Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport nimmt
Kenntnis vom Ausbau der Ganztagsschulen in Fürth und empfiehlt die bisherige
Förderung und Unterstützung durch die Stadt weiterzuführen.
Der
Ausschuss für Schule, Bildung und Sport hat am 04.02.2010 beschlossen, pro
gebundene Ganztagsklasse und Schuljahr im Grundschulbereich einen Betrag in
Höhe von 4.500 € als kommunale Eigenleistung zuzugeben. Diese Mittel werden für
ansonsten unabgedeckte Betreuungszeiten verwendet, da die staatliche
Finanzierung
(6.000,00
€/Schuljahr/Klasse) dafür nicht ausreichend ist. Dies hat nun auch der
Gesetzgeber erkannt und erhöht die Förderung in der ersten Jahrgangsstufe um
4.500 €, in der zweiten Jahrgangsstufe um 3.000 €. Doch gerade in den zwei
ersten Jahrgangsstufen, in denen verstärkt noch Basiskompetenzen vermittelt
werden können, wäre es für die Gestaltung der Ganztagsschule dringend
notwendig, die bisherige Förderung und Unterstützung durch die Stadt Fürth
beizubehalten (siehe dazu auch Anlage 3).
Die Höhe
des Mitfinanzierungsanteils für den Sachaufwandsträger bleibt im Übrigen mit
5.000,00 € (Klasse/Schuljahr) gleich hoch.
Stellungnahme
des Referat II:
Die Stadt Fürth hat bislang eine freiwillige Leistung an die
Grundschulen, die die gebundene Ganztagsschule eingeführt haben, in Höhe von
4.500,-- Euro pro Schulklasse (1. und 2. Klasse) gewährt. Grund für diese
freiwillige Leistung war, dass der Freistaat bisher zu wenig Finanzmittel
bereitgestellt hat, um eine Ganztagesklasse vernünftig durchzuführen zu können.
Es gibt allerdings auch Grundschulen in anderen Kommunen, die über die
Grundförderung hinaus keine zusätzlichen Zuschüsse bekommen haben.
Im Bayerischen Städtetag, und dort im Schulausschuss, in dem Bürgermeister Braun vertreten ist, sowie im Arbeitskreis Finanzen, in dem die Finanzreferentin vertreten ist, wurde dies wiederholt angeprangert und schwierige Verhandlungen des Städtetags mit den Ministerien haben schlussendlich zum Erfolg geführt, dass der Freistaat Bayern nun auch den gebundenen Ganztagsklassen eine höhere Förderung gewährt. Er übernimmt jetzt den Zuschuss in Höhe von 4.500,-- Euro, den bisher die Stadt Fürth gezahlt hat, für die erste Jahrgangsstufe und 3000,-- Euro für die 2. Jahrgangsstufe.
Aufgrund dieses Erfolges kann es nicht sein, dass der Freistaat Bayern nun die bisherige freiwillige Leistung der Stadt Fürth ersetzt und die Stadt Fürth weiterhin Ihren Zuschuss in dieser Höhe beibehält. Hätte sich der Freistaat Bayern nicht bewegt, hätten die Schulen auch nicht mehr als die 4.500,-- Euro der Stadt Fürth zusätzlich zur Grundförderung zur Verfügung. Es ist jetzt der einzige Zeitpunkt, den Zuschuss der Stadt Fürth wieder zurückzunehmen, denn wenn die Schulen einmal beide Zuschüsse parallel bekommen, ist es schwierig, diesen wieder zu streichen. Bei der 2. Jahrgangsstufe sollten allerdings 1.500,-- Euro von der Stadt Fürth freiwillig weitergezahlt werden, weil diese bisher auch gezahlt wurden.
Wenn die Stadt die bisherige Leistung zusätzlich zur neuen staatlichen Förderung bezahlen würde, müsste die Stadt p.a. 31.500 € freiwillig bezahlen, wenn sie nur 1500 € weiter gewährt für die 2. Klassen, wären es nur 4.500 € (drei 2. Klassen x 1.500 €) Haushaltsbelastung jährlich.
Die schwierigen Verhandlungen im Städtetag und des Städtetages mit dem Freistaat hatten das Ziel, dass diese freiwillige kommunale Förderung künftig vom Freistaat getragen wird. Angesichts der nicht üppigen Finanzausstattung der Kommune und der eigentlichen Zuständigkeit des Freistaates Bayern für die Personalausstattung der Schulen, kann es nicht sein, dass beide Förderungen nun nebeneinander gewährt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Regierung von Mittelfranken uns eine sehr restriktive Handhabe bei den freiwilligen Leistungen auferlegt. Wenn nun bisherige freiwillige Leistungen gesetzlich vom Freistaat übernommen werden, dann müssen diese auch von der Kommune nicht mehr weiter getragen werden.
Das Finanzreferat bittet daher den Ausschuss, den kommunalen Zuschuss (neben dem neuen staatlichen Zuschuss) nicht zusätzlich weiterzugewähren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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