1. Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt die Ergebnisse der
Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis und
hält fest, dass die bislang vom
Stadtrat am 25.01.2012 beschlossene
Zielvorgabe von Kinderkrippen- und Tagespflegeplätzen für 40,0 % aller
unter Dreijährigen der vom Forschungsverbund für das Gebiet der Stadt Fürth
ermittelten Mindestbedarfsquote mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung
für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % annähernd
entsprach.
2. Als zukünftige Zielvorgabe wird die vom Forschungsverbund für das Gebiet der Stadt Fürth ermittelte Mindestbedarfsquote mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % zugrunde gelegt und die Verwaltung beauftragt, das Nachfrageverhalten im Jahr 2014 zur Grundlage für eine eventuelle Änderung der Zielvorgabe zu machen.
3. Außerdem wird beschlossen, die bisherige Aufteilung der erforderlichen Betreuungsplätze von 7/10 Kinderkrippen- und 3/10 Tagespflegeplätze den Ergebnissen der Bedarfserhebung anzupassen und mittelfristig durch eine Aufteilung der erforderlichen Betreuungsplätze von 85 % Kinderkrippenplätze und 15 % Tagespflegeplätze zu ersetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch fehlenden Betreuungsplätze nach Möglichkeit in den Stadtteilen zu schaffen, in denen derzeit Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien entsprechende Maßnahmevorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen, damit eine Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in allen Stadtteilen sichergestellt werden kann.
5. Außerdem soll der Betreuungsbedarf für unter 1-Jährige, der nach der Bedarfserhebung mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung 6,1 % und ohne reduzierte Gewährleistungsverpflichtung 12,9 % beträgt, mittelfristig in Kinderkrippen und in Tagespflege gedeckt werden.
6. Für besondere Betreuungszeiten wird das
Jugendamt beauftragt, in Einzelfällen unter
Berücksichtigung des Wohles des Kindes sowie in Absprache mit Eltern und Arbeitgebern
jeweils eine individuelle Lösung zu finden.
Bei der Beschlussfassung zu dem 38 Seiten umfassenden Bericht zur
Kindertagesstättenversorgung zum 31.12.2011 und zur voraussichtlichen
Kindertagesstättenversorgung 2014 und 2017 wurde die Verwaltung in der Sitzung
des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013
beauftragt, die vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund für
Ende Juli 2013 in Aussicht gestellten örtlichen Ergebnisse der Erhebung zum
Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in der Sitzung des Ausschusses
für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten im Oktober 2013 vorzustellen und
einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, da eine Beschlussfassung über neue
Zielsetzungen im Bereich der Kinderkrippen und der Tagespflege erst nach
Vorliegen der Ergebnisse der Bedarfserhebung sinnvoll erschien.
In der Stadt Fürth beteiligten sich an der Erhebung zum
Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren, die vom Forschungsverbund
Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund mit Unterstützung der Kommunen zwischen
Anfang Mai und Anfang Juni 2013 in bundesweit 92 kreisfreien Städten und
Landkreisen durchgeführt wurde, 37,3 %
der Eltern von 3.320 Kindern unter 3 Jahren. Während bei den teilnehmenden
Eltern vor allem Erwerbstätige (beide Elternteile oder ein Elternteil erwerbstätig
zusammen 95,0 %), Menschen mit mittleren, höheren und hohen Bildungsabschlüssen
(Mittlere Reife bzw. Realschulabschluss, Fachhochschulreife bzw. Abitur und
Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss zusammen 83,9 %) sowie in ehelichen
Lebensgemeinschaften lebende Paare (81,0 %) dominierten, waren bei den Kindern
alle Jahrgangsstufen relativ gleichmäßig vertreten (unter 1 Jährige zu 33,7%,
1-Jährige zu 34,5 % und 2-Jährige zu 31,8 %).
Bei einer Beteiligungsquote, die in der gesamten Stadt 37,3 % betrug
und in den einzelnen Stadtteilen zwischen 21,6 % und 68,7 % schwankte, ergab
sich ein gesamtstädtischer Betreuungswunsch für unter Dreijährige in
Kinderkrippen und in Tagespflege von 52,1 %, der in den einzelnen Stadtteilen
zwischen 42,4 % und 71,9 % schwankte.
Da die Betreuungswünsche erfahrungsgemäß nicht alle in eine
tatsächliche Betreuung münden, wurde die Betreuungswünsche zur Berechnung des
Betreuungsbedarfs vom Forschungsverbund mit Abschlagsfaktoren versehen, die
sich aus dem Survey des Deutschen Jugendinstituts „Aufwachsen in Deutschland -
Alltagswelten“ ergaben und für unter 1-Jährige 0,78, für 1 Jährige 0.80 und für
2-Jährige 0,82 betrugen, so dass der tatsächliche Bedarf niedriger ausfiel als
die bei der Erhebung geäußerten Betreuungswünsche.
Für die Stadt Fürth ergab sich damit für unter Dreijährige ein auf den geäußerten Betreuungswünschen
beruhender Betreuungsbedarf von 42,9 %, der in den einzelnen Stadtteilen
zwischen 34,2 % und 58,0 % schwankte.
Unter Berücksichtigung der reduzierten Gewährleistungsverpflichtung für
unter 1-Jährige, die im Gegensatz zu 1-Jährigen und 2-Jährigen über keinen
generellen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen nur über einen
individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Tagespflege verfügen, verringerte sich der Betreuungsbedarf für alle unter
Dreijährigen in der gesamten Stadt auf 40,6 % und bewegte sich in den einzelnen
Stadtteilen zwischen 31,1 % und 52,3 %.
Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Langfassung „Bericht
zu den Ergebnissen der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei
Jahren für das Gebiet der Stadt Fürth 2013“ (PDF-Datei, 21 Seiten) entnommen
werden.
Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die Ergebnisse der Erhebung
des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis zu nehmen und
entsprechend der Ergebnisse ein Mindestversorgungsziel
für Krippenplätze und Tagespflege in Höhe von 40,6 % aller unter
Dreijährigen festzulegen, die bisherige
Aufteilung von Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen anzupassen, die
Verwaltung zu beauftragen, die fehlenden
Betreuungsplätze nach Möglichkeit in den Stadtteilen zu schaffen, in denen derzeit
Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien entsprechende Maßnahmevorschläge
zur Beschlussfassung vorzulegen, den Betreuungsbedarf
auch für unter 1-Jährige mittelfristig in Kinderkrippen und in Tagespflege
zu decken und das Jugendamt zu beauftragen, für besondere Betreuungszeiten in Einzelfällen unter Berücksichtigung
des Wohles des Kindes sowie in Absprache mit Eltern und Arbeitgebern jeweils
eine Lösung zu finden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 (Bericht zu den Ereignissen der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren
für das Gebiet der Stadt Fürth 2013 (PDF-Datei; 22 Seiten)