Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung
im Verwaltungsrat des KommunalBIT:
1. Die
Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu
erbringenden Leistungen für 2012 werden anerkannt.
2. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust
vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3. Der Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.
4. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dünkel.Schmalzing & Partner wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013
von KommunalBIT gewählt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn von
Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1
HGrG) zu erstrecken.
Dem
Verwaltungsrat obliegen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 10 der
KommunalBIT-Unternehmenssatzung die Entscheidungen über
·
Grundsätze
zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen,
·
Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Vorstands sowie die Bestellung
des Abschlussprüfers.
Entsprechende
Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen gem. § 6 Abs. 2 der
Unternehmenssatzung jedoch einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch
den jeweiligen Stadtrat an die betreffenden Verwaltungsratsmitglieder.
1. Kostenverrechnung 2012
Die von
KommunalBIT im Jahr 2012 angewandten Kalkulationsgrundsätze sind der
Anlage 1 zu entnehmen. Im Kern wurde wie schon im Vorjahr das gesamte, bei
KommunalBIT in 2012 angefallene Aufwandsvolumen (saldiert mit geringfügigen
Erträgen) im Wege einer ausführlichen Betriebsabrechnung den 3 Städten
zugeordnet. Dabei sind die 5 Produktarten (im Jahr 2012 wird der
„Netzbetrieb“ erstmals separat gezeigt)
·
Fachanwendungen,
·
Arbeitsplatzsysteme,
·
Telekommunikation,
·
Kopierer/Multifunktionsgeräte
sowie
·
Netzbetrieb
gebildet
worden. Lediglich bei der Stadt Erlangen kommt noch die Betreuung von deren
Schul-IT hinzu.
Die Abrechnung der während des
Jahres 2012 geleisteten Abschlagszahlungen ergibt unter Berücksichtung der
genannten Kostenverrechnung folgende Aufteilung auf die Städte:
|
Gesamt |
Erlangen |
Fürth |
Schwabach |
Abschläge |
11.078.784,00 |
5.414.041,00 |
4.161.779,00 |
1.502.964,00 |
Verrechnete (bilanzielle) Leistungen |
-10.484.501,11 |
-5.028.799,55 |
-3.961.003,98 |
-1.494.697,58 |
Überdeckung
(+)/Unterdeckung (-) |
+594.282,89 |
+385.241,45 |
+200.775,02 |
+8.266,42 |
Die
für die Stadt Fürth mit 4.161.779,00 € ausgewiesenen Abschläge entsprechen
den Sollstellungen im Jahr 2012 auf der Hst. 01.0200.6750.0000 im
Sonderbudget 10700. Insoweit ergibt sich für 2012 nun eine Überdeckung von
200.775,02 € gegenüber den im Wege der Nachkalkulation (vgl. oben)
zugewiesenen Kosten. Durch eine entsprechende Rückerstattung von KommunalBIT
kommt es zu einer analogen städtischen Haushaltsverbesserung im Jahr 2013.
Jedoch
erläutert der Vorstand in seinem Lagebericht, dass die „Planunterschreitungen“
im Wesentlichen aus vermiedenen Ausgaben bei Fortbildungskosten und externen
Dienstleistern resultieren sowie aus der korrigierten niedrigeren
Nebenkostenabrechnung und aus der Verschiebung von geplanten Investitionen und
anderen Maßnahmen auf die Zeit nach dem Berichtszeitraum.
2. Jahresabschluss zum 31.12.2012
Die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing &
Partner hat der Rechnungslegung 2012 von KommunalBIT den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht liegt – ergänzt um
analysierende Vermerke des Beteiligungsmanagements – in den Sitzungen von
FA/StR am 25.09.2013 zur Einsichtnahme für die Stadtratsmitglieder auf.
Auch
die erweiterte Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO
(entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und wirtschaftlichen Verhältnisse ergab keine Beanstandungen.
Der Abschlussprüfer regt – wie in seinem Vorjahresbericht – jedoch an, die zukünftige
Preiskalkulation so auszurichten, dass
·
KommunalBIT
aus (s)einem Jahresgewinn Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bilden kann
und
·
eine
marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.
