1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die
Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt bzw.
der Stadtrat beschließt, für den im beiliegenden Planblatt dargestellten
Bereich den Bebauungsplanes Nr. 274a aufzustellen. Hinsichtlich der Art der
baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich ein Mischgebiet (MI) i. S. des §
6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Am
21.02.2005 hatte die SPD Stadtratsfraktion im Rahmen der Gesamtfortschreibung
des Flächennutzungsplanes beantragt, ob eine am Steinfeldweg ausgewiesene
Grünfläche künftig als Baufläche dargestellt werden kann.
Auch wenn die von der Fa. IKEA ausgehenden
Emissionen (angrenzender Ladehof) durch die vorhandene Lärmschutzeinrichtung –
zumindest in Teilen – gegenüber einer gemischten Baufläche rein rechnerisch
noch als verträglich zu beurteilen sind, ist die gewünschte Wohnnutzung
zumindest aus städtebaulicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht
unbefriedigend.
Aufgrund der Immissionsproblematik kam man zu der
Erkenntnis, dass allenfalls die Ausweisung einer gemischten Baufläche möglich
ist.
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 13.04.2005 wurde diesem Antrag stattgegeben,
nachdem zuvor der
Bauausschuss dem Antrag mit 8 Stimmen zugestimmt, der Umweltausschuss den
Antrag mit 6 Stimmen abgelehnt und letztendlich der Grundstücks- und
Wirtschaftsausschuss dem Antrag mit 8 Stimmen zugestimmt hatte.
Zwischenzeitlich
wurden in diesem Bereich mehrere Einfamilienhäuser bauaufsichtlich genehmigt und
auch errichtet.
Die
betreffenden Anwohner fühlen sich jedoch - obwohl die städtebaulich bzw. die
immissionsschutzrechtliche Situation hinlänglich bekannt war - aufgrund
vereinzelter Spitzengeräuschpegel während der nächtlichen Ladetätigkeiten im
Bereich der IKEA- Warenanlieferung nachhaltig gestört bzw. beeinträchtigt und
haben sich diesbezüglich bei der Stadtverwaltung beschwert.
Um
hier weitergehenden Forderungen entgegenzuwirken, soll für den im beiliegenden
Lageplan dargestellten Geltungsbereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden,
der künftig hinsichtlich der Art der baulichen
Nutzung ein Mischgebiet (MI) i. S. des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festsetzten soll.
Damit werden die Ziele der weiteren Gebietsentwicklung
konkretisiert. Aus immisionsschutzrechtlicher Sicht wären künftig gegenüber
einer ausschließlichen Wohnnutzung höhere Immissionsrichtwerte zugrunde zu
legen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 274a „Steinfeldweg“