Die Vorlage des
Baureferats wird zur Kenntnis genommen
Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern zu.
Das Bauwerk BW 024a, Überführung Seeackerstraße von Fürth-Kronach nach
Fürth-Rohnhof über die BAB A73, Bamberg-Nürnberg, wird durch die
Autobahndirektion Nordbayern in der Zeit von Juni bis Oktober 2013 in zwei
Bauabschnitten saniert.
Während den einzelnen Bauabschnitten kann der Verkehr nur auf je einem
Fahrstreifen erfolgen. Ergänzend wird es notwendig an zwei Wochenenden die
Rampen der A73 wegen Asphaltierungsarbeiten zu sperren.
Im Zuge der notwendigen Verkehrslenkung ist es erforderlich je einen
Kreisverkehrsplatz an der Seeacker Straße / Kronacher Straße und an der
Seeacker Straße / Rohnhofer Hauptstraße zu errichten, wobei die beiden prov.
Kreisverkehre nach Abschluss der Brückensanierungsarbeiten belassen werden
sollen.
Bezüglich des ausgearbeiteten Verkehrskonzeptes darf auf die Vorlage
zum BWA vom 14.03.2012 und dem erfolgten Beschluss verwiesen werden.
Da durch die Baumaßnahme Belange sowohl der Autobahndirektion
Nordbayern als auch der Stadt Fürth betroffen sind, wurde die Verwaltung
seitens des BWA vom 14.03.2012 ermächtigt, mit der Autobahndirektion Nordbayern
eine Vereinbarung zur Durchführung der Maßnahme zu treffen.
Die entsprechende Vereinbarung ist der Anlage zu entnehmen.
Die Kosten welche hiernach die Stadt Fürth zu tragen hat, untergliedern
sich im Wesentlichen wie folgt:
Ø Erneuerung
des Belages auf dem Bauwerk einschließlich Fugen und Gußasphaltrinne
Die Kostentragung ergibt sich auf Grund des
Fernstraßengesetzes § 13 Abs. 2
Betrag: ca.
57.300,00€
Ø Erneuerung
des Belages im Anschluss an das Bauwerk
Diese Arbeiten unterliegen keiner
gesetzlichen Regelung. Es ist jedoch sinnvoll diese im Rahmen der Erneuerung
des Brückenbelages auszuführen, da in den entsprechenden Anschlussbereichen an
das Bauwerk bereits Verformungen vorhanden sind und zudem die Maßnahmen im
Schatten der Brückensanierung ausgeführt werden können
Betrag: ca. 53.650,00€
Ø Passive
Schutzeinrichtungen auf dem Bauwerk
Da die Arbeiten an der Brücke den
Bestandsschutz aufheben, ist es auf Grund geänderter Richtlinien (RPS 2009)
erforderlich, auf dem Bauwerk passive Schutzeinrichtungen in Form von
Schutzplanken zu errichten
Betrag: ca. 10.200,00€
Daraus ergeben sich folgende
Gesamtkosten:
Baukosten: ca.
121.150,00€
Verwaltungskostenpauschale für
Planung, Ausschreibung
und Bauabwicklung (5,0% der
Baukosten): ca. 6.100,00€
Mehrkosten für
Planungsänderungen
è
Kreisverkehre sollen dauerhaft bleiben: ca. 5.000,00€
Gesamtkosten netto: ca.
132.250,00€
zzgl. 19% MWST ca. 25.250,00€
Gesamtkosten brutto: ca.
157.500,00€
Interne Verrechnung und
Sonstiges: ca. 22.500,00€
ca. 180.000,00€
Die beiliegende Vereinbarung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt und die
erforderliche Mittelbereitstellung bei der Kämmerei beantragt.
.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
180.000,00
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
wurde beantragt |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Vereinbarung inkl. Anlagen
Anlage 2: Lageplan