Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Im Ortskern des Ortsteiles Vach sind die
Quartiere zu beiden Seiten der Vacher Straße seit Jahren als Tempo-30-Zonen
ausgewiesen. Vereinzelt bestehen auch verkehrsberuhigte Bereiche, die
Schrittge-schwindigkeit als zulässige Höchstgeschwindigkeit beinhalten. Für die
Vacher Straße wurde auf dem Streckenabschnitt zwischen Obermichelbacher Straße
und Vacher Markt am 11.04.2013 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
angeordnet, um den besonderen örtlichen Umständen Rechnung zu tragen. Eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht zudem in der Herzogenauracher
Straße und Brückenstraße. Lediglich südlich der Obermichelbacher Straße gilt in
der Vacher Straße die gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit von max. 50
km/h, da in diesem Bereich sich ein Streckenverbot nicht rechtfertigen lässt.
Dem Antrag der Bürgerversammlung wurde deshalb bereits umfassend Rechnung
getragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag vom 11.11.2013