Betreff
Verwendung von Recyclingpapier aus 100 % Altpapier bei der Stadt Fürth einschließlich der Gesellschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Vorlage
GWF/057/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Verwendung von Recyclingpapier aus 100 % Altpapier bei der Stadt Fürth einschließlich der Gesellschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung


Zu bestehenden Regelungen hinsichtlich der Beschaffungszuständigkeiten:

 

Grundsätzlich haben die kommunalen Tochtergesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Klinikum Fürth, Infra Fürth GmbH, Elan GmbH, KommunalBIT) jeweils eine für ihr jeweiliges Aufgabengebiet ausgerichtete eigene Einkaufsorganisation. Entsprechend kann hinsichtlich deren Beschaffungsverhalten nachfolgend keine Aussage getroffen werden.

Die dezentrale Beschaffungszuständigkeit gilt grds. auch für den Bereich der Stadtverwaltung Fürth. Ausnahmen bilden hier die in Ziffer 4.1 der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) abschließend aufgeführten zentralen Beschaffungszuständigkeiten. Zentrale Beschaffungszuständigkeiten bestehen hiernach für den Abschluss von Rahmenverträgen zur Deckung des fachbereichsübergreifenden Bedarfes. Darunter fallen auch Standardpapierprodukte. Die Verantwortlichkeit zum Abschluss des Rahmenvertrages hinsichtlich des Bezuges dieser Produkte obliegt dem innerhalb des Infrastrukturellen Bereiches der Gebäudewirtschaft Fürth angesiedelten Einkauf (GWF/IB/EK), einer der zentralen Beschaffungsstellen der Stadt Fürth. Auf Basis der geschlossenen Rahmenverträge ordern die Dienststellen der Stadtverwaltung eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Budgetverantwortlichkeit.

Nicht fachbereichsübergreifender Bedarf an Papierprodukten unterliegt der Beschaffungsverantwortlich- keit der die Mittel verwaltenden Dienststelle (Budgetgedanke). Demnach können nachfolgend nur Aussagen über das Beschaffungsverhalten der Dienststellen auf Basis geschlossener Rahmenverträge getroffen werden.

Die seitens GWF/IB/EK geschlossenen Rahmenverträge umfassen bei den graphischen Papieren und Standardprodukten im Bereich Briefumschläge und Versandtaschen überwiegend Papiersorten, welche mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind.

Insoweit versucht GWF/IB/EK den Umweltgedanken hier Rechnung zu tragen und die Nachfrage der Dienststellen entsprechend zu lenken. Dass dies überwiegend gelingt, zeigen nachfolgende aufgeführte Verbrauchszahlen der Jahre 2012 und 2013 für den Bedarfsbereich der graphischen Papiere. Auch ein seitens GWF zum Ende 2011 an die auf Basis der Rahmenverträge bestellen Dienststellen gerichtetes Informationsschreiben in Sachen Papiersorten und Nutzung von Recyclingpapier dürfte diese Verhalten positiv beeinflusst haben (Anlage).

 

Die Nachfrage der Dienststellen nach hochweißen Papieren und intensiv farbigen Papieren besteht jedoch in einem gewissen Umfang weiterhin und konnte bisher nicht vollständig mit Papiersorten gedeckt werden, welche mit dem „Blauen Engel RAL UZ 14“ gekennzeichnet sind (siehe nachfolgende Aufstellung). Dies resultiert aus den Anforderungen, welche die Dienststellen an derlei Papiere stellen. Bei weißem Papier handelt es sich hier um die Forderung nach einem hohen Weißegrad, welcher von Recycling-Papieren nicht oder nur mit relativ hohen Beschaffungskosten verbunden, gefordert werden kann. Bei farbigem Papier sind es die weniger leuchtenden Farben der Recycling-Papiere, welche die Dienststellen gelegentlich zur Bestellung von Nicht-Recycling-Papieren veranlasst.

Jedoch versucht GWF/IB/EK beim Rahmenvertragsschluss auch in diesem Nachfragesektor den Umweltgedanken Rechnung zu tragen. So wird beim hochweißen Standardpapier die Forderung einer total chlorfreien Bleichung (TCF) erhoben, bei intensiv farbigen Papieren die Forderung nach einer elementar chlorfreien Bleichung (ECF). Höhere Standards sind hinsichtlich der auf dem Markt befindlichen Produkte nicht vorhanden und damit auch nicht einforderbar!  

