Betreff
Antrag der CSU- und SPD Stadtratsfraktion AG/219/2013 und AG/220/2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzgl. der Nordumgehung Burgfarrnbach
Vorlage
SpA/186/2013
Aktenzeichen
Ref.V-SpA-PlF-Scha
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.


Die seitens der CSU geforderte Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ vom “Breiten Steig“ in Burgfarrnbach bis zum Anschluss an die Südwesttangente bei der Erddeponie entspricht weitestgehend dem vorliegenden SPD-Antrag, wobei bzgl. des SPD-Antrags anzumerken ist, dass die im wirksamen FNP aufgezeigte Trassenführung westlich des “Schmalholz“ vorbei geführt werden soll.

 

In die Betrachtung der o. g. Anträge muss jedoch auch das mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2012 eingeleitete FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten Rezatstraße einbezogen werden.

 

Über den Zeitplan dieses FNP-Änderungsverfahrens wurde der BWA in der Sitzung vom 08.05.2013 in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erst am 11.06.2013 beendet; die frühzeitige Behördenbeteiligung - sog. Scoping – lief bis zum 31.05.2013, jedoch wurde seitens der Stadt Erlangen aufgrund des Sitzungskalenders und der verwaltungsinternen Abstimmung eine Fristverlängerung bis zum 22.06.2013 beantragt.

 

Des Weiteren darf h. E. auch die in der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach am 29.04.2013 beantragte Aufhebung des o. g. StR-Beschlusses vom 25.07.2012 sowie die gleichermaßen beantragte Ausarbeitung einer tragfähigen Trassenführung im Fürther Westen, welche die Hafenstraße mit der Hüttendorfer Talquerung verbindet, nicht außer Acht gelassen werden. Ergänzend wurde in der Bürgerversammlung auch ausdrücklich beantragt, nicht eine Trassenführung direkt entlang des Kanals zu verfolgen. (Die Anträge der o. g. Bürgerversammlung wurden in den Stadtrat am 19.06.2013 verwiesen.)

 

In die Beratung der vorliegenden Anträge ist h. E. auch der im Auftrag des Staatlichen Bauamt Nürnberg erstellte Schlussbericht des Büros SSP zur “Verkehrsuntersuchung Erlangen-Fürth–Herzogenaurach“ von März 2012 mit einzubeziehen. Hierbei wurde festgestellt, dass nur eine Weiterführung der Hüttendorfer Talquerung in Richtung Südwesttangente die nördlichen Fürther Stadtteile Vach, Mannhof und Stadeln nennenswert vom Verkehr entlastet und diese auch Voraussetzung für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Ortsteilen ist.

Die Frage, ob für den Freistaat Bayern eine Teilverwirklichung der Neubaustrecke Königsmühle – Fürth-Hafen, nämlich der sogenannte Hüttendorfer Damm in Frage kommt, wurde in einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Nürnberg v. 18.03.2013 eindeutig verneint.

Die möglichen Verkehrsentlastungen durch eine Westumgehung wurden bereits im Verkehrsentwicklungsplan Fürth 2000 aufgezeigt. Der vom Büro INOVAPLAN seinerzeit erstellte “Verkehrsentwicklungsplan 2000“ wurde in den politischen Gremien allerdings nur beraten und nicht beschlossen.

Die im wirksamen FNP enthaltene Darstellung der fraglichen “Trassenführung in Prüfung“ wurde aber daraufhin im Rahmen des seinerzeitigen Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des FNP vom Stadtrat am 29.01.2003 als Planungsziel beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass diese Umgehungsstraße sowohl hinsichtlich der Linienführung als auch des Realisierungszeitpunktes noch ungewiss ist, wurde die Darstellung im FNP äußerst zurückhaltend getroffen.

Unbestritten ist, dass die Trassierung mit Verlärmung von bisher unbelasteten Siedlungs- und Naherholungsräumen, der Zerschneidung von landwirtschaftlichen Flächen sowie der Querung von ökologisch wertvollen Fluss- und Bachtälern einher geht und hinsichtlich der Eingriffsminimierung und des erforderlich werdenden ökologischen Ausgleichs entsprechend hohe planerische Anforderungen stellt.

Mit der vorliegenden Darstellung im FNP soll jedoch lediglich ein grundsätzlich in Frage kommender Korridor skizziert werden, um diesen gegenüber eventuell konkurrierenden Nutzungen freihalten zu können.

 

Die eingangs erwähnte Planung des Freistaats Bayern für den geplanten Neubau der Staatsstraße 2242 - Königsmühle bis B 8 zielt nur auf die verkehrliche Entlastung der Stadtteile Stadeln und Vach ab. Die Planung führt im sog. Planfall F nur bis in Höhe der verlängerten Rezatstraße und beinhaltet nicht eine Nordumgehung oder Westumgehung von Burgfarrnbach. Damit ist eine Realisierung dieser „großen“ Umgehung Burgfarrnbachs in noch weitere Ferne gerückt als die Westumgehung in den nördlichen Stadtteilen.

 

Aus Sicht des Baureferates sollte allerdings im Hinblick auf künftige Generationen und Entwicklungen in jedem Fall ein Korridor westlich Burgfarrnbachs zur Anbindung an die Südwesttangente freigehalten werden. Bestehende Zwangspunkte wie Baugebiete, Sportanlagen und Stadtgrenze sowie besonders schützenswerte Landschaftsräume sind hierbei  natürlich zu berücksichtigen. Die Sicherung einer Option für eine solche Lösung erfordert allerdings schon aus planungsrechtlichen Gründen eine entsprechende Darstellung im FNP. Aufgrund der langen Planungszeiträume besteht aus Sicht der Verwaltung noch hinreichend Zeit zur Erarbeitung möglicher Alternativen bzw. von wichtigen Entscheidungsgrundlagen und deren Beratung, heute liegen die notwendigen Informationen zur Beurteilung noch nicht vor.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, zunächst die Ergebnisse und Beratungen des laufenden FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2012.11 abzuwarten.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


FNP-Plandarstellung der „Trassenführung in Prüfung“