Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Klageerhebung Kenntnis.
Gegen den Zensus-Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 25.11.2013 wurde zur Fristwahrung am 19.12.2013 Klage ohne Begründung beim Verwaltungsgericht Ansbach eingelegt. Da insgesamt 54 bayerische Städte und Gemeinden Klage gegen den Zensus-Bescheid erhoben haben, ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vereinbart worden, dass nicht jede Stadt bzw. Gemeinde eine ausführliche Klagebegründung erarbeitet, sondern dass ein Musterverfahren durchgeführt wird. Dieses Musterverfahren wird die Stadt Amberg führen, während alle anderen Städte und Gemeinden beim jeweiligen Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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