Beides
ist so den §§ 10 Satz 1, 14 Abs. 1 KUV zu entnehmen. Jedoch
empfiehlt das Beteiligungsmanagement hierbei zu berücksichtigen, dass
KommunalBIT – als praktisch reiner „IT-Selbstversorgungsbetrieb“ der drei
Städte – keinerlei Marktrisiken ausgesetzt ist. Diesen Standpunkt vertritt
auch der Abschlussprüfer. Die zitierten Soll-Vorschriften der KUV gehen h.E.
insoweit an der spezifischen (risikofreien) Situation von KommunalBIT vorbei.
Würde man – anders als jetzt – KommunalBIT zukünftig Gewinne ermöglichen,
müssten dies die drei Städte ihrerseits, d.h. über höhere IT-Preise
refinanzieren. Davon rät das Beteiligungsmanagement ab, zumal aus derartigen
Gewinnen h.E. keinerlei strategische Impulse für KommunalBIT erwachsen würden.
Wirtschaftlich
schließt KommunalBIT das Jahr 2012 mit einem – wiederum – ausgeglichenen
bilanziellen Ergebnis ab, da auch die Kostenverrechnung 2012 (vgl. oben) so
konzipiert war, dass weder ein Gewinn noch Verlust entsteht. Im Einzelnen wird
auf die Anlage 2 (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung) verweisen.
KommunalBIT
tätigte im Jahr 2012 bilanzwirksame Investitionen von ca. 2,279 Mio.
€; im Wirtschaftsplan waren hierfür 3,215 Mio. € veranschlagt worden. Die
Kreditaufnahmen lagen im Jahr 2012 mit 500 Tsd. € ebenfalls deutlich
unter dem Planansatz (1,200 Mio. €), was aufgrund der geringeren
Investitionstätigkeit auch plausibel ist.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2012 kann nun festgestellt und der Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 entlastet werden. Des Weiteren ist der Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen (vgl. Ziffern 2. bis 4. des
Beschlussvorschlags).
Hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung weist
der Vorstand in seinem Lagebericht u.a. auf Folgendes hin:
·
„Das Geschäftsjahr
2013 und 2014 wird weiterhin von Investitionen in die Standardisierung und
Konsolidierung der IT geprägt sein, allerdings rückt jetzt die fällige
Umstellung auf Windows7 bzw. auf Office2010 als Standard-Office-Produkt in den
Vordergrund. Bei dieser Umstellung müssen im Projektzeitraum bis Anfang 2015
alle Arbeitsplatzrechner „angefasst werden“, was einer Aufgabenmehrung von ca.
30 % pro Jahr für die beteiligten Teams entspricht. Dabei wird dann auch
die Standardisierung der PC-Arbeitsplätze über alle Städte hinweg konsequent
durchgesetzt.
·
Rechnerische
Einsparungen im Vergleich zu den Aufwendungen für das IT-Portfolio 2009 werden
aber nicht sichtbar sein, da KommunalBIT gerade jetzt das Personal benötigt, um
ohne bedeutsame externe Unterstützung auch die inzwischen aufgetretenen
Aufgabenmehrungen aus dem laufenden Betrieb und die der vorgenannten
Umstellung bewältigen zu können. Das gilt in gewissem Maß ebenso für die
Ergebnisse der sogenannten „Druckerkonsolidierung“, KommunalBIT wird hier mit
einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Leistungen über alle Städte
zwar Skaleneffekte generieren, die aber zulasten anderer Mehrungen
„untergehen“. So führt zum Beispiel der im Lagebericht 2011 genannte erhöhte
Plattenspeicherbedarf jetzt dann zu zusätzlichen Investitionen, die nicht
vermeidbar und kaum kompensiert werden können, und die Zunahmen im
Aufgabenbereich „mobile IT“ werden ebenfalls zu diesem Trend beitragen.“
Inwieweit (Gemein-)Kostensenkungen ggf. dennoch
realisierbar bzw. mittelfristig anzustreben sind, wird sich u.a. aus der
externen Organisations- und Kostenuntersuchung ergeben (vgl. die
Rf. II-Beschlussvorlage vom 11.03.2013 zur FA/StR-Sitzung am 20.03.2013 im
Kontext des KommunalBIT-Wirtschaftsplans 2013). Die diesbezüglichen
Ergebnisse werden in Kürze erwartet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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