Betreff
Rohnhofer Brücke - Sanierung durch die Autobahndirektion Nordbayern, Vereinbarung zwischen der Autobahndirektion Nordbayern und der Stadt Fürth
Vorlage
TfA/078/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen

 

Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern zu.


Das Bauwerk BW 024a, Überführung Seeackerstraße von Fürth-Kronach nach Fürth-Rohnhof über die BAB A73, Bamberg-Nürnberg, wird durch die Autobahndirektion Nordbayern in der Zeit von Juni bis Oktober 2013 in zwei Bauabschnitten saniert.

 

Während den einzelnen Bauabschnitten kann der Verkehr nur auf je einem Fahrstreifen erfolgen. Ergänzend wird es notwendig an zwei Wochenenden die Rampen der A73 wegen Asphaltierungsarbeiten zu sperren.

 

Im Zuge der notwendigen Verkehrslenkung ist es erforderlich je einen Kreisverkehrsplatz an der Seeacker Straße / Kronacher Straße und an der Seeacker Straße / Rohnhofer Hauptstraße zu errichten, wobei die beiden prov. Kreisverkehre nach Abschluss der Brückensanierungsarbeiten belassen werden sollen.

 

Bezüglich des ausgearbeiteten Verkehrskonzeptes darf auf die Vorlage zum BWA vom 14.03.2012 und dem erfolgten Beschluss verwiesen werden.

 

Da durch die Baumaßnahme Belange sowohl der Autobahndirektion Nordbayern als auch der Stadt Fürth betroffen sind, wurde die Verwaltung seitens des BWA vom 14.03.2012 ermächtigt, mit der Autobahndirektion Nordbayern eine Vereinbarung zur Durchführung der Maßnahme zu treffen.

 

Die entsprechende Vereinbarung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Kosten welche hiernach die Stadt Fürth zu tragen hat, untergliedern sich im Wesentlichen wie folgt:

 

Ø  Erneuerung des Belages auf dem Bauwerk einschließlich Fugen und Gußasphaltrinne

 

Die Kostentragung ergibt sich auf Grund des Fernstraßengesetzes § 13 Abs. 2

 

Betrag:                                                                                              ca. 57.300,00€

 

 

Ø  Erneuerung des Belages im Anschluss an das Bauwerk

 

Diese Arbeiten unterliegen keiner gesetzlichen Regelung. Es ist jedoch sinnvoll diese im Rahmen der Erneuerung des Brückenbelages auszuführen, da in den entsprechenden Anschlussbereichen an das Bauwerk bereits Verformungen vorhanden sind und zudem die Maßnahmen im Schatten der Brückensanierung ausgeführt werden können

 

Betrag:                                                                                              ca.    53.650,00€

 

 

Ø  Passive Schutzeinrichtungen auf dem Bauwerk

 

Da die Arbeiten an der Brücke den Bestandsschutz aufheben, ist es auf Grund geänderter Richtlinien (RPS 2009) erforderlich, auf dem Bauwerk passive Schutzeinrichtungen in Form von Schutzplanken zu errichten

 

Betrag:                                                                                              ca.   10.200,00€

 

Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten:

 

Baukosten:                                                                                       ca. 121.150,00€

Verwaltungskostenpauschale für Planung, Ausschreibung

und Bauabwicklung (5,0% der Baukosten):                                ca.     6.100,00€

Mehrkosten für Planungsänderungen

è Kreisverkehre sollen dauerhaft bleiben:                                 ca.     5.000,00€

 

Gesamtkosten netto:                                                           ca. 132.250,00€

zzgl. 19% MWST                                                                            ca.   25.250,00€

 

Gesamtkosten brutto:                                                                     ca. 157.500,00€

 

Interne Verrechnung und Sonstiges:                                            ca.   22.500,00€

 

                                                                                                          ca. 180.000,00€

 

Die beiliegende Vereinbarung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt und die erforderliche Mittelbereitstellung bei der Kämmerei beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

180.000,00 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. wurde beantragt

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Vereinbarung inkl. Anlagen

Anlage 2: Lageplan