nur über den Eingang Friedrichstraße. Die anderen Zugänge zum Fontänenhof sind zu schließen.

Die Wiederherstellung bzw. Sicherung des derzeitigen Zustands ist festzulegen, insbesondere im Hinblick auf den dortigen Baum- und Grünbestand sowie die Brunnenanlage.

Das Einheben der Container erfolgt in Absprache mit dem Grünflächenamt zum Schutz der Anlage.

 

Darüber hinaus wird die derzeitige Sondernutzung des Café am Park vorübergehend im bisherigen Umfang zugelassen im angrenzenden nordöstlichen Bereich an der Treppenanlage Moststraße unter Berücksichtigung des Fußgängerverkehrs.


Im Rahmen der Verkehrsführungsplanung des Projekts Neue Mitte beantragte die MIB AG die Stellung von 30 Containern in den Fontänenhof der Adenaueranlage. Der Verwaltung wurde mit Prüfung von Alternativen beauftragt.

Geprüft wurden alternativ die Fürther Freiheit, der Hallplatz, das oberste Parkdeck des Parkhauses Friedrichstraße und das eigentliche Baufeld. Auf die beigefügten umfassenden Ausführungen darf verwiesen werden. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass folgende Alternativen ausschieden, aus folgenden  wesentlichen Gründen:

1.    Standort Freiheit: 11 Veranstaltungen erheblich beeinträchtigt, Mindereinnahmen von ca. 50.000 .- € an Platzgeldern sowie Verringerung der Parkplätze und Störung des Stadtbildes

2.    Standort Hallplatz: Stellprobleme aufgrund zu geringer Fläche, Belästigung der Anwohner, Beeinträchtigung des Sicherheitskonzeptes Michaeliskirchweih

3.    Parkdeck Friedrichstraße: unzumutbare Entfernung und Sicherheitsbedenken

4.    in der Baustelle: Platzprobleme, Sicherheitsbedenken, Störung der ohnehin belastenden Nachbarn

 

Daher sollte unter Abwägung aller Vor- und Nachteile der Fontänenhof der Adenaueranlage gewählt werden.  Die öffentliche Nutzung wäre durch die angrenzende Baustelle in jedem Fall beeinträchtigt. Die vorhandene Eingrünung schirmt die Container im Stadtbild ab und die Nähe zur Baustelle ermöglicht die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Beschäftigten.

Bei einem letzten Ortstermin wurde festgestellt, dass durch ein Einheben der Container aus der Rudolf-Breitscheid-Straße der vorhandene Baumbestand in der Friedrichstraße geschützt werden kann. Durch die im Beschluss festgelegten vertraglichen Verpflichtungen ist sichergestellt, dass der Fontänenhof nach Abschluss der Baumaßnahme der Öffentlichkeit wieder im gewohnten Maße zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit dem Café am Park als Sondernutzungsberechtigter konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme LA vom 18.2. und 7.3.13

Schreiben MIB AG vom 11.03.13; Lageplan