Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Eichen in der Austraße - Antrag auf Ausweisung als Naturdenkmal
Vorlage
OA/074/2013
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-8
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung  der Eichen in der Austraße als Naturdenkmale vorliegen. Das Ergebnis wird dem Umweltausschuss vorgelegt.


Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellten mit Schreiben vom 13.11.2013 den Antrag, auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth bzw. des § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Eichen in der Austraße als Naturdenkmal auszuweisen.

 

Es handelt sich um zwei Eichen. Eine der beiden ist 2-stämmig, was für Eichen ungewöhnlich ist. Sie sind ganz unten am Stammfuß zusammengewachsen.

Der Stammumfang der einzelnen Eiche beträgt 3 Meter, der zweite 2-stämmige Baum weist Stammumfänge von 2,30 Meter und 1,85 Meter auf.

Die beiden Eichen sind markante Baumgestalten, die das Grundstück und den Straßenraum prägen. Ihre Kronen sind weit ausladend und von typischem Wuchs.

 

Nach § 28 BNatSchG sind Naturdenkmäler „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 

2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“.

Das Naturdenkmal muss in gewisser Weise einmalig sein. Es muss im Vergleich zu anderen Exemplaren seiner Art besonders schön oder eigenartig sein und sich von ihnen deutlich unterscheiden.

 

Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung der Eichen als Naturdenkmale vorliegen, erfordert genaue Recherchen und eine detaillierte fachliche Bewertung, mithin auch einen gewissen zeitlichen Aufwand. Im Fall einer Unterschutzstellung als Naturdenkmal wäre weiter zu prüfen, ob ggf. die Verkehrssicherungspflicht für die Eichen auf die Stadt Fürth -  untere Naturschutzbehörde - übergeht (dies war zumindest nach bisheriger Rechtsauffassung der Fall).

Das OA beabsichtigt, dem Umweltausschuss das Ergebnis der Prüfung in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Die Eichen stehen im Freigelände eines Kindergartens. Eigentümerin des Grundstücks ist die WBG Fürth.

 

Die Eichen werden derzeit als vital eingestuft. Dennoch weisen sie Totholz auf.

In die 2-stämmige Eiche ist ein Baumhaus eingebaut, unter der anderen Eiche steht ein Spielgerät. Die Frequentierung des Kronentraufbereichs durch die Kinder ist entsprechend hoch. Bei einer Unterschutzstellung wäre eine Totholzbeseitigung erforderlich.

 

Der Gartenbereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 336 als Baufläche ausgewiesen. Bei der Ausübung des Baurechts sind die Bäume in ihrem Bestand voraussichtlich massiv gefährdet.

Nicht auszuschließen ist, nach dem evtl. Auszug des Kindergartens dort Wohnhäuser zu errichten. Eine konkrete Planung liegt jedoch noch nicht vor. Wie einem Zeitungsbericht der FN vom 08.11.2013 zu entnehmen war, habe die WBG zugesichert, bei jeder weiteren Planung die zwei Bäume zu erhalten.

 

Die Eichen fallen derzeit unter den Schutz der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth.

Eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal würde zunächst zu einem über das Maß der Baumschutzverordnung hinausgehenden Schutz führen. Eine absolute Gewähr für den Erhalt der Eichen bietet aber auch eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal nicht, da unter gewissen Voraussetzungen auch von den Verboten der Naturdenkmalverordnung Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden können.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lichtbilder