1. Der Stadtrat
erlässt die – lt. Anlage 1a beigefügte – Satzung der Stadt Fürth zur
Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“.
2. Der Stadtrat
ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens „Klinikum
Fürth“, die – lt. Anlage 2 beigefügte – Satzung über die Berufsfachschule
für Krankenpflegehilfe des Klinikums Fürth (BFS KPH) zu erlassen.
Mit der Errichtung
einer Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (nunmehr neben der Krankenpflege
und der Kinderkrankenpflege) betreibt das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“
(Kli) jetzt eine dritte Berufsfachschule.
Für die Errichtung dieser neuen Berufsfachschule bedarf es gem.
Art. 27 Abs. 2 Satz 1 BayEUG einer entsprechenden Schulsatzung.
Abstimmungen des Beteiligungsmanagements mit der Regierung von Mittelfranken
ergaben, dass es für den Erlass dieser Schulsatzung (durch den
Kli-Verwaltungsrat) gem. Art. 89 Abs. 2 Satz 3 GO einer
Ermächtigungsgrundlage in der Kli-Unternehmenssatzung bedarf. Hierzu muss die
Kli-Unternehmenssatzung geändert werden. Ein Entwurf der betreffenden
Änderungssatzung (vgl. Anlage 1a) wurde durch das Beteiligungsmanagement
erstellt. In der beigefügten Synopse (vgl. Anlage 1b) sind die
Änderungsvorschläge kenntlich gemacht. Zur Änderungssatzung wird ergänzend
angemerkt:
· Die erforderliche Ermächtigungsgrundlage in der Kli-Unternehmenssatzung ist Gegenstand von § 1 Nr. 1 Buchst. b der Änderungssatzung.
· Damit auf dieser Ermächtigungsgrundlage der Kli-Verwaltungsrat im Folgeschritt die Schulsatzung (vgl. Anlage 2) erlassen kann, ist gem. Art. 90 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. Satz 4 GO eine Weisung durch den StR an die Verwaltungsratsmitglieder notwendig. Die hierfür erforderlichen Anpassungen in der Kli-Unternehmenssatzung sind in § 1 Nr. 2 der Änderungssatzung abgebildet.
· Aufgrund der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Kli hat das Beteiligungsmanagement die Kli-Änderungssatzung außerdem mit dem Finanzamt Fürth abgestimmt; Präzisierungen hieraus berücksichtigt § 1 Nr. 1 Buchst. a und c der Änderungssatzung.
· Mit § 1 Nr. 3 der Änderungssatzung wird einem redaktionellen Fehler in der vorherigen Änderungssatzung entsprochen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet in Ziff. 1 die Änderung der
Kli-Unternehmenssatzung durch den StR und in Ziff. 2 die Weisung des StR
an die Verwaltungsratsmitglieder zum Erlass der „Satzung über die
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Klinikums Fürth (BFS KPH)“.
Der Kli-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 30.09.2013 Vorstehendes
vorberaten. Im Vorfeld war RA durch das Beteiligungsmanagement eingebunden
worden. Hinsichtlich schulaufsichtsrechtlicher Aspekte sind Verständigungen
zwischen Kli und der Regierung von Mittelfranken ebenfalls bereits erfolgt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1a, 1b und 2