Betreff
Klinikum Fürth, Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (Änderung der Unternehmenssatzung und Weisung an den Verwaltungsrat)
Vorlage
R II/046/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

1.   Der Stadtrat erlässt die – lt. Anlage 1a beigefügte – Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“.

2.   Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens „Klinikum Fürth“, die – lt. Anlage 2 beigefügte – Satzung über die Berufsfachschule für Krankenpflege­hilfe des Klinikums Fürth (BFS KPH) zu erlassen.

 


Mit der Errichtung einer Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (nunmehr neben der Kranken­pflege und der Kinderkrankenpflege) betreibt das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“ (Kli) jetzt eine dritte Berufsfachschule.

Für die Errichtung dieser neuen Berufsfachschule bedarf es gem. Art. 27 Abs. 2 Satz 1 BayEUG einer entsprechenden Schulsatzung. Abstimmungen des Beteiligungsmanagements mit der Re­gierung von Mittelfranken ergaben, dass es für den Erlass dieser Schulsatzung (durch den Kli-Verwaltungsrat) gem. Art. 89 Abs. 2 Satz 3 GO einer Ermächtigungsgrundlage in der Kli-Unter­nehmenssatzung bedarf. Hierzu muss die Kli-Unternehmenssatzung geändert werden. Ein Ent­wurf der betreffenden Änderungssatzung (vgl. Anlage 1a) wurde durch das Beteiligungsma­nagement erstellt. In der beigefügten Synopse (vgl. Anlage 1b) sind die Änderungsvorschläge kenntlich gemacht. Zur Änderungssatzung wird ergänzend angemerkt:

·         Die erforderliche Ermächtigungsgrundlage in der Kli-Unternehmenssatzung ist Gegenstand von § 1 Nr. 1 Buchst. b der Änderungssatzung.

·         Damit auf dieser Ermächtigungsgrundlage der Kli-Verwaltungsrat im Folgeschritt die Schul­satzung (vgl. Anlage 2) erlassen kann, ist gem. Art. 90 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. Satz 4 GO eine Weisung durch den StR an die Verwaltungsratsmitglieder notwendig. Die hierfür erfor­derlichen Anpassungen in der Kli-Unternehmenssatzung sind in § 1 Nr. 2 der Änderungssat­zung abgebildet.

·         Aufgrund der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Kli hat das Beteiligungsmanagement die Kli-Änderungssatzung außerdem mit dem Finanzamt Fürth abgestimmt; Präzisierungen hieraus berücksichtigt § 1 Nr. 1 Buchst. a und c der Änderungssatzung.

·         Mit § 1 Nr. 3 der Änderungssatzung wird einem redaktionellen Fehler in der vorherigen Än­derungssatzung entsprochen.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet in Ziff. 1 die Änderung der Kli-Unternehmenssatzung durch den StR und in Ziff. 2 die Weisung des StR an die Verwaltungsratsmitglieder zum Erlass der „Satzung über die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Klinikums Fürth (BFS KPH)“.

Der Kli-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 30.09.2013 Vorstehendes vorberaten. Im Vor­feld war RA durch das Beteiligungsmanagement eingebunden worden. Hinsichtlich schulauf­sichtsrechtlicher Aspekte sind Verständigungen zwischen Kli und der Regierung von Mittelfran­ken ebenfalls bereits erfolgt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1a, 1b und 2