Betreff
Grafflmarkt - Auf- und Abbauzeiten Gastronomieflächen
Vorlage
LA/066/2013
Aktenzeichen
LA/066/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss nimmt vom Vortrag der Verwaltung Kenntnis und beschliesst folgende Auf- bzw. Rückbauregelungen der Grafflmarkt-Gastronomieversorger – wie im Protokoll vom 10.07.2012 festgehalten:

Aufbau: ab 10 Uhr am ersten Grafflmarkt-Tag

Rückbau: am letzten Veranstaltungstag bis spät. 18 Uhr

Die Verkehrssperren im Zusammenhang mit dem Grafflmarkt werden entsprechend angepasst.


Bei den vergangenen Grafflmärkten kam es zu verstärkten Beschwerden bezüglich der vorzeitigen Aufbauaktionen der Gastronomiebetriebe; diese hatten teilweise schon am Vortag des Grafflmarktes (Do.) Ausschankwägen, Pavillonzelte u.ä. fertig aufgebaut. Dieser vorzeitige Aufbau ist deshalb problematisch, da hier noch keinerlei Verkehrssperren in Kraft sind und die Aufbauten daher verkehrsrechtlich äusserst bedenklich sind..

 

Die derzeit gültige Grafflmarktverordnung regelt ausnahmslos nur den eigentlichen Grafflmarkt-zweck und richtet sich daher eigentlich nicht an die gastronomischen Versorger. Es wird nicht verkannt, dass den Gastro-Versorgern hier auch ein gewisses Entgegenkommen  signalisiert wird, da der zeitgleiche Aufbau der eigentlichen Grafflmarktstände und der Gastrostände veranstaltungsstechnisch nicht möglich ist. Im Rahmen einer Besprechung mit SVA und OA (sh. Protokoll 10.072012 Nr. 1 und Grafflmarkt-Information 11.09.2012) wurde daher eine einvernehmliche Lösung erarbeitet.

 

In der zugesagten Wirteversammlung am 19.02.2013 wurde seitens verschiedener Grafflmarkt-Wirte angedeutet, dass diese Regelung nicht durchführbar ist. Einige bestehen vehement auf einen Aufbaubeginn am Donnerstag Nachmittag.

 

 

Da jedoch jegliche Aufarbeiten und sowohl die Aufbauten selbst jedoch ohne Vorliegen einer Verkehrssperre verkehrsrechtlich nicht geduldet werden können und in diesem Zusammenhang eine vorgezogene Verkehrssperre bereits am Donnerstag aus Kostengründen und aus Rücksicht auf die Geschäfte im Garfflmarktgebiet nicht in Frage kommt verbleibt als einzige mögliche Lösung die zum letzten Grafflmarkt festgelegte Regelung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Besprechungsprotokoll 10.07.2012

Grafflmark-Information 11.09.2012

Protokoll Wirteversammlung 19.02.2013

Bildermappe Gastroflächen Grafflmarkt (Juni 2012)