1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat sich den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung anzuschließen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark
Hardhöhe West sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem.
§ 10 BauGB zu beschließen.
3.
Der Stadtrat schließt sich
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die Einwender vom Ergebnis der Abwägung ihres Einwandes zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.
Bisherige Beratungsfolge Sitzungstermin Abstimmungsergebnis
angen. abgel.
1. StR
Aufstellungsbeschluss
B-Plan Nr. 433 Sportpark West 11.12.1985 X
2. StR
Änderung Zielsetzung
Hauptverwaltung Quelle 14.10.1993 X
3. BWA
Abschnittsweise Realisierung des Baugebiets 10.03.2010 X
4. BWA
Konkretisierung
der nördlichen Erschließungstrasse 05.05.2010 X
5. StR Erschließungskonzept
Konkretisierung der Planungsziele 23.06.2010 X
6. Bau- und
Werkausschuss
Auslegungsbeschluss 19.09.2012 X
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.1985 wurde das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 Hardhöhe West eingeleitet.
Zielsetzung dieses Bebauungsplanes war die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des „Sportpark West“
(Stadion - Spielvereinigung Fürth).
Nachdem dann die Flächen durch die Fa. Quelle, zur Errichtung einer
Hauptverwaltung erworben wurden, hat der Stadtrat am 14.10.1993 die Zielsetzung
des Bebauungsplanes entsprechend geändert und den Geltungsbereich erweitert.
Diese Zielsetzung ist aus bekannten Gründen nicht mehr relevant. Die
Grundstücke wurden durch die Stadt Fürth zurückerworben und sollen künftig der
Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen. Die Zielsetzung wurde neu definiert und
unter Berücksichtigung der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes, der
hier bereits eine gewerbliche Baufläche darstellt, soll im Bebauungsplan Nr.
433 Hardhöhe West nun ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Zur Entlastung der Würzburger Straße soll das Baugebiet, entsprechend
der Darstellung im Flächennutzungsplan, auch an die Hafenstraße angebunden
werden. Durch die Festsetzung geeigneter Maßnahmen wird der Lärmschutz
gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und den Kleingärten sichergestellt.
Zu diesem Verfahren fanden die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Hierbei ging eine Vielzahl
von Anregungen ein. Die Anregungen wurden im Rahmen des Beschlusses zur
öffentlichen Auslegung durch den Bau- und Werkausschuss bereits abgewogen.
Die öffentliche Auslegung wurde vom 17.10.2012 bis zum 19.11.2012 durchgeführt.
Die hierbei eingegangenen Anregungen und Bedenken liegen, mit einem
Abwägungsvorschlag diesem Beschlussantrag bei und werden Bestandteil des
Beschlusses.
Hierbei empfiehlt der Bau- und Werkausschuss dem Stadtrat
sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Der Stadtrat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt die Einwender vom das
Ergebnis der Abwägung ihres Einwandes zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr.
433 Gewerbepark Hardhöhe West ortsüblich als Satzung
bekanntzumachen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlagen zu Versendung
· Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
·
Abwägungsvorschlag
zu den Einwendungen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung
·
Bebauungsplan
Nr.433 (Verkleinert als Übersicht)
·
Begründung
und Umweltbericht vom August 2012
Elektronische Anlagen
- Bebauungsplan
Nr.433
- Begründung
und Umweltbericht vom August 2012
- Anlage
01_Eingriff - Ausgleich
- Anlage
02_spez. artenschutzrechtliche Prüfung
- Anlage
03_Schallschutzgutachten
- Anlage
04.1 Übersichtsplan CEF Maßnahmen
- Anlage
04.2 Übersichtsplan CEF Maßnahmen
- Anlage
05 Stellungnahmen zu Umwelt bezogenen Themen: TöB extern
- Anlage
06 Stellungnahmen zu Umwelt bezogenen Themen: frühzeitigen
Bürgerbeteiligung