Betreff
Anlegen von Sportplätzen an der Kronacher Straße durch die SpVgg Greuther Fürth, - Tischvorlage zu TOP 10
Vorlage
OA/058/2013
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Stadtrat nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beauftragt diese, die Genehmigung für das noch zu beantragende Vorhaben der SpVgg Greuther Fürth zu erteilen, sofern die umweltrechtlichen Belange (Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, Beanspruchung des Landschaftsschutzgebietes und Rodung des Waldsaumes) entscheidungsreif geklärt wurden.


Die SpVgg Greuther Fürth beabsichtigt den Rückbau der bestehenden Tennisplätze an der Kronacher Straße 177, 90765 Fürth, Fl.Nrn. 355, 355/1 und 355/2 Gemarkung Ronhof. An deren Stelle soll ein Trainingszentrum (bestehend aus zwei großen Rasenspielfeldern und vier kleineren Feldern) mit integriertem Kunstrasenfeld, mehreren Nebengebäuden, Ballfangzäunen und Flutlichtmasten errichtet werden. Auf die dieser Tischvorlage beigefügten Anlagen wird zur näheren Erläuterung Bezug genommen. Dieses Trainingszentrum soll den Fußballprofis dienen, deren Trainingsplätze im Umfeld des Stadions am Laubenweg im Zuge des geplanten Stadionumbaus entfallen sollen.

 

Die SpVgg Greuther Fürth hat das Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 14.03.2013 vorgestellt. Das neue Trainingszentrum ist umgeben von Wald (nördlich), der A 73 (östlich), privaten Grundstücken (südlich) sowie von einer im Landschaftsschutzgebiet liegenden Aufforstungsfläche (westlich). Der Flächennutzungsplan stellt für den betroffenen Bereich Grünfläche dar (im Süden für Sportanlagen, im Norden für Dauerkleingärten). Nach derzeitiger Planung werden das Landschaftsschutzgebiet und eine dort vor wenigen Jahren geschaffene Aufforstungsfläche auf einer Breite von max. 5 Metern durch Anlegung einer Böschung beansprucht. Diese Böschung ist erforderlich, um die Höhendifferenzen auf dem Grundstück auszugleichen. Technische Anlagen, wie z.B. Flutlichtmasten oder Ballfangzäune sollen nur außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. In diesem Böschungsbereich wurde durch die Stadtförsterei ein Waldsaum angepflanzt, welcher als Wald im Sinne des Waldgesetzes gilt. Für das Vorhaben ist somit zunächst eine Rodungserlaubnis erforderlich, welche, ebenso wie die erforderliche Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung, durch die Baugenehmigung ersetzt wird. Das hierbei noch zu beteiligende Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Fürth hat gegenüber der SpVgg Greuther Fürth in einem Vorgespräch bereits signalisiert, dass eine Zustimmung zur Rodung mit der Maßgabe, im gleichen Umfang wieder aufzuforsten, erteilt werden könne. Diese Wiederaufforstung kann nach Einschätzung von OA-Försterei auf der zu errichtenden Böschung vorgenommen werden. Zu den Traufkanten des im Norden angrenzenden Waldes wird ein Abstand von 6 - 18 Metern eingehalten, so dass eine Beeinträchtigung des Waldes durch das Vorhaben nicht zu erwarten ist.

 

Ein in Höhe der bisherigen Tennisplätze errichteter Wall muss entfernt werden. Der SpVgg Greuther Fürth wurde gestattet, den Bewuchs des Walles im Vorgriff auf eine zu erteilende Vorhabensgenehmigung zu entfernen, um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte (Vogelbrutzeit) zu vermeiden. Der Strauchbewuchs wurde fristgerecht vor dem 28.02.2013 beseitigt und lediglich auf Stock gesetzt, d.h., dass die Wurzelstöcke, sofern das Vorhaben nicht genehmigt werden sollte, wieder austreiben und sich der Bewuchs wieder einstellen würde.

 

Im Bereich des Vorhabens ist ein Vorkommen der Zauneidechse kartiert. Im Rahmen einer durch die SpVgg Greuther Fürth beauftragten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden dieses Vorkommen näher aufgenommen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt dieser lokalen Population geplant. Hierzu wurde bereits im südwestlichen Bereich des Vorhabens eine Fläche für das Zauneidechsenvorkommen mit sandigem Material und Magerrasensoden hergestellt. Durch diese vorgezogene Ausgleichsmaßnahme wird ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch das Vorhaben verhindert.

 

Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wurde durch das beauftragte Planungsbüro Team 4 auf der Grundlage der Fürther Naturschutzkostenerstattungssatzung bilanziert und schließt mit einem Defizit von 3420 Wertepunkten ab. Die SpVgg Greuther Fürth prüft derzeit, wie dieses Defizit ausgeglichen werden kann.

 

Eine konkrete Planung wurde für das Vorhaben bislang noch nicht vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung wäre das Vorhaben jedoch grundsätzlich, unter Beachtung folgender Maßgaben genehmigungsfähig:

 

  • Der Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wurde durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert.
  • Der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch den Vorhabensträger ausgeglichen, dies kann ggf. auch nachträglich erfolgen und durch eine Auflage in der Baugenehmigung gesichert werden.
  • Die erforderliche Rodung wird an gleicher Stelle und in gleichem Umfang durch Wiederaufforstung ausgeglichen.
  • Zudem soll die SpVgg Greuther Fürth erklären, dass in Bezug auf den nördlich angrenzenden Wald keine Forderungen an die Stadt Fürth gestellt werden und mögliche Auswirkungen, wie z.B. Frucht- und Laubfall, akzeptiert werden.
  • Weiter ist das Vorhaben schalltechnisch zu untersuchen und die Einhaltung der relevanten Immissionsrichtwerte, insbes. gegenüber der südlich angrenzenden Bebauung, nachzuweisen.

 

Das Vorhaben wird dem Naturschutzbeirat der Stadt Fürth im Rahmen einer Ortsbegehung am 19.03.2013 vorgestellt. Das Votum des Naturschutzbeirates wird dem Stadtrat in der Sitzung bekanntgegeben.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Präsentation Ernst (Planvorstellung)
Präsentation Herbst (Artenschutz)