Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.11.2013 – Kommunale Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Vorlage
OA/076/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und in welchen Bereichen eine Antragsstellung zur Kommunalrichtlinie 2014 sinnvoll ist und welche strategischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um in den nächsten Jahren weitere Fördermittel erhalten zu können. Dabei sind die benötigten Eigenmittel zu berücksichtigen.


 

Gemäß Pressemitteilung des BMU vom 17.10.2013 (1) können Städte und Gemeinden mit Beginn des Jahres 2014 wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, kurz Kommunalrichtlinie genannt, wurde novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Jahr 2014 sind insgesamt Fördermittel i. H. v.  90 Millionen € vorgesehen. Förderanträge können vom 01.01. bis zum 30.04.2014 beim vom BMU beauftragten Projektträger Jülich eingereicht werden. Finanziert wird die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung aus Haushaltsmitteln sowie dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds (Erlöse aus dem Emissionshandel).

Seit 2008 wurden rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen mit einer Gesamtsumme von rund 240 Millionen Euro gefördert. Aus Bayern kamen 2012 z. B. 182 Anträge.

 

Die Stadt Fürth hat im März 2013 zwei Förderanträge für „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ eingereicht:

 

SpA/Vpl und OA brachten einen „Doppelantrag“ zur „Nachhaltigen Mobilität“ auf den Weg: „Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze für den Radverkehr und die Einrichtung hochwertiger Radabstellanlagen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs“ wurden in einem Antrag zusammengefasst. Es handelt sich um die Erweiterung der Fahrradabstellanlage Fürth Hauptbahnhof Süd in der Ludwigstraße und um zwei Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz von insgesamt 975 m Länge „ Am Europakanal“ (einschl. Zweigstrecke Forsthausstraße).

 

Die benötigten Gesamtmittel für beide Maßnahmen wurden jeweils mit 60.000 € kalkuliert, die beantragten Fördermittel betragen bei einer Förderquote von 40 % jeweils 24.000 €, d. h. insgesamt 48.000 €. Für die Radabstellanlage Fürth Hauptbahnhof Südseite wurde vom Bau- und Werksausschuss am 17.07.2013 einstimmig beschlossen, dass auf mögliche Zuwendungen verzichtet wird, um die Maßnahme bereits im Herbst dieses Jahres umzusetzen. Für den Lückenschluss, bzw. die Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz läuft das Antragsverfahren noch.

 

Der zweite Antrag wurde von Käm und OA, basierend auf Angaben von GWF, gestellt. Er umfasst die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung von Stadtmuseum, Rundfunkmuseum, Kulturforum, Stadttheater und Stadthalle. Hierbei soll die Innenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt 57.000 €, die Fördersumme 22.800 € (Förderquote 40%). Auch dieses Antragsverfahren läuft noch, steht aber nach telefonischer Anfrage des OA beim Projektträger Jülich vom 18.11.2013 kurz vor dem Abschluss.

 

Einen Überblick über die Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2014 gibt die Übersicht (2) in Anlage 1, die Förderquoten sind in Klammern angegeben.

 

OA erstellt derzeit eine Vorlage, die über die Referate an die zu beteiligenden Ämter weitergeleitet werden soll. Da Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist, sind von diesem Förderprogramm vielfältige Bereiche des kommunalen Handels betroffen: z.B. Ver- und Entsorgung, Flächenmanagement, eigene Liegenschaften

(z. B. Sanierung der Beleuchtung, Sanierung oder Nachrüstung von Belüftungseinrichtungen), Mobilität, Green-IT, Energiesparmodelle in Schulen und

Kindergärten, etc. Es gibt Zuschüsse für zusätzlich eingestelltes Personal (Klimaschutzmanager, „Fifty-Fifty-Manager“), für Beratungs- und Unterstützungsaufträge an Externe und für investive Maßnahmen. Die Merkblätter zu den einzelnen Förderschwerpunkten  mit Hinweisen für die Antragstellung umfassen über 100 DIN A4 Seiten. In ihnen sind auch die Voraussetzungen genannt ohne deren Erfüllung eine Antragsstellung zwecklos ist. Grundvoraussetzung für mehrere Förderbestandteile ist ein Klimaschutzkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist, und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten gemäß des Merkblattes „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ enthält. Die Endenergiebilanz und Klimaschutzfahrplan

2010/2020 der Stadt Fürth ist aus dem Jahr 2008. Sie wurde zu 50 % mit Landesmitteln gefördert, Bundesmittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative gab es zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht. Ohne eine Aktualisierung der Endenergiebilanz/Klimaschutzfahrplan unter Berücksichtigung der Vorgaben der Nationalen Klimaschutzinitiative  kann z. B. keine geförderte Stelle für Klimaschutzmanagement geschaffen werden, auch Fördermittel für die Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sind daran gebunden. Selbst die Förderung von verkehrsmittelübergreifenden  Mobilitätsstationen ist nur möglich, wenn sie vorher Bestandteil in einem Klimaschutzkonzept waren. Am 19.05.2011 hat der Umweltausschuss beschlossen, dass „eine Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans erst 2014/2015 erfolgen soll, nach weitgehendem Abschluss der entsprechenden Investitionen (Konjunkturpaket).“

Bei der Verbesserung der Radwegeinfrastruktur und der Einrichtung von Wegweisungssystemen müssen diese als Fördervoraussetzung vorher in einem Klimaschutzkonzept oder in einem Radverkehrskonzept enthalten sein. Ein Radverkehrskonzept wird derzeit von SpA erarbeitet.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es vielfältige Fördermöglichkeiten des Bundes im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2014 gibt, die aufgrund der Querschnittsaufgabe Klimaschutz vielfältige Bereiche des kommunalen Handels betreffen. Die Verwaltung prüft, ob und in welchen Bereichen jetzt eine Antragsstellung sinnvoll ist und welche strategischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um in den nächsten Jahren weitere Fördermittel erhalten zu können. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass trotz Förderquoten von 25 bis 65 %, 35 bis 75 % an benötigten Eigenmitteln verbleiben, die über den städtischen Haushalt zu decken sind und das Investitionen in den Klimaschutz die regionale Wertschöpfung erhöhen und dies durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln noch verstärkt wird.

 

Quellen:

(1) BMU Pressedienst Nr.152/13 – Klimaschutz/Kommunales  vom 17.10.2013

(2) http://kommunen.klimaschutz.de/foerderung/kommunalrichtlinie.html

 


 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2014