Betreff
Einsatz lärmmindernder Asphalt im Stadtstraßenbau
Vorlage
TfA/083/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Bericht über den Einsatz lärmmindernder Asphalte im Stadtstraßenbau.


In der Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach vom 29.04.2013 wurde ein Antrag auf Einbau eines lärmmindernden Asphaltes in der Stadelner Hauptstraße gestellt.

Das Tiefbauamt wurde in der Verfügung zum Antrag aufgefordert, in eine der nächsten Stadtratssitzungen, bis spätestens 24.07.2013 einen Bericht über den möglichen Einsatz lärmmindernder Asphalte im Stadtstraßenbau vorzulegen.

 

Lärmentstehung:

 

60% der Deutschen fühlen sich durch den Straßenverkehr gestört oder belästigt.

Straßenverkehrslärm setzt sich aus vielen Einzelgeräuschen zusammen. Mit Straßenverkehrslärm wird der gesamte vom Straßenverkehr (Pkw, Lkw) erzeugte Lärm bezeichnet. Er setzt sich aus dem Antriebsgeräusch (Motor und Abgasanlage), dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch und dem aerodynamischen Geräusch (Luftwiderstand) zusammen.

 

Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge:

 

Da das Reifen-Fahrbahngeräusch ab Geschwindigkeiten von ca. 30 – 40 km/h die dominierende Quelle im Straßenverkehrsgeräusch ist, kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten.

Neben den bekannten Asphaltdeckschichtarten und –typen sind in den letzten Jahren eine Reihe von Neu- und Weiterentwicklungen zur Lärmminderung zum Einsatz gekommen.

Die wichtigsten Deckschichtarten sind:  -     offenporige Asphalt (OPA)

-       DSH-V

-       SMA L A

-       LOA D

-       PMA

 

Die Beschreibung, Einsatzbereiche, Lärmminderung, Anwendung und Besonderheiten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Auf Bau- und verkehrstechnische Randbedingungen wie z.B. Lage innerorts/außerorts, Geschwindigkeit, Sparten, Streckenverlauf, Verkehrsstärke, LKW-Anteil, etc. muss besonderes Augenmerk gelegt werden.

 

FAZIT :

 

Der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge bedarf nicht nur einer intensiven Vorbereitung im Hinblick auf den möglichen Einsatz im kommunalen Stadtstraßenbau, sondern auch während der Bauausführung einer intensiven Überwachung und Kontrolle.

 

Es kann nicht pauschalisiert werden, dass ein lärmmindernder Belag in jeder Straße zur Anwendung kommen kann, da für jede Straße unterschiedliche Voraussetzungen und Einsatzzwecke vorliegen. Dies muss bei jeder Planung im Vorfeld berücksichtigt werden.

 

Auch die Kosten für einen Einsatz lärmmindernder Beläge sind nicht zu vernachlässigen.

Für den Einsatz lärmmindernder Asphalte sind mit ca. 10 – 25 %  und bis zu 50 % (OPA) höheren Kosten zu rechnen, als für den Einbau mit herkömmlichen Asphaltsorten (AC 8 D S, SMA 8 S).

 

Generell ist anzumerken, dass eine ebene Straße ohne Einbauten und Schlaglöcher unabhängig vom jeweiligen Deckschichttyp auch einen großen Beitrag zur Lärmminderung liefert, da die Fahrzeuge keinen Erschütterungen mit der entsprechenden Lärmbelastung ausgeliefert sind. So erzielt auch schon der herkömmliche Asphaltbeton AC 8 DS, bzw. der Splittmastixasphalt SMA 8 S eine wahrnehmbare Lärmminderung.

 


1: Verfügung zum Antrag

2: ausführlicher Bericht zum Einsatz lärmmindernder Asphalte im Stadtstraßenbau