Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und in welchen Bereichen eine Antragsstellung zur Kommunalrichtlinie 2014 sinnvoll ist und welche strategischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um in den nächsten Jahren weitere Fördermittel erhalten zu können. Dabei sind die benötigten Eigenmittel zu berücksichtigen.
Gemäß Pressemitteilung des BMU vom 17.10.2013 (1) können Städte und
Gemeinden mit Beginn des Jahres 2014 wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen, kurz Kommunalrichtlinie genannt, wurde novelliert und im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Für das Jahr 2014 sind insgesamt Fördermittel i. H. v. 90 Millionen € vorgesehen. Förderanträge
können vom 01.01. bis zum 30.04.2014 beim vom BMU beauftragten Projektträger
Jülich eingereicht werden. Finanziert wird die Nationale Klimaschutzinitiative
der Bundesregierung aus Haushaltsmitteln sowie dem Sondervermögen des Energie-
und Klimafonds (Erlöse aus dem Emissionshandel).
Seit 2008 wurden rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen mit einer Gesamtsumme
von rund 240 Millionen Euro gefördert. Aus Bayern kamen 2012 z. B. 182 Anträge.
Die Stadt Fürth hat im März 2013 zwei Förderanträge für „Investive
Klimaschutzmaßnahmen“ eingereicht:
SpA/Vpl und OA brachten einen „Doppelantrag“ zur „Nachhaltigen Mobilität“
auf den Weg: „Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die
Ergänzung vorhandener Wegenetze für den Radverkehr und die Einrichtung
hochwertiger Radabstellanlagen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs“
wurden in einem Antrag zusammengefasst. Es handelt sich um die Erweiterung der
Fahrradabstellanlage Fürth Hauptbahnhof Süd in der Ludwigstraße und um zwei
Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz von insgesamt 975 m Länge „ Am Europakanal“
(einschl. Zweigstrecke Forsthausstraße).
Die benötigten Gesamtmittel für beide Maßnahmen wurden jeweils mit 60.000
€ kalkuliert, die beantragten Fördermittel betragen bei einer Förderquote von
40 % jeweils 24.000 €, d. h. insgesamt 48.000 €. Für die Radabstellanlage Fürth
Hauptbahnhof Südseite wurde vom Bau- und Werksausschuss am 17.07.2013
einstimmig beschlossen, dass auf mögliche Zuwendungen verzichtet wird, um die
Maßnahme bereits im Herbst dieses Jahres umzusetzen. Für den Lückenschluss,
bzw. die Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz läuft das Antragsverfahren noch.
Der zweite Antrag wurde von Käm und OA, basierend auf Angaben von GWF,
gestellt. Er umfasst die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung von
Stadtmuseum, Rundfunkmuseum, Kulturforum, Stadttheater und Stadthalle. Hierbei
soll die Innenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Die
Gesamtinvestitionssumme beträgt 57.000 €, die Fördersumme 22.800 € (Förderquote
40%). Auch dieses Antragsverfahren läuft noch, steht aber nach telefonischer
Anfrage des OA beim Projektträger Jülich vom 18.11.2013 kurz vor dem Abschluss.
Einen Überblick über die Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2014
gibt die Übersicht (2) in Anlage 1, die Förderquoten sind in Klammern
angegeben.
OA erstellt derzeit eine Vorlage, die über die Referate an die zu
beteiligenden Ämter weitergeleitet werden soll. Da Klimaschutz eine
Querschnittsaufgabe ist, sind von diesem Förderprogramm vielfältige Bereiche
des kommunalen Handels betroffen: z.B. Ver- und Entsorgung, Flächenmanagement,
eigene Liegenschaften
(z. B. Sanierung der Beleuchtung, Sanierung oder Nachrüstung von
Belüftungseinrichtungen), Mobilität, Green-IT, Energiesparmodelle in Schulen
und
Kindergärten, etc. Es gibt Zuschüsse für zusätzlich eingestelltes
Personal (Klimaschutzmanager, „Fifty-Fifty-Manager“), für Beratungs- und
Unterstützungsaufträge an Externe und für investive Maßnahmen. Die Merkblätter
zu den einzelnen Förderschwerpunkten mit
Hinweisen für die Antragstellung umfassen über 100 DIN A4 Seiten. In ihnen sind
auch die Voraussetzungen genannt ohne deren Erfüllung eine Antragsstellung
zwecklos ist. Grundvoraussetzung für mehrere Förderbestandteile ist ein
Klimaschutzkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist, und die wesentlichen
Bestandteile von Konzepten gemäß des Merkblattes „Erstellung von
Klimaschutzkonzepten“ enthält. Die Endenergiebilanz und Klimaschutzfahrplan
2010/2020 der Stadt Fürth ist aus dem Jahr 2008. Sie wurde zu 50 % mit
Landesmitteln gefördert, Bundesmittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative
gab es zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht. Ohne eine Aktualisierung der
Endenergiebilanz/Klimaschutzfahrplan unter Berücksichtigung der Vorgaben der
Nationalen Klimaschutzinitiative kann z.
B. keine geförderte Stelle für Klimaschutzmanagement geschaffen werden, auch
Fördermittel für die Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sind
daran gebunden. Selbst die Förderung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen ist nur möglich, wenn sie
vorher Bestandteil in einem Klimaschutzkonzept waren. Am 19.05.2011 hat der
Umweltausschuss beschlossen, dass „eine Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans
erst 2014/2015 erfolgen soll, nach weitgehendem Abschluss der entsprechenden
Investitionen (Konjunkturpaket).“
Bei der Verbesserung der Radwegeinfrastruktur und der Einrichtung von
Wegweisungssystemen müssen diese als Fördervoraussetzung vorher in einem
Klimaschutzkonzept oder in einem Radverkehrskonzept enthalten sein. Ein
Radverkehrskonzept wird derzeit von SpA erarbeitet.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es vielfältige
Fördermöglichkeiten des Bundes im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2014 gibt, die
aufgrund der Querschnittsaufgabe Klimaschutz vielfältige Bereiche des
kommunalen Handels betreffen. Die Verwaltung prüft, ob und in welchen Bereichen
jetzt eine Antragsstellung sinnvoll ist und welche strategischen Maßnahmen
getroffen werden müssen, um in den nächsten Jahren weitere Fördermittel
erhalten zu können. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass trotz
Förderquoten von 25 bis 65 %, 35 bis 75 % an benötigten Eigenmitteln
verbleiben, die über den städtischen Haushalt zu decken sind und das
Investitionen in den Klimaschutz die regionale Wertschöpfung erhöhen und dies
durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln noch verstärkt wird.
Quellen:
(1) BMU Pressedienst Nr.152/13 – Klimaschutz/Kommunales vom 17.10.2013
(2) http://kommunen.klimaschutz.de/foerderung/kommunalrichtlinie.html
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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im Haushalt |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2014