Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.
Die in der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach mit
Mehrheit angenommenen Anträge werden zur Kenntnis genommen.
Diese beinhalten die Aufhebung der vom StR am 25.07.2012 gefassten
Beschlüsse, die darauf abzielen im Westen von Fürth keine Umgehungsstrasse
(sog. “Westumgehung“ des Freistaats Bayern) zu planen und zu bauen sowie den
wirksamen Flächennutzungsplan durch Herausnahme der sog. “Trassenführung in
Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten
Rezatstraße zu ändern.
Seitens der o. g. Bürgerschaft wurde die Stadt Fürth darüber hinaus
beauftragt, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, eine für alle betroffenen Orte
tragfähige Trassenführung im Fürther Westen auszuarbeiten, welche die
Hafenstraße mit der Hüttendorfer Talquerung verbindet. Ausdrücklich nicht
verfolgt werden soll hierbei eine Trassenführung direkt entlang des Kanals.
Die o. g. Forderungen aus der Bürgerversammlung wurden zwischenzeitlich
erneut im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum o. g.
FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 als Einwand vorgebracht.
Gleichermaßen gab es aber auch zahlreiche Stellungnahmen; in denen die
Herausnahme der o. g. „“Trassenführung in Prüfung“ aus dem FNP ausdrücklich
begrüßt wird.
Die Befürworter der Westumgehung nehmen Bezug auf den im Auftrag des
Staatlichen Bauamt Nürnberg erstellten Schlussbericht des Büros SSP zur
“Verkehrsuntersuchung Erlangen-Fürth-Herzogenaurach“ von März 2012. Durch
entsprechende Verkehrsberechnungen wird nachgewiesen bzw. prognostiziert, dass
nur eine Weiterführung der Hüttendorfer Talquerung in Richtung Südwesttangente
die nördlichen Fürther Stadtteile Vach, Mannhof und Stadeln nennenswert vom
Verkehr entlastet und der Neubau der Staatsstraße 2242 auch Voraussetzung für
weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Ortsteilen ist.
Zwischenzeitlich wurde für das o. g.
FNP-Änderungsverfahren auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In einer Stellungnahme des
Sachgebiets Straßenbau der Regierung von Mittelfranken wird ebenfalls auf die
verkehrliche Notwendigkeit des Projekts “St 2242 – Neubau Königsmühle –
Unterfarrnbach hingewiesen. Im vorliegenden Schreiben v. 28.05.2013 wird
ausgeführt, dass für dieses Projekt noch keinerlei konkreten Planungen oder gar
eine Veränderungssperre im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens existieren.
Folglich sei die Herausnahme der Trasse aus dem FNP rechtlich nicht zu
“beanstanden“. Gleichwohl wird die Entscheidung fachlich als falsch erachtet,
da die verkehrliche Notwendigkeit durch die bereits erwähnte Untersuchung
eindrucksvoll belegt wurde.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung hält daher an einer
Westumfahrung von Fürth im Zuge einer Staatsstraße weiterhin fest und wird zu
gegebener Zeit eine entsprechende Planung vorlegen und entsprechend
baurechtlich absichern lassen.
Die Frage, ob für den Freistaat Bayern eine
Teilverwirklichung der Neubaustrecke Königsmühle – Fürth-Hafen, nämlich der
sogenannte Hüttendorfer Damm in Frage kommt, wurde bereits in einer
Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Nürnberg v. 18.03.2013 eindeutig verneint.
Seitens des Baureferates wird in diesem Zusammenhang
in Erinnerung gebracht, dass die möglichen Verkehrsentlastungen durch eine
Westumgehung bereits im “Verkehrsentwicklungsplan Fürth 2000“ aufgezeigt
wurden. Der vom Büro INOVAPLAN seinerzeit erstellte VEP wurde in den
politischen Gremien allerdings nur beraten und nicht beschlossen. Die im
wirksamen FNP enthaltene Darstellung der fraglichen “Trassenführung in Prüfung“
wurde aber daraufhin im Rahmen des seinerzeitigen Verfahrens zur
Gesamtfortschreibung des FNP vom Stadtrat am 29.01.2003 als Planungsziel
beschlossen.
Vor dem Hintergrund, dass diese Umgehungsstraße sowohl
hinsichtlich der Linienführung als auch des Realisierungszeitpunktes noch
ungewiss ist, wurde die Darstellung im FNP äußerst zurückhaltend getroffen.
Unbestritten ist, dass die Trassierung mit Verlärmung
von bisher unbelasteten Siedlungs- und Naherholungsräumen, der Zerschneidung
von landwirtschaftlichen Flächen sowie der Querung von ökologisch wertvollen
Fluss- und Bachtälern einher geht und hinsichtlich der Eingriffsminimierung und
des erforderlich werdenden ökologischen Ausgleichs entsprechend hohe
planerische Anforderungen stellt.
Mit der vorliegenden Darstellung im FNP soll jedoch
lediglich ein grundsätzlich in Frage kommender Korridor skizziert werden, um
diesen gegenüber eventuell konkurrierenden Nutzungen freihalten zu können.
In die Beratung der vorliegenden Anträge aus der o. g.
Bürgerversammlung darf h. E. nicht unerwähnt bleiben, dass die eingangs
erwähnte Planung des Freistaats Bayern für den geplanten Neubau der
Staatsstraße 2242 - Königsmühle bis B 8 nur auf die verkehrliche Entlastung der
Stadtteile Stadeln und Vach abzielt. Die Planung führt im sog. Planfall F nur
bis in Höhe der verlängerten Rezatstraße beinhaltet nicht eine Nordumgehung
oder Westumgehung von Burgfarrnbach. Damit ist eine Realisierung dieser
“großen“ Umgehung Burgfarrnbachs in noch weitere Ferne gerückt als die
Westumgehung in den nördlichen Stadtteilen.
Aus Sicht des Baureferates sollte in Hinblick auf künftige Generationen
in jedem Fall auch ein Korridor westlich Burgfarrnbachs zur Anbindung an die
Südwesttangente freigehalten werden. Bestehende Zwangspunkte wie Baugebiete,
Sportanlagen und Stadtgrenze sowie besonders schützenswerte Landschaftsräume
sind hierbei natürlich zu berücksichtigen.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, zunächst die Ergebnisse und Beratungen des laufenden
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2012.11 abzuwarten.
Aufgrund der langen
Planungszeiträume (das Straßenbauprojekt des Freistaats St 2242, das in der
Dringlichkeit 1R im Ausbauplan enthalten ist, soll nach derzeitigen
Kenntnisstand der Regierung von Mittelfranken. erst ab 2021 realisiert werden)
bleibt aus Sicht der Verwaltung noch hinreichend Zeit zur Erarbeitung möglicher
Alternativen bzw. von wichtigen Entscheidungsgrundlagen und deren Beratung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Planblatt