1.    Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.

2.      Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

3.      Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt die Einwender vom Ergebnis der Abwägung ihres Einwandes zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.

 


Bisherige Beratungsfolge                                               Sitzungstermin      Abstimmungsergebnis

                                                                                                                      angen.             abgel.

1.    StR Aufstellungsbeschluss
B-Plan Nr. 433 Sportpark West                              11.12.1985                 X   

2.    StR Änderung Zielsetzung
Hauptverwaltung Quelle                                          14.10.1993                 X   

3.    BWA
Abschnittsweise Realisierung des Baugebiets        10.03.2010                 X   

4.    BWA Konkretisierung
der nördlichen Erschließungstrasse                        05.05.2010                 X   

5.    StR Erschließungskonzept
Konkretisierung der Planungsziele                          23.06.2010                 X   

6.    Bau- und Werkausschuss                                      
Auslegungsbeschluss
                                              19.09.2012                 X   

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.1985 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 Hardhöhe West eingeleitet.

 

Zielsetzung dieses Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des „Sportpark West“ (Stadion - Spielvereinigung Fürth).

Nachdem dann die Flächen durch die Fa. Quelle, zur Errichtung einer Hauptverwaltung erworben wurden, hat der Stadtrat am 14.10.1993 die Zielsetzung des Bebauungsplanes entsprechend geändert und den Geltungsbereich erweitert. Diese Zielsetzung ist aus bekannten Gründen nicht mehr relevant. Die Grundstücke wurden durch die Stadt Fürth zurückerworben und sollen künftig der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen. Die Zielsetzung wurde neu definiert und unter Berücksichtigung der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes, der hier bereits eine gewerbliche Baufläche darstellt, soll im Bebauungsplan Nr. 433 Hardhöhe West nun ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.

 

Zur Entlastung der Würzburger Straße soll das Baugebiet, entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan, auch an die Hafenstraße angebunden werden. Durch die Festsetzung geeigneter Maßnahmen wird der Lärmschutz gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und den Kleingärten sichergestellt.

 

Zu diesem Verfahren fanden die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Hierbei ging eine Vielzahl von Anregungen ein. Die Anregungen wurden im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung durch den Bau- und Werkausschuss bereits abgewogen.

Die öffentliche Auslegung wurde vom 17.10.2012 bis zum 19.11.2012 durchgeführt.

Die hierbei eingegangenen Anregungen und Bedenken liegen, mit einem Abwägungsvorschlag diesem Beschlussantrag bei und werden Bestandteil des Beschlusses.

Hierbei empfiehlt der Bau- und Werkausschuss dem Stadtrat sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt die Einwender vom das Ergebnis der Abwägung ihres Einwandes zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Anlagen zu Versendung

·         Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung

·         Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung

·         Bebauungsplan Nr.433 (Verkleinert als Übersicht)

·         Begründung und Umweltbericht vom August 2012


Elektronische Anlagen

  • Bebauungsplan Nr.433
  • Begründung und Umweltbericht vom August 2012
  • Anlage 01_Eingriff - Ausgleich
  • Anlage 02_spez. artenschutzrechtliche Prüfung
  • Anlage 03_Schallschutzgutachten
  • Anlage 04.1 Übersichtsplan CEF Maßnahmen
  • Anlage 04.2 Übersichtsplan CEF Maßnahmen
  • Anlage 05 Stellungnahmen zu Umwelt bezogenen Themen: TöB extern
  • Anlage 06 Stellungnahmen zu Umwelt bezogenen Themen: frühzeitigen Bürgerbeteiligung