Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 48 Krippenplätzen (= 4 Gruppen) und 50 Kindergartenplätzen (= 2 Gruppen) in der Angerstraße durch die Fa. Böhm genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der
AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene
Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der
Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte
Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer
Krippenplätze. Die zusätzlich vorgesehehen 2 Kindergartengruppen werden
ebenfalls zur Sicherung der Vollversorgung benötigt. Die Einrichtung ist
bedarfsgerecht dimensioniert.
Investor/Bauträger des Vorhabens ist die Firma Böhm KG; Betriebsträger
werden - so die Mitteilung des Investors - die Rummelsberger Dienste werden.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 2,6 Mio. €.
Dabei betragen die Neubaumaßnahmen 1.875.000 €, für die Umbauten im
Bestandsgebäude sind weitere
725.000 € eingeplant.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um zwei verschiedene
Fördermaßnahmen.
Der Bestandsumbau für den 2-gruppigen Kindergarten mit 50 Plätzen wird
nach Art. 10 FAG gefördert. Die geplanten Neubaumaßnahmen für die 4-gruppige
Kinderkrippe mit 48 Plätzen richtet sich nach dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
KIGA-Förderung (Art. 10 FAG,
Wegfall der gesetzlichen 2/3 Regelung)
Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt, dass bei
Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als
bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von
zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten
müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen.
Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des
Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege erfolgen.
Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelung bei
Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig
bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen
Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der FA-ZR
2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 40%.
Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für den Bestandsumbau
berechnet sich wie folgt:
Kostengruppe |
Kosten |
Zuweisungsfähige Kosten1) |
3 –
Baukonstruktion |
403.500 € |
403.500 € |
4 – Technische
Anlagen |
97.000 € |
97.000 € |
5 – Außenanlagen |
60.000 € |
60.000 €2) |
6 – Ausstattung |
62.500 € |
0 € |
7 –
Baunebenkosten |
102.000 € |
67.260 €3) |
Gesamtkosten |
725.000 € |
627.760 € |
1)
vorbehaltlich der Bescheiderstellung seitens der Regierung von Mittelfranken
2) jedoch nur
soweit zur Nutzung des Gebäudes oder der Anlage unbedingt erforderlich
3) 12% aus der
Kostengruppe 3,4,5
Bei einem
städtischen Baukostenzuschuss von 418.500 € (2/3 von 627.760 €) und einer
staatlichen Förderung von 167.400 € (40% von 418.500 €), beträgt der städtische
Nettoanteil 251.100 €.
Krippenförderung
(Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013
Bei einem Neubau wird die staatliche Förderung nach dem gültigen
Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2, dem Fördersatz der Stadt Fürth
(71,6%) sowie der förderfähigen Fläche ermittelt. Die förderfähige Fläche
ergibt sich aus der Anzahl der Krippenplätze x 9 m2. Damit ergibt
sich für die Einrichtung eine förderfähige Fläche von 432 m2.
Voraussetzung ist jedoch hierbei, dass im Bestandsgebäude keine
altersgemischten Räume errichtet werden.
Die Ermittlung des
staatlichen Förderbetrages für den Neubau (Erweiterung) berechnet sich wie
folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
1.815.000 € |
60.000 € |
Zwfg. Kosten (48
Plätze x 9 m2 x 3.663 €) |
1.582.416 € |
60.000 € |
(Bau) Förderung
(71,6% d. zwfg. Kosten) |
1.133.000 € |
|
(Ausstattung ) |
|
60.000 € |
Staatl.
Gesamtförderung |
1.193.000 € |
Die staatliche
Krippenförderung beträgt somit 1.193.000 €.
Neben der
staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten
zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten Kosten in Höhe von 449.416 €
beträgt der städt. Anteil mithin 224.700 € (gerundet).
Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme
Für die
Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
1.193.000 € Staatl. Förderung aus Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“
167.400 €
Staatl. Förderung gem. Art. 10 FAG
475.800 € Anteil
Stadt Fürth
763.800 € Anteil
Firma Böhm KG
2.600.000 € Gesamtkosten
Da die Maßnahme noch nicht veranschlagt wurde, sind die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.836.200 € (Bruttoveranschlagung) sowie die zu erwartenden Zuweisungen in Höhe von 1.360.400 € im Haushalt 2013 außerplanmäßig zu veranschlagen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan und 2 Kostenschätzungen (Kinderkrippe und Kindergarten)