Verwendung von Recyclingpapier aus 100 % Altpapier bei der Stadt Fürth einschließlich der Gesellschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Zu
bestehenden Regelungen hinsichtlich der Beschaffungszuständigkeiten:
Grundsätzlich
haben die kommunalen Tochtergesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit
(Klinikum Fürth, Infra Fürth GmbH, Elan GmbH, KommunalBIT) jeweils eine für ihr
jeweiliges Aufgabengebiet ausgerichtete eigene Einkaufsorganisation.
Entsprechend kann hinsichtlich deren Beschaffungsverhalten nachfolgend keine
Aussage getroffen werden.
Die
dezentrale Beschaffungszuständigkeit gilt grds. auch für den Bereich der
Stadtverwaltung Fürth. Ausnahmen bilden hier die in Ziffer 4.1 der Richtlinien
der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen
einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) abschließend aufgeführten
zentralen Beschaffungszuständigkeiten. Zentrale Beschaffungszuständigkeiten
bestehen hiernach für den Abschluss von Rahmenverträgen zur Deckung des
fachbereichsübergreifenden Bedarfes. Darunter fallen auch
Standardpapierprodukte. Die Verantwortlichkeit zum Abschluss des
Rahmenvertrages hinsichtlich des Bezuges dieser Produkte obliegt dem innerhalb
des Infrastrukturellen Bereiches der Gebäudewirtschaft Fürth angesiedelten
Einkauf (GWF/IB/EK), einer der zentralen Beschaffungsstellen der Stadt Fürth.
Auf Basis der geschlossenen Rahmenverträge ordern die Dienststellen der
Stadtverwaltung eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Budgetverantwortlichkeit.
Nicht
fachbereichsübergreifender Bedarf an Papierprodukten unterliegt der
Beschaffungsverantwortlich- keit der die Mittel verwaltenden Dienststelle
(Budgetgedanke). Demnach können nachfolgend nur Aussagen über das
Beschaffungsverhalten der Dienststellen auf Basis geschlossener Rahmenverträge
getroffen werden.
Die
seitens GWF/IB/EK geschlossenen Rahmenverträge umfassen bei den graphischen
Papieren und Standardprodukten im Bereich Briefumschläge und Versandtaschen
überwiegend Papiersorten, welche mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind.
Insoweit
versucht GWF/IB/EK den Umweltgedanken hier Rechnung zu tragen und die Nachfrage
der Dienststellen entsprechend zu lenken. Dass dies überwiegend gelingt, zeigen
nachfolgende aufgeführte Verbrauchszahlen der Jahre 2012 und 2013 für den
Bedarfsbereich der graphischen Papiere. Auch ein seitens GWF zum Ende 2011 an
die auf Basis der Rahmenverträge bestellen Dienststellen gerichtetes
Informationsschreiben in Sachen Papiersorten und Nutzung von Recyclingpapier
dürfte diese Verhalten positiv beeinflusst haben (Anlage).
Die
Nachfrage der Dienststellen nach hochweißen Papieren und intensiv farbigen
Papieren besteht jedoch in einem gewissen Umfang weiterhin und konnte bisher
nicht vollständig mit Papiersorten gedeckt werden, welche mit dem „Blauen Engel
RAL UZ 14“ gekennzeichnet sind (siehe nachfolgende Aufstellung). Dies
resultiert aus den Anforderungen, welche die Dienststellen an derlei Papiere
stellen. Bei weißem Papier handelt es sich hier um die Forderung nach einem
hohen Weißegrad, welcher von Recycling-Papieren nicht oder nur mit relativ
hohen Beschaffungskosten verbunden, gefordert werden kann. Bei farbigem Papier
sind es die weniger leuchtenden Farben der Recycling-Papiere, welche die Dienststellen
gelegentlich zur Bestellung von Nicht-Recycling-Papieren veranlasst.
Jedoch
versucht GWF/IB/EK beim Rahmenvertragsschluss auch in diesem Nachfragesektor
den Umweltgedanken Rechnung zu tragen. So wird beim hochweißen Standardpapier
die Forderung einer total chlorfreien Bleichung (TCF) erhoben, bei intensiv
farbigen Papieren die Forderung nach einer elementar chlorfreien Bleichung
(ECF). Höhere Standards sind hinsichtlich der auf dem Markt befindlichen
Produkte nicht vorhanden und damit auch nicht einforderbar!