                                                       

Mit den Zahlen aus 2011 hat sich die Stadt Fürth unter der Federführung von GWF/IB/EK im Jahre 2012 erstmals an der Erstellung des „Papieratlas 2012“ der Initiative Pro Recyclingpapier beteiligt.

Der Bericht hierzu dient in Anlage zur Kenntnis. Auch für die Erstellung des „Papieratlas 2013“ ist eine Beteiligung vorgesehen.

 

Zur Fragestellung 1a (Gesamtpapierverbrauch):

 

Diese Fragestellung kann nicht abschließend beantwortet werden. Dies resultiert aus der dezentralen Beschaffungsverantwortlichkeit von Dienststellen und Schulen für Produkte, welche auf Grund geringer und geringster Nachfragemengen nicht Gegenstand eines Rahmenvertrages sind bzw. sein können. Entsprechend konnte im Rahmen des „Papieratlas 2012“ und des „Papieratlas 2013“ keine Mengenbenennung in der Rubrik „Papierverbrauch in den Schulen“ erfolgen, jedoch sind hier die Standardpapiere in nachfolgende Aufstellung eingeflossen.

 

Zur Fragestellung 1b (graphische Papiere gleich Papier für Drucker und Kopierer):

 

    

im Jahr 2011

in %

im Jahr 2012

in %

Verbrauch an Büropapier in der Verwaltung (einschl. Schulen u. Hausdruckerei) insgesamt

14.763.500 Blatt

100

14.216.000 Blatt

100

Anteil an Recyclingpapier mit Blauem Engel

10.373.500 Blatt

70,26

12.561.000 Blatt

88,36

Anteil an Büropapier ohne Blauem Engel

 4.390.000 Blatt

29,74

  1.655.000 Blatt

11,64

 

Die Zahlen beziehen sich auf A4-Formate. Sie beinhalten auch A3-Formate, diese wurden auf A4 umgerechnet, demnach doppelt gezählt.

 

Zur Fragestellung 1c:

 

Die momentane Recyclingquote bei  Hygienepapieren stellt sich wie folgt dar:

 

Bei den WC-Papieren sind Jumbo-WC-Papierspender im Einsatz, welche mit Recycling-Papier bestückt werden und Kleinrollenspender, welche bislang nicht mit Recyclingpapieren, aber immerhin FSC* und Nordic Swan** lizenzierten Papiersorten, bestückt werden. Die Jumbo-Spender machen etwa 70% der Spender und ca. 85% des Durchsatzes aus. Damit liegt die aktuelle Einsatzquote von Recyclingpapier hier bei 85%.

Bei den Handtuchpapieren sind Rollenhandtuchspender im Einsatz, in denen kein Recycling-, jedoch EU-Ecolabel*** lizenziertes Papier zum Einsatz kommt. Daneben sind geringere Mengen an Falthandtuchspendern im Einsatz, welche mit Recyclingpapier („Blauer Engel“; RAL UZ 5 – geringer Ressourcenverbrauch -) bestückt werden. Hier machen die Rollenhandtuchspender ca. 90% der Spender und ca. 95% des Durchsatzes aus. Die Quote des Recyclingpapiers liegt damit bei 5%.

                                                   

*    FSC; Forest Stewardship Council – Förderung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und

      ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung von Wäldern

**  Nordic Swan; ein skandinavisches Ökolabel, das vom Nordic Ecolabelling Board in einem  

      Lizenzverfahren für Papiere vergeben wird, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer

      Rohstoffherkunft und –zusammensetzung, ihrer Emissionsgrenzwerte bei der Herstellung sowie

      einige weitere ökologische und soziale Kriterien erfüllen

***EU-Ecolabel; einheitliches Umweltzeichen der Europäischen Union; vergeben in Deutschland durch

      das Umweltbundesamt bzw. das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

      –RAL-, obliegt strenger ökologischer und auf die Gebrauchstauglichkeit bezogener Kriterien, dabei

      wird der gesamte Lebenszyklus einschl. Herstellung, Anwendung, Verbrauch, Entsorgung,

      betrachtet

 

Quelle: Handbuch für umweltfreundliche Beschaffung, Verlag Rehm, Stand 09/2012, in Auszügen.

