Die Satzung über die Preissatzung für vorbildliche „Wohnungsrenovierung für ältere und behinderte Menschen“ in der Fassung vom 26. Oktober 2009 soll wie folgt geändert bzw. ergänzt werden:
§ 4; neu sind die
Sätze 2 bis 4:
Bewerbungen und Vorschläge sind an die Stadt Fürth zu richten. Daneben können das Direktorium, die Referate sowie die Stadtratsmitglieder Vorschläge unterbreiten. Die Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht vorgelegt, das dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreitet. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Stadtrat unter Ausschluss des Rechtsweges.
Um die jeweiligen
Preissatzungen der Stadt Fürth (Sicherheits-, Umwelt- und Naturschutz- sowie
Solarpreis) anzugleichen, wird die Satzung ergänzt.
Derzeit lautet die
geltende Fassung der Satzung wie folgt:
§ 4 Satz 1:
Der Sanierungspreis wird jeweils öffentlich ausgeschrieben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1