Der Stadtrat nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beauftragt diese, die Genehmigung für das noch zu beantragende Vorhaben der SpVgg Greuther Fürth zu erteilen, sofern die umweltrechtlichen Belange (Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, Beanspruchung des Landschaftsschutzgebietes und Rodung des Waldsaumes) entscheidungsreif geklärt wurden.
Die SpVgg Greuther Fürth beabsichtigt den Rückbau der bestehenden Tennisplätze an der Kronacher Straße 177, 90765 Fürth, Fl.Nrn. 355, 355/1 und 355/2 Gemarkung Ronhof. An deren Stelle soll ein Trainingszentrum (bestehend aus zwei großen Rasenspielfeldern und vier kleineren Feldern) mit integriertem Kunstrasenfeld, mehreren Nebengebäuden, Ballfangzäunen und Flutlichtmasten errichtet werden. Auf die dieser Tischvorlage beigefügten Anlagen wird zur näheren Erläuterung Bezug genommen. Dieses Trainingszentrum soll den Fußballprofis dienen, deren Trainingsplätze im Umfeld des Stadions am Laubenweg im Zuge des geplanten Stadionumbaus entfallen sollen.
Die SpVgg Greuther
Fürth hat das Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses am 14.03.2013 vorgestellt. Das neue Trainingszentrum ist umgeben
von Wald (nördlich), der A 73 (östlich), privaten Grundstücken (südlich) sowie
von einer im Landschaftsschutzgebiet liegenden Aufforstungsfläche (westlich).
Der Flächennutzungsplan stellt für den betroffenen Bereich Grünfläche dar (im
Süden für Sportanlagen, im Norden für Dauerkleingärten). Nach derzeitiger
Planung werden das Landschaftsschutzgebiet und eine dort vor wenigen Jahren
geschaffene Aufforstungsfläche auf einer Breite von max. 5 Metern durch
Anlegung einer Böschung beansprucht. Diese Böschung ist erforderlich, um die
Höhendifferenzen auf dem Grundstück auszugleichen. Technische Anlagen, wie z.B.
Flutlichtmasten oder Ballfangzäune sollen nur außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. In diesem Böschungsbereich wurde
durch die Stadtförsterei ein Waldsaum angepflanzt, welcher als Wald im Sinne
des Waldgesetzes gilt. Für das Vorhaben ist somit zunächst eine
Rodungserlaubnis erforderlich, welche, ebenso wie die erforderliche Erlaubnis
nach der Landschaftsschutzverordnung, durch die Baugenehmigung ersetzt wird.
Das hierbei noch zu beteiligende Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Fürth hat gegenüber der SpVgg Greuther Fürth in einem Vorgespräch bereits
signalisiert, dass eine Zustimmung zur Rodung mit der Maßgabe, im gleichen
Umfang wieder aufzuforsten, erteilt werden könne. Diese Wiederaufforstung kann
nach Einschätzung von OA-Försterei auf der zu errichtenden Böschung vorgenommen
werden. Zu den Traufkanten des im Norden angrenzenden Waldes wird ein Abstand
von 6 - 18 Metern eingehalten, so dass eine Beeinträchtigung des Waldes durch
das Vorhaben nicht zu erwarten ist.
Ein in Höhe der
bisherigen Tennisplätze errichteter Wall muss entfernt werden. Der SpVgg
Greuther Fürth wurde gestattet, den Bewuchs des Walles im Vorgriff auf eine zu
erteilende Vorhabensgenehmigung zu entfernen, um mögliche artenschutzrechtliche
Konflikte (Vogelbrutzeit) zu vermeiden. Der Strauchbewuchs wurde fristgerecht
vor dem 28.02.2013 beseitigt und lediglich auf Stock gesetzt, d.h., dass die
Wurzelstöcke, sofern das Vorhaben nicht genehmigt werden sollte, wieder
austreiben und sich der Bewuchs wieder einstellen würde.
Im Bereich des
Vorhabens ist ein Vorkommen der Zauneidechse kartiert. Im Rahmen einer durch
die SpVgg Greuther Fürth beauftragten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
wurden dieses Vorkommen näher aufgenommen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
zum Erhalt dieser lokalen Population geplant. Hierzu wurde bereits im
südwestlichen Bereich des Vorhabens eine Fläche für das Zauneidechsenvorkommen
mit sandigem Material und Magerrasensoden hergestellt. Durch diese vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme wird ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
durch das Vorhaben verhindert.
Der mit dem
Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wurde durch das
beauftragte Planungsbüro Team 4 auf der Grundlage der Fürther Naturschutzkostenerstattungssatzung
bilanziert und schließt mit einem Defizit von 3420 Wertepunkten ab. Die SpVgg
Greuther Fürth prüft derzeit, wie dieses Defizit ausgeglichen werden kann.
Eine konkrete
Planung wurde für das Vorhaben bislang noch nicht vorgelegt. Aus Sicht der
Verwaltung wäre das Vorhaben jedoch grundsätzlich, unter Beachtung folgender
Maßgaben genehmigungsfähig:
- Der Eintritt artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände wurde durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert.
- Der Eingriff in Natur und Landschaft
wird durch den Vorhabensträger ausgeglichen, dies kann ggf. auch nachträglich
erfolgen und durch eine Auflage in der Baugenehmigung gesichert werden.
- Die erforderliche Rodung wird an
gleicher Stelle und in gleichem Umfang durch Wiederaufforstung
ausgeglichen.
- Zudem soll die SpVgg Greuther Fürth
erklären, dass in Bezug auf den nördlich angrenzenden Wald keine
Forderungen an die Stadt Fürth gestellt werden und mögliche Auswirkungen,
wie z.B. Frucht- und Laubfall, akzeptiert werden.
- Weiter ist das Vorhaben
schalltechnisch zu untersuchen und die Einhaltung der relevanten Immissionsrichtwerte,
insbes. gegenüber der südlich angrenzenden Bebauung, nachzuweisen.
Das Vorhaben wird
dem Naturschutzbeirat der Stadt Fürth im Rahmen einer Ortsbegehung am
19.03.2013 vorgestellt. Das Votum des Naturschutzbeirates wird dem Stadtrat in
der Sitzung bekanntgegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Präsentation Ernst (Planvorstellung)
Präsentation Herbst (Artenschutz)