Mit
den Zahlen aus 2011 hat sich die Stadt Fürth unter der Federführung von
GWF/IB/EK im Jahre 2012 erstmals an der Erstellung des „Papieratlas 2012“ der
Initiative Pro Recyclingpapier beteiligt.
Der
Bericht hierzu dient in Anlage zur Kenntnis. Auch für die Erstellung des
„Papieratlas 2013“ ist eine Beteiligung vorgesehen.
Zur
Fragestellung 1a (Gesamtpapierverbrauch):
Diese
Fragestellung kann nicht abschließend beantwortet werden. Dies resultiert aus
der dezentralen Beschaffungsverantwortlichkeit von Dienststellen und Schulen
für Produkte, welche auf Grund geringer und geringster Nachfragemengen nicht
Gegenstand eines Rahmenvertrages sind bzw. sein können. Entsprechend konnte im
Rahmen des „Papieratlas 2012“ und des „Papieratlas 2013“ keine Mengenbenennung
in der Rubrik „Papierverbrauch in den Schulen“ erfolgen, jedoch sind hier die
Standardpapiere in nachfolgende Aufstellung eingeflossen.
Zur
Fragestellung 1b (graphische Papiere gleich Papier für Drucker und Kopierer):
|
im
Jahr 2011 |
in
% |
im
Jahr 2012 |
in
% |
Verbrauch
an Büropapier in der Verwaltung (einschl. Schulen u. Hausdruckerei) insgesamt |
14.763.500
Blatt |
100 |
14.216.000
Blatt |
100 |
Anteil
an Recyclingpapier mit Blauem Engel |
10.373.500
Blatt |
70,26 |
12.561.000
Blatt |
88,36
|
Anteil
an Büropapier ohne Blauem Engel |
4.390.000 Blatt |
29,74
|
1.655.000 Blatt |
11,64
|
Die
Zahlen beziehen sich auf A4-Formate. Sie beinhalten auch A3-Formate, diese
wurden auf A4 umgerechnet, demnach doppelt gezählt.
Zur
Fragestellung 1c:
Die momentane Recyclingquote bei
Hygienepapieren stellt sich wie folgt dar:
Bei den WC-Papieren sind Jumbo-WC-Papierspender im Einsatz, welche
mit Recycling-Papier bestückt werden und Kleinrollenspender, welche bislang
nicht mit Recyclingpapieren, aber immerhin FSC* und Nordic Swan** lizenzierten
Papiersorten, bestückt werden. Die Jumbo-Spender machen etwa 70% der Spender
und ca. 85% des Durchsatzes aus. Damit liegt die aktuelle Einsatzquote von
Recyclingpapier hier bei 85%.
Bei den Handtuchpapieren sind Rollenhandtuchspender im Einsatz, in
denen kein Recycling-, jedoch EU-Ecolabel*** lizenziertes Papier zum Einsatz
kommt. Daneben sind geringere Mengen an Falthandtuchspendern im Einsatz, welche
mit Recyclingpapier („Blauer Engel“; RAL UZ 5 – geringer Ressourcenverbrauch -)
bestückt werden. Hier machen die Rollenhandtuchspender ca. 90% der Spender und
ca. 95% des Durchsatzes aus. Die Quote des Recyclingpapiers liegt damit bei 5%.
* FSC; Forest Stewardship
Council – Förderung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und
ökonomisch tragfähigen
Bewirtschaftung von Wäldern
** Nordic Swan; ein
skandinavisches Ökolabel, das vom Nordic Ecolabelling Board in einem
Lizenzverfahren für
Papiere vergeben wird, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer
Rohstoffherkunft und
–zusammensetzung, ihrer Emissionsgrenzwerte bei der Herstellung sowie
einige weitere
ökologische und soziale Kriterien erfüllen
***EU-Ecolabel; einheitliches Umweltzeichen der Europäischen
Union; vergeben in Deutschland durch
das Umweltbundesamt
bzw. das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
–RAL-, obliegt
strenger ökologischer und auf die Gebrauchstauglichkeit bezogener Kriterien,
dabei
wird der gesamte Lebenszyklus
einschl. Herstellung, Anwendung, Verbrauch, Entsorgung,
betrachtet
Quelle: Handbuch für umweltfreundliche Beschaffung, Verlag Rehm,
Stand 09/2012, in Auszügen.
