Betreff
Anträge aus der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach vom 29.04.2012 (AG/213/2013 - AG/214/2013 - AG/215/2013) bezüglich der Aufhebung des StR-Beschlusses vom 25.07.2012 zur sog. Westumgehung
Vorlage
SpA/187/2013
Aktenzeichen
Ref. V-SpA-Pl/F
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.


Die in der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach mit Mehrheit angenommenen Anträge werden zur Kenntnis genommen.

Diese beinhalten die Aufhebung der vom StR am 25.07.2012 gefassten Beschlüsse, die darauf abzielen im Westen von Fürth keine Umgehungsstrasse (sog. “Westumgehung“ des Freistaats Bayern) zu planen und zu bauen sowie den wirksamen Flächennutzungsplan durch Herausnahme der sog. “Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten Rezatstraße zu ändern.

Seitens der o. g. Bürgerschaft wurde die Stadt Fürth darüber hinaus beauftragt, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, eine für alle betroffenen Orte tragfähige Trassenführung im Fürther Westen auszuarbeiten, welche die Hafenstraße mit der Hüttendorfer Talquerung verbindet. Ausdrücklich nicht verfolgt werden soll hierbei eine Trassenführung direkt entlang des Kanals.

 

Die o. g. Forderungen aus der Bürgerversammlung wurden zwischenzeitlich erneut im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum o. g. FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 als Einwand vorgebracht.

Gleichermaßen gab es aber auch zahlreiche Stellungnahmen; in denen die Herausnahme der o. g. „“Trassenführung in Prüfung“ aus dem FNP ausdrücklich begrüßt wird.

 

Die Befürworter der Westumgehung nehmen Bezug auf den im Auftrag des Staatlichen Bauamt Nürnberg erstellten Schlussbericht des Büros SSP zur “Verkehrsuntersuchung Erlangen-Fürth-Herzogenaurach“ von März 2012. Durch entsprechende Verkehrsberechnungen wird nachgewiesen bzw. prognostiziert, dass nur eine Weiterführung der Hüttendorfer Talquerung in Richtung Südwesttangente die nördlichen Fürther Stadtteile Vach, Mannhof und Stadeln nennenswert vom Verkehr entlastet und der Neubau der Staatsstraße 2242 auch Voraussetzung für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Ortsteilen ist.

 

Zwischenzeitlich wurde für das o. g. FNP-Änderungsverfahren auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In einer Stellungnahme des Sachgebiets Straßenbau der Regierung von Mittelfranken wird ebenfalls auf die verkehrliche Notwendigkeit des Projekts “St 2242 – Neubau Königsmühle – Unterfarrnbach hingewiesen. Im vorliegenden Schreiben v. 28.05.2013 wird ausgeführt, dass für dieses Projekt noch keinerlei konkreten Planungen oder gar eine Veränderungssperre im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens existieren. Folglich sei die Herausnahme der Trasse aus dem FNP rechtlich nicht zu “beanstanden“. Gleichwohl wird die Entscheidung fachlich als falsch erachtet, da die verkehrliche Notwendigkeit durch die bereits erwähnte Untersuchung eindrucksvoll belegt wurde.

Die Bayerische Staatsbauverwaltung hält daher an einer Westumfahrung von Fürth im Zuge einer Staatsstraße weiterhin fest und wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Planung vorlegen und entsprechend baurechtlich absichern lassen.

Die Frage, ob für den Freistaat Bayern eine Teilverwirklichung der Neubaustrecke Königsmühle – Fürth-Hafen, nämlich der sogenannte Hüttendorfer Damm in Frage kommt, wurde bereits in einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Nürnberg v. 18.03.2013 eindeutig verneint.

Seitens des Baureferates wird in diesem Zusammenhang in Erinnerung gebracht, dass die möglichen Verkehrsentlastungen durch eine Westumgehung bereits im “Verkehrsentwicklungsplan Fürth 2000“ aufgezeigt wurden. Der vom Büro INOVAPLAN seinerzeit erstellte VEP wurde in den politischen Gremien allerdings nur beraten und nicht beschlossen. Die im wirksamen FNP enthaltene Darstellung der fraglichen “Trassenführung in Prüfung“ wurde aber daraufhin im Rahmen des seinerzeitigen Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des FNP vom Stadtrat am 29.01.2003 als Planungsziel beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass diese Umgehungsstraße sowohl hinsichtlich der Linienführung als auch des Realisierungszeitpunktes noch ungewiss ist, wurde die Darstellung im FNP äußerst zurückhaltend getroffen.

Unbestritten ist, dass die Trassierung mit Verlärmung von bisher unbelasteten Siedlungs- und Naherholungsräumen, der Zerschneidung von landwirtschaftlichen Flächen sowie der Querung von ökologisch wertvollen Fluss- und Bachtälern einher geht und hinsichtlich der Eingriffsminimierung und des erforderlich werdenden ökologischen Ausgleichs entsprechend hohe planerische Anforderungen stellt.

Mit der vorliegenden Darstellung im FNP soll jedoch lediglich ein grundsätzlich in Frage kommender Korridor skizziert werden, um diesen gegenüber eventuell konkurrierenden Nutzungen freihalten zu können.

 

In die Beratung der vorliegenden Anträge aus der o. g. Bürgerversammlung darf h. E. nicht unerwähnt bleiben, dass die eingangs erwähnte Planung des Freistaats Bayern für den geplanten Neubau der Staatsstraße 2242 - Königsmühle bis B 8 nur auf die verkehrliche Entlastung der Stadtteile Stadeln und Vach abzielt. Die Planung führt im sog. Planfall F nur bis in Höhe der verlängerten Rezatstraße beinhaltet nicht eine Nordumgehung oder Westumgehung von Burgfarrnbach. Damit ist eine Realisierung dieser “großen“ Umgehung Burgfarrnbachs in noch weitere Ferne gerückt als die Westumgehung in den nördlichen Stadtteilen.

 

Aus Sicht des Baureferates sollte in Hinblick auf künftige Generationen in jedem Fall auch ein Korridor westlich Burgfarrnbachs zur Anbindung an die Südwesttangente freigehalten werden. Bestehende Zwangspunkte wie Baugebiete, Sportanlagen und Stadtgrenze sowie besonders schützenswerte Landschaftsräume sind hierbei natürlich zu berücksichtigen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, zunächst die Ergebnisse und Beratungen des laufenden FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2012.11 abzuwarten.

Aufgrund der langen Planungszeiträume (das Straßenbauprojekt des Freistaats St 2242, das in der Dringlichkeit 1R im Ausbauplan enthalten ist, soll nach derzeitigen Kenntnisstand der Regierung von Mittelfranken. erst ab 2021 realisiert werden) bleibt aus Sicht der Verwaltung noch hinreichend Zeit zur Erarbeitung möglicher Alternativen bzw. von wichtigen Entscheidungsgrundlagen und deren Beratung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Planblatt