Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.
Die seitens der CSU
geforderte Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der
“Trassenführung in Prüfung“ vom “Breiten Steig“ in Burgfarrnbach bis zum
Anschluss an die Südwesttangente bei der Erddeponie entspricht weitestgehend
dem vorliegenden SPD-Antrag, wobei bzgl. des SPD-Antrags anzumerken ist, dass
die im wirksamen FNP aufgezeigte Trassenführung westlich des “Schmalholz“ vorbei
geführt werden soll.
In die Betrachtung
der o. g. Anträge muss jedoch auch das mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2012
eingeleitete FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 zur Herausnahme der
“Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße
und der verlängerten Rezatstraße einbezogen werden.
Über den Zeitplan
dieses FNP-Änderungsverfahrens wurde der BWA in der Sitzung vom 08.05.2013 in
Kenntnis gesetzt. Demnach wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit erst am 11.06.2013 beendet; die frühzeitige Behördenbeteiligung
- sog. Scoping – lief bis zum 31.05.2013, jedoch wurde seitens der Stadt
Erlangen aufgrund des Sitzungskalenders und der verwaltungsinternen Abstimmung
eine Fristverlängerung bis zum 22.06.2013 beantragt.
Des Weiteren darf h.
E. auch die in der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach am
29.04.2013 beantragte Aufhebung des o. g. StR-Beschlusses vom 25.07.2012 sowie
die gleichermaßen beantragte Ausarbeitung einer tragfähigen Trassenführung im
Fürther Westen, welche die Hafenstraße mit der Hüttendorfer Talquerung
verbindet, nicht außer Acht gelassen werden. Ergänzend wurde in der
Bürgerversammlung auch ausdrücklich beantragt, nicht eine Trassenführung direkt
entlang des Kanals zu verfolgen. (Die Anträge der o. g. Bürgerversammlung
wurden in den Stadtrat am 19.06.2013 verwiesen.)
In die Beratung der vorliegenden Anträge ist h. E.
auch der im Auftrag des Staatlichen Bauamt Nürnberg erstellte Schlussbericht
des Büros SSP zur “Verkehrsuntersuchung Erlangen-Fürth–Herzogenaurach“ von März
2012 mit einzubeziehen. Hierbei wurde festgestellt, dass nur eine Weiterführung
der Hüttendorfer Talquerung in Richtung Südwesttangente die nördlichen Fürther
Stadtteile Vach, Mannhof und Stadeln nennenswert vom Verkehr entlastet und
diese auch Voraussetzung für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in den
Ortsteilen ist.
Die Frage, ob für den Freistaat Bayern eine
Teilverwirklichung der Neubaustrecke Königsmühle – Fürth-Hafen, nämlich der
sogenannte Hüttendorfer Damm in Frage kommt, wurde in einer Stellungnahme des
Staatlichen Bauamt Nürnberg v. 18.03.2013 eindeutig verneint.
Die möglichen Verkehrsentlastungen durch eine
Westumgehung wurden bereits im Verkehrsentwicklungsplan Fürth 2000 aufgezeigt.
Der vom Büro INOVAPLAN seinerzeit erstellte “Verkehrsentwicklungsplan 2000“
wurde in den politischen Gremien allerdings nur beraten und nicht beschlossen.
Die im wirksamen FNP enthaltene Darstellung der
fraglichen “Trassenführung in Prüfung“ wurde aber daraufhin im Rahmen des
seinerzeitigen Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des FNP vom Stadtrat am
29.01.2003 als Planungsziel beschlossen.
Vor dem Hintergrund, dass diese Umgehungsstraße sowohl
hinsichtlich der Linienführung als auch des Realisierungszeitpunktes noch
ungewiss ist, wurde die Darstellung im FNP äußerst zurückhaltend getroffen.
Unbestritten ist, dass die Trassierung mit Verlärmung
von bisher unbelasteten Siedlungs- und Naherholungsräumen, der Zerschneidung
von landwirtschaftlichen Flächen sowie der Querung von ökologisch wertvollen
Fluss- und Bachtälern einher geht und hinsichtlich der Eingriffsminimierung und
des erforderlich werdenden ökologischen Ausgleichs entsprechend hohe
planerische Anforderungen stellt.
Mit der vorliegenden Darstellung im FNP soll jedoch
lediglich ein grundsätzlich in Frage kommender Korridor skizziert werden, um
diesen gegenüber eventuell konkurrierenden Nutzungen freihalten zu können.
Die eingangs erwähnte Planung des Freistaats Bayern für den geplanten
Neubau der Staatsstraße 2242 - Königsmühle bis B 8 zielt nur auf die
verkehrliche Entlastung der Stadtteile Stadeln und Vach ab. Die Planung führt
im sog. Planfall F nur bis in Höhe der verlängerten Rezatstraße und beinhaltet
nicht eine Nordumgehung oder Westumgehung von Burgfarrnbach. Damit ist eine
Realisierung dieser „großen“ Umgehung Burgfarrnbachs in noch weitere Ferne
gerückt als die Westumgehung in den nördlichen Stadtteilen.
Aus Sicht des
Baureferates sollte allerdings im Hinblick auf künftige Generationen und
Entwicklungen in jedem Fall ein Korridor westlich Burgfarrnbachs zur Anbindung
an die Südwesttangente freigehalten werden. Bestehende Zwangspunkte wie
Baugebiete, Sportanlagen und Stadtgrenze sowie besonders schützenswerte
Landschaftsräume sind hierbei natürlich
zu berücksichtigen. Die Sicherung einer Option für eine solche Lösung erfordert
allerdings schon aus planungsrechtlichen Gründen eine entsprechende Darstellung
im FNP. Aufgrund der langen Planungszeiträume besteht aus Sicht der Verwaltung noch
hinreichend Zeit zur Erarbeitung möglicher Alternativen bzw. von wichtigen
Entscheidungsgrundlagen und deren Beratung, heute liegen die notwendigen
Informationen zur Beurteilung noch nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen,
zunächst die Ergebnisse und Beratungen des laufenden FNP-Änderungsverfahrens
Nr. 2012.11 abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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FNP-Plandarstellung der „Trassenführung in Prüfung“