Zur
Fragestellung 1d:
An Verpackungspapieren besteht bei der Stadtverwaltung
insbesondere der Bedarf an Briefumschlägen und Versandtaschen. Die
Standardprodukte werden hier ebenfalls von einem Rahmenvertrag abgedeckt. Hier
wird generell die Forderung nach Produkten aus 100 % Recycling-Papier erhoben.
Überwiegend tragen diese Produkte die Kennzeichnung mit dem „Blauen Engel“. In
welchem Verhältnis zum Gesamtbedarf sich die Dienststellen der Standardprodukte
bedienen, kann leider nicht beurteilt werden.
Zur
Fragestellung 2a, 2b und 2d:
Eine
Erhöhung der Einsatzquote von Recyclingpapieren aus 100 % Altpapier („Blauer
Engel“ RAL UZ 14 oder vergleichbar) ist aus der Sicht der Verwaltung nur dann
zu erzielen, wenn der Standard künftig einzusetzender Papiere entsprechend
definiert wird und Ausnahmen nur in begründeten Fällen und dementsprechend in
sehr geringem Umfang möglich sind.
Mit
der Festsetzung des Standards muss die Bereitschaft einher gehen, künftig beim
Erscheinungsbild von Schriftstücken und bei der Qualität von Hygiene- und
Verpackungspapieren gewisse optische und vertretbare qualitative Abstriche
hinzunehmen und gegenüber dem Bürger und den Beschäftigten entsprechend zu
vertreten.
Zur
Fragestellung 2c (Hygienepapiere):
Hier muss bei der Antwort wiederum differenziert werden:
Bei den WC-Papieren wurde mit dem im letzten Jahr vollzogenen
Wechsel auf Jumbo-Spender bereits ein großer Schritt zum vermehrten Einsatz von
Recyclingpapier getan.
Dagegen bietet der Hersteller der Kleinrollenspender leider
bislang kein Recyclingpapier für seine Spender an. Da dies Systemspender sind,
kann nicht auf andere Papierlieferanten ausgewichen werden. Kleinrollenspender
sind in Kindergärten auf Grund hygienischer Anforderungen und aus Platzgründen
unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Aspekte platziert worden.
Gegenwärtig wird hier keine Möglichkeit einer Umstellung gesehen, jedoch der
Markt weiterhin in Richtung eines künftigen Recyclingpapier-Einsatzes sondiert.
Bei den Handtuchrollenspendern besteht eine mit den
WC-Papier-Kleinrollenspendern vergleichbare Situation. Auch dort bietet der
Hersteller gegenwärtig keine Recyclingpapiere an. Allerdings wurde mit dem
Einsatz dieser Handtuchrollenspender bereits eine ökologische wie ökonomische
positive Weichenstellung vollzogen, denn mit dem Einsatz dieser Spender konnten
die Papierverbrauchsmengen gegenüber dem zuvor erfolgten Einsatz von
Falthandtuchspendern enorm reduziert werden. Allerdings wird gegenwärtig auch
hier keine Möglichkeit einer Umstellung in Richtung der Nutzung von Recyclingpapier
gesehen, jedoch der Markt auch in diesem Bereich weiterhin in Richtung eines
künftigen Recyclingpapier-Einsatzes sondiert.
Zu
den Anträgen:
Antrag
1:
Hier
darf auf die vorstehende „Beantwortung der Fragestellung 2a, 2b und 2d“
verwiesen werden.
Antrag
2:
Der Antrag steht im Gegensatz zur bisherigen Organisationsstruktur hinsichtlich der Einkaufsverantwortlichkeiten. Eine Verquickung von Beschaffungsstrukturen und Bedarfsmengen der Stadtverwaltung mit denen der kommunalen Tochtergesellschaften dürften neben den hier zu erwartenden erheblichen Abstimmungsaufwand auch vergaberechtliche Fragen aufwerfen, deren Beurteilung einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme bedürfte.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Verfügung vom 01.12.2011 und Papieratlas 2012