Betreff
Anpassung des Konzepts der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung (ModQ-Fü-nVD) vom 1.6.2012
Vorlage
PA/185/2013
Art
Personalvorlage

1. Die in Nummer 2.1 des Konzepts der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (ModQ-Fü-nVD) angeführte mindestens 10 jährige Dienstzeit wird ersatzlos gestrichen.

2. Die Textfassung der ModQ-Fü-nVD gemäß Anlage ist Gegenstand des Beschlusses.


Im Zuge der Dienstrechtsreform wurde das Aufstiegsverfahren „alter Prägung“ reformiert. Der bisherige Regelaufstieg wurde durch die Ausbildungsqualifizierung ersetzt. Der Verwendungsaufstieg und der Aufstieg in den höheren Dienst wurden durch die modulare Qualifizierung ersetzt. Zur Durchführung der modularen Qualifizierung wurde vom Personal- und Organisationsausschuss am 04.05.2012 und vom Stadtrat am 23.05.2012 das Konzept der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (ModQ-Fü-nVD), beschlossen. Nach erfolgter Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss trat das Konzept zum 01.06.2012 in Kraft. Es enthält Festlegungen zu Art und Umfang der Maßnahmen, zu den Fortbildungseinrichtungen sowie zur Teilnahme. Neben dem Eignungsvermerk, dem Amt und der Planstelle sieht das Konzept auch eine Mindestdienstzeit von 10 Jahren vor.

Zu einer Regelung im Laufbahnrecht des Saarlandes hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 26.09.2012 entschieden, dass die Zulassung zum Aufstieg (analog zur modularen Qualifizierung in Bayern) unter Beachtung von Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen hat, d.h. ebenso wie eine Stellenbesetzungs- oder Beförderungsentscheidung nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zusätzliche persönliche Voraussetzungen, die außerhalb der drei Kriterien liegen, dürfen nicht gefordert werden. Eine Wartezeit muss sich daher, so das BVerwG, an Art. 33 Abs. 2 GG messen lassen. Mindestdienstzeiten (im zu entscheidenden Fall 12 Jahre) gehören demnach nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, weil sie keine Rückschlüsse auf die Eignung für den Aufstieg zulassen. Lediglich um die praktische Bewährung in der bisherigen Laufbahn feststellen zu können sei eine Wartezeitregelung zulässig. Dann aber nur in sehr begrenztem Umfang (höchstens eine Regelbeurteilungs-Periode). Auf Anfrage beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) rät dieser, die Wartezeiten aus dem Konzept zur modularen Qualifizierung ersatzlos herauszunehmen. Die weiteren Regelungen im Konzept der Stadt Fürth hält der LPA für unbedenklich.

Das Personalreferat schlägt daher vor, der Empfehlung des Bayerischen Landespersonalausschusses Folge zu leisten und die Mindestwartezeiten im Konzept der Stadt Fürth ersatzlos zu streichen.

 

Die Streichungen bei Nr. 2.1 der ModQ-Fü-nVD sind in der Anlage kenntlich gemacht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Auszug ModQ-Fü-nVD