Betreff
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274a „Steinfeldweg“
Vorlage
SpA/161/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

1.   Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.

2.   Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt bzw. der Stadtrat beschließt, für den im beiliegenden Planblatt dargestellten Bereich den Bebauungsplanes Nr. 274a aufzustellen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich ein Mischgebiet (MI) i. S. des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

 


Am 21.02.2005 hatte die SPD Stadtratsfraktion im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt, ob eine am Steinfeldweg ausgewiesene Grünfläche künftig als Baufläche dargestellt werden kann.

 

Auch wenn die von der Fa. IKEA ausgehenden Emissionen (angrenzender Ladehof) durch die vorhandene Lärmschutzeinrichtung – zumindest in Teilen – gegenüber einer gemischten Baufläche rein rechnerisch noch als verträglich zu beurteilen sind, ist die gewünschte Wohnnutzung zumindest aus städtebaulicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht unbefriedigend.

 

Aufgrund der Immissionsproblematik kam man zu der Erkenntnis, dass allenfalls die Ausweisung einer gemischten Baufläche möglich ist.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.04.2005 wurde diesem Antrag stattgegeben, nachdem zuvor der Bauausschuss dem Antrag mit 8 Stimmen zugestimmt, der Umweltausschuss den Antrag mit 6 Stimmen abgelehnt und letztendlich der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss dem Antrag mit 8 Stimmen zugestimmt hatte.

 

Zwischenzeitlich wurden in diesem Bereich mehrere Einfamilienhäuser bauaufsichtlich genehmigt und auch errichtet.

 

Die betreffenden Anwohner fühlen sich jedoch - obwohl die städtebaulich bzw. die immissionsschutzrechtliche Situation hinlänglich bekannt war - aufgrund vereinzelter Spitzengeräuschpegel während der nächtlichen Ladetätigkeiten im Bereich der IKEA- Warenanlieferung nachhaltig gestört bzw. beeinträchtigt und haben sich diesbezüglich bei der Stadtverwaltung beschwert.

 

Um hier weitergehenden Forderungen entgegenzuwirken, soll für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der künftig hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet (MI) i. S. des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festsetzten soll.

 

Damit werden die Ziele der weiteren Gebietsentwicklung konkretisiert. Aus immisionsschutzrechtlicher Sicht wären künftig gegenüber einer ausschließlichen Wohnnutzung höhere Immissionsrichtwerte zugrunde zu legen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 274a „Steinfeldweg“