Betreff
BW 049 - Brücke über die Straße Am Europakanal, Instandsetzung des nördlichen Teilbauwerkes. Ergänzende Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.
Vorlage
TfA/084/2013
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen

 

Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Instandsetzung des nördlichen Teilbauwerkes.

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1.1. Einleitung:

 

Die geplante Maßnahme umfasst die Gesamtinstandsetzung des nördlichen Teilbauwerkes der Brücke über die Straße Am Europakanal, einer Straßenbrücke im Zuge der Südwesttangente im direkten Anschluss westlich der Theodor-Heuss-Brücke.

 

Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurden erhebliche Mängel am Bauwerk festgestellt. Die vorgefundenen Schäden beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit des Bauwerkes.

 

Zeitgleich zu den geplanten Instandsetzungsarbeiten, wird durch das Staatliche Bauamt Nürnberg die Fahrbahn in Fahrtrichtung Langenzenn, zwischen den Anschlussstellen Fürth/West und Seukendorf, erneuert.

 

Somit sollen die Maßnahmen am nördlichen Teilbauwerk der Brücke über die Straße Am Europakanal, im Schatten der Maßnahme des Staatlichen Bauamtes stattfinden, um so die Verkehrsbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu gestalten.

 

Folgend die wesentlichen Schäden:

 

  • Fortgeschrittene Korrosion an den Fahrbahnübergängen, hier besteht die Gefahr, dass sich die Profile der Fahrbahnübergänge ausknüpfen und so anfallendes Niederschlagswasser direkt in den Bereich der Spanngliedverankerungen der Längsvorspannung eindringen kann oder das Profil aus den Verankerungen gerissen werden kann. Dies hätte eine sofortige Sperrung des Teilbauwerks zur Folge.
  • Der Fahrbahnbelag und die Abdichtung auf den Bauwerken weisen umfangreiche Schädigungen im Fahrbahnbereich und im Bereich der Kappen auf, wobei hier die Funktion der Abdichtung nur noch z.T. gegeben ist. Folglich kann ungehindert Niederschlagswasser in den Konstruktionsbeton eindringen.
  • Aufgrund der Korrosion an der Schutzplankenkonstruktion ist die Verkehrssicherheit dieser stark beeinträchtigt

 

Basierend auf den Erkenntnissen aus den Bauwerksprüfungen sind folgende Arbeiten auszuführen:

 

  • Auswechselung der Fahrbahnübergänge an den Widerlagern
  • Austausch von geschädigtem Beton in Bereichen der defekten Abdichtung
  • Erneuerung der Gesimskappen inkl. Abdichtung
  • Erneuerung des Fahrbahnbelages inkl. Abdichtung
  • Erneuerung des Schutzplankensystems sowie des Geländers
  • Betoninstandsetzungsarbeiten an der Brückendrauf- und –untersicht (Verpressen von Rissen, Beseitigung von Durchfeuchtungs- und Hohlstellen, etc.)

 

Zur Umsetzung der Maßnahme am nördl. Teilbauwerk müssen Vorleistungen zur Verkehrsführung bzw. Verkehrssicherung, wie z.B. Straßenbauarbeiten zur Herstellung einer Mittelstreifenüberfahrt, verkehrslenkende Maßnahmen, erbracht werden.

 

1.2. Kosten:

 

Die Projektgenehmigung zur Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 20.03.2013 durch den Stadtrat, bezog sich auf Gesamtkosten für das Projekt in Höhe von 400.000,00 €.

 

Da die Wertungssumme des günstigsten Bieters um 19,00 % höher ist als die Kostenermittlung im Vorfeld der Projektgenehmigung, ist somit nach den Vergaberichtlinien der Stadt Fürth eine ergänzende Projektgenehmigung notwendig.

 

Die höheren Gesamtkosten des Projektes inkl. Voruntersuchungen, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Bauherrenaufgaben, etc. betragen gemäß Ausschreibungsergebnis nunmehr 600.000,00€.

 

Die zusätzlichen Mittel für die HH-Stelle 6310.9506.0000 in Höhe von 200.000,00€ wurden beantragt. Als Deckung wurde die HH-Stelle 6310.9502.0000 (Graf-Stauffenberg-Brücke) vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

600.000,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. siehe Sachverhalt

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Maßnahmenübersicht