Betreff
Beethovenstraße
Vorlage
SVA/030/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Straßenverbindung  Beethovenstraße – Hardenbergstraße bleibt für sämtliche Verkehrsteilnehmer erhalten.

 


Die Beethovenstraße ist Bestandteil einer großflächigen Tempo 30-Zone der Wohnquartiere Westvorstadt/Dambach. Das Straßensystem zwischen Hardenbergstraße und Forsthausstraße entspricht optisch dem Bild einer amerikanischen Wohnsiedlung mit weiträumigen Vorgärten, schmalen Straßen und einer überwiegenden Aufenthaltsfunktion. Hoher Durchgangsverkehr in diesen Straßen würde erheblich störend empfunden und zu einer deutlich erhöhten abstrakten Gefährdung führen. 

Die Sperrung der Graf-Stauffenberg-Brücke mit den dazugehörigen unattraktiven Umleitungen ließ befürchten, dass innerhalb kürzester Zeit eine „inoffizielle“ Umleitung durch Beethovenstraße mit allen negativen Folgen entsteht. Es wurde damit gerechnet, dass der größte Teil der Fahrzeuge, welche die Breslauer Straße befahren (mehrere Tausend Fahrzeuge täglich), diese Abkürzung nutzen würden. Die Straßenverkehrsbehörde hat deshalb während der Bauphase die verkehrliche Sperrung der Beethovenstraße für mehrspurige Fahrzeuge mittels Absperrpfosten und –schranken angeordnet.

Anwohner aus der ehemaligen Offizierssiedlung mussten, wenn sie Richtung Hardhöhe/Eigenes Heim fahren wollten, weite Umwege in Kauf nehmen, was sich im Gegenzug nachteilig auswirkte.

Die Abwägung der einzelnen Interessen konnte jedoch nur eine Sperrung der Beethovenstraße zur Folge haben. Die Nachteile der Sperrung mussten zum Schutz der Anwohner zurücktreten.

Die Graf-Stauffenberg-Brücke ist zwischenzeitlich saniert und die Verkehrsverbindung nach Oberfürberg wieder hergestellt.

Von einer besonderen Gefährdungssituation kann in Zeiten ohne Umleitungsverkehr nicht gesprochen werden. Die Verkehrsbelastung ist bei weitem nicht so hoch wie bei dem prognostizierten Schleichverkehr während der Brückensperrung.  Insofern fließen die Argumente  der erhöhten Gefährdung für die Anwohner auch nicht in die Abwägung mit ein. Nachteilig aber würden sich weiterhin die Umwege auswirken. Z. B. ist die Wegstrecke von der Brahmsstraße über die Forsthausstraße-Straße Am Europakanal-Breslauer Straße über 1,5 km länger als die unmittelbare Verbindung über die Beethovenstraße zur Breslauer Straße. Es besteht kein verkehrsrechtlicher Rechtfertigungsgrund, die Beethovenstraße für den mehrspurigen Fahrzeugverkehr zu sperren.

Dass die Beethovenstraße von erhöhtem Schleichverkehr während der Baumaßnahmen „Zirndorfer Brücke“ und „Wohngebiet am Brünnleinsweg“ betroffen ist, steht nicht zu befürchten. Die Sperrung des Straßenzuges für Baustellenfahrzeuge kann ggf. erfolgen. Diese Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: