1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2013 – 2017 grundsätzlich zu. Das Fi-nanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2014 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2014 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2014 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
• die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften,
• die für 2014 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens (4 717 T€) nicht bzw. nicht in
voller Höhe in Anspruch zu nehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Mittelfristige Finanzplanung 2013 – 2017 – Entwurf
- Mittelfristige Finanzplanung 2013 – 2017 – Erläuterungen