Betreff
infra fürth verkehr gmbh, Tariffortschreibung zum 01.01.2014
Vorlage
R II/041/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversamm­lung der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:

1.  Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten durch­schnittlichen Einnahmensteigerung von 3,54 % wird zugestimmt.

2.  Die neuen Fahrpreise treten mit dem Fahrplanwechsel zum 01.01.2014 in Kraft. Darüber hin­aus ergeht Zustimmung zu den Übergangsregelungen für die weitere Gültigkeit von Fahrkar­ten zum alten Tarif.

 


Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. In dieser Gesellschafterversammlung wird die Holding-GmbH (als Alleingesellschafterin der Verkehrs-GmbH) durch den Holding-Geschäftsführer vertreten. Über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesell­schaftsvertrags der Holding-GmbH können (und sollen) wichtige Entscheidungen in den Toch­ter-Unternehmen aber von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden; dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willens­bildung gegeben.

Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 die infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2014 (vgl. Anlage) vorberaten; hierauf und den daraus resultie­renden Beschlussvorschlag wird verwiesen.

Zu den näheren inhaltlichen Aspekten der Tariffortschreibung wird die infra-Geschäftsführung in der FA/StR-Sitzung am 19.06.2013 Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hier­durch der inflationsbedingte Anstieg des ÖPNV-Defizits abgemildert wird. Im Jahr 2011 lag das ÖPNV-Defizit bei rd. -8,7 Mio. € vor Steuern. Dies bedeutet, dass trotz der inflationsbedingten Fahrpreiserhöhung das Defizit weiter steigt, d.h. die infra bzw. der Stadthaushalt teilen sich mit den Fahrgästen die Kostensteigerungen. Der städt. Haushalt finanziert somit das bisherige Defizit plus einen Teil der durch die Inflation bedingten zusätzlichen Kosten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1