 

Zur Fragestellung 1d:

 

An Verpackungspapieren besteht bei der Stadtverwaltung insbesondere der Bedarf an Briefumschlägen und Versandtaschen. Die Standardprodukte werden hier ebenfalls von einem Rahmenvertrag abgedeckt. Hier wird generell die Forderung nach Produkten aus 100 % Recycling-Papier erhoben. Überwiegend tragen diese Produkte die Kennzeichnung mit dem „Blauen Engel“. In welchem Verhältnis zum Gesamtbedarf sich die Dienststellen der Standardprodukte bedienen, kann leider nicht beurteilt werden.

 

Zur Fragestellung 2a, 2b und 2d:

 

Eine Erhöhung der Einsatzquote von Recyclingpapieren aus 100 % Altpapier („Blauer Engel“ RAL UZ 14 oder vergleichbar) ist aus der Sicht der Verwaltung nur dann zu erzielen, wenn der Standard künftig einzusetzender Papiere entsprechend definiert wird und Ausnahmen nur in begründeten Fällen und dementsprechend in sehr geringem Umfang möglich sind.

Mit der Festsetzung des Standards muss die Bereitschaft einher gehen, künftig beim Erscheinungsbild von Schriftstücken und bei der Qualität von Hygiene- und Verpackungspapieren gewisse optische und vertretbare qualitative Abstriche hinzunehmen und gegenüber dem Bürger und den Beschäftigten entsprechend zu vertreten. 

 

Zur Fragestellung 2c (Hygienepapiere):

 

Hier muss bei der Antwort wiederum differenziert werden:

                                                     

Bei den WC-Papieren wurde mit dem im letzten Jahr vollzogenen Wechsel auf Jumbo-Spender bereits ein großer Schritt zum vermehrten Einsatz von Recyclingpapier getan.

Dagegen bietet der Hersteller der Kleinrollenspender leider bislang kein Recyclingpapier für seine Spender an. Da dies Systemspender sind, kann nicht auf andere Papierlieferanten ausgewichen werden. Kleinrollenspender sind in Kindergärten auf Grund hygienischer Anforderungen und aus Platzgründen unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Aspekte platziert worden. Gegenwärtig wird hier keine Möglichkeit einer Umstellung gesehen, jedoch der Markt weiterhin in Richtung eines künftigen Recyclingpapier-Einsatzes sondiert.

Bei den Handtuchrollenspendern besteht eine mit den WC-Papier-Kleinrollenspendern vergleichbare Situation. Auch dort bietet der Hersteller gegenwärtig keine Recyclingpapiere an. Allerdings wurde mit dem Einsatz dieser Handtuchrollenspender bereits eine ökologische wie ökonomische positive Weichenstellung vollzogen, denn mit dem Einsatz dieser Spender konnten die Papierverbrauchsmengen gegenüber dem zuvor erfolgten Einsatz von Falthandtuchspendern enorm reduziert werden. Allerdings wird gegenwärtig auch hier keine Möglichkeit einer Umstellung in Richtung der Nutzung von Recyclingpapier gesehen, jedoch der Markt auch in diesem Bereich weiterhin in Richtung eines künftigen Recyclingpapier-Einsatzes sondiert.

 

Zu den Anträgen:

 

Antrag 1:

 

Hier darf auf die vorstehende „Beantwortung der Fragestellung 2a, 2b und 2d“ verwiesen werden.

 

Antrag 2:

 

Der Antrag steht im Gegensatz zur bisherigen Organisationsstruktur hinsichtlich der Einkaufsverantwortlichkeiten. Eine Verquickung von Beschaffungsstrukturen und Bedarfsmengen der Stadtverwaltung mit denen der kommunalen Tochtergesellschaften dürften neben den hier zu erwartenden erheblichen Abstimmungsaufwand auch vergaberechtliche Fragen aufwerfen, deren Beurteilung einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme bedürfte.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Verfügung vom  01.12.2011 und Papieratlas 2012