Betreff
Errichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe, Zedernstr. 7, 90768 Fürth-Vach, hier: Vergaben
Vorlage
R V/186/2013
Aktenzeichen
621-Mü-4643
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Vergaben gem. beiliegenden Vergabevorschlägen.


Gem. Ziff. 4.1 der Bauabwicklungsrichtlinien v. 9.11.1994 i.d.F.d. Änderungsbeschlusses vom 24.3.2010 sollen vor der ersten Vergabe für 60 % der Gewerke Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Die GWF hat nun für 3 Gewerke (Baumeisterarbeiten, Holzbauarbeiten und Außentüren/-fenster, entspricht ca. 43 %) Ergebnisse vorliegen.

 

Es ist bereits jetzt festzustellen, dass aufgrund der zurzeit sehr ausgelasteten Handwerksfirmen es schwer ist, überhaupt Angebote zu erhalten. Die Angebote, die eingegangen sind, liegen weit über den Kosten der Kostenberechnung:

 

                                                                                  Kostenberechnung     Angebotssumme

Baumeisterarbeiten                                                    ca.   97.800,-- €          ca. 128.400,-- €

Holzbauarbeiten                                                        ca. 108.800,-- €          ca. 158.900,-- €

Außentüren/-fenster                                                  ca.   30.150,-- €          ca.   38.400,-- €

Gesamt                                                                      ca. 236.750,-- €          ca. 325.700,-- €

 

Es ist momentan nicht zu erwarten, dass bei den noch auszuschreibenden Gewerken entsprechende Einsparungen gemacht werden können, im Gegenteil muss erwartet werden, dass die kommenden Angebote ähnlich über den Werten der Kostenberechnung liegen.

 

Gesamtprognose für die Baukosten KG 300 und 400 (Gebäude und Haustechnische Anlagen): bisher ca. 551.785,-- €, bei einer Kostensteigerung von ca. 30 % betragen die neuen Baukosten ca. 717.320,-- € und damit Mehrkosten gesamt von ca. 165.500,--€.

 

Die GWF schlägt vor, die Vergabe der o.g. Gewerke trotzdem durchzuführen und die Kinderkrippe zu errichten. Da es sich um eine Pauschalförderung handelt, werden die genehmigten Fördergelder (595.500,-- €) zwar nicht erhöht, sie sind aber trotz der zu erwartenden Kostensteigerung so hoch, dass sich das Projekt „immer noch rechnet“.

 

Ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann von GWF nicht erbracht werden, die Gelder sind zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die gleichzeitige Vorlage für eine ergänzende Projektgenehmigung ist leider aufgrund der Vorlaufzeiten zu diesem Stadtratstermin nicht mehr möglich gewesen. Sie wird zur nächsten Sitzung erfolgen und die genauen Zahlen enthalten.

 

Von Seiten des RpA werden unter dem Vorbehalt, dass sich die „vorzeitige“ Vergabe nicht förderschädlich auswirkt, keine Einwendungen gegen die Vergabeentscheidungen erhoben

(s. dazu Verf. RpA vom 14.6.2013).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 165.500,-- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

kann nicht erbracht werden

 


3 Vergabebeschlüsse