Nach
Abwägung aller Belange wird als Standort für die Containerstellung der
Fontänenhof der Adenaueranlage festgelegt. Dort können 30 Container ebenerdig
für die Dauer der Bauzeit gestellt werden. In den Verträgen mit MIB soll die
Verwaltung folgendes festlegen:
Zugang
zum Containerlager nur über den Eingang Friedrichstraße. Die anderen Zugänge
zum Fontänenhof sind zu schließen.
Die
Wiederherstellung bzw. Sicherung des derzeitigen Zustands ist festzulegen,
insbesondere im Hinblick auf den dortigen Baum- und Grünbestand sowie die
Brunnenanlage.
Das
Einheben der Container erfolgt in Absprache mit dem Grünflächenamt zum Schutz
der Anlage.
Darüber hinaus wird die derzeitige Sondernutzung des Café am Park vorübergehend im bisherigen Umfang zugelassen im angrenzenden nordöstlichen Bereich an der Treppenanlage Moststraße unter Berücksichtigung des Fußgängerverkehrs.
Im Rahmen der Verkehrsführungsplanung des Projekts
Neue Mitte beantragte die MIB AG die Stellung von 30 Containern in den
Fontänenhof der Adenaueranlage. Der Verwaltung wurde mit Prüfung von
Alternativen beauftragt.
Geprüft wurden alternativ die Fürther Freiheit, der
Hallplatz, das oberste Parkdeck des Parkhauses Friedrichstraße und das
eigentliche Baufeld. Auf die beigefügten umfassenden Ausführungen darf
verwiesen werden. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass folgende
Alternativen ausschieden, aus folgenden
wesentlichen Gründen:
1.
Standort Freiheit: 11 Veranstaltungen erheblich beeinträchtigt,
Mindereinnahmen von ca. 50.000 .- € an Platzgeldern sowie Verringerung der
Parkplätze und Störung des Stadtbildes
2.
Standort Hallplatz: Stellprobleme aufgrund zu geringer Fläche,
Belästigung der Anwohner, Beeinträchtigung des Sicherheitskonzeptes
Michaeliskirchweih
3.
Parkdeck Friedrichstraße: unzumutbare Entfernung und
Sicherheitsbedenken
4.
in der Baustelle: Platzprobleme, Sicherheitsbedenken, Störung der
ohnehin belastenden Nachbarn
Daher sollte unter Abwägung aller Vor- und Nachteile
der Fontänenhof der Adenaueranlage gewählt werden. Die öffentliche Nutzung wäre durch die
angrenzende Baustelle in jedem Fall beeinträchtigt. Die vorhandene Eingrünung
schirmt die Container im Stadtbild ab und die Nähe zur Baustelle ermöglicht die
Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Beschäftigten.
Bei einem letzten Ortstermin wurde festgestellt,
dass durch ein Einheben der Container aus der Rudolf-Breitscheid-Straße der
vorhandene Baumbestand in der Friedrichstraße geschützt werden kann. Durch die
im Beschluss festgelegten vertraglichen Verpflichtungen ist sichergestellt,
dass der Fontänenhof nach Abschluss der Baumaßnahme der Öffentlichkeit wieder
im gewohnten Maße zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit dem Café am Park als Sondernutzungsberechtigter konnte eine einvernehmliche
Lösung gefunden werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stellungnahme
LA vom 18.2. und 7.3.13
Schreiben MIB AG vom 11.03.13; Lageplan