Die Wahl eines berufsmäßigen Bürgermeisters (§ 5 Abs. 2 der Hauptsatzung) für die Wahlperiode 2014/2020 wurde gemäß Art. 35 Abs. 1 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Die Niederschrift ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt als Wahlergebnis bekannt:
Markus B r a u n ______________ Stimmen
________________________ ______________ Stimmen
________________________ ______________ Stimmen
Demnach wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zum berufsmäßigen Bürgermeister gewählt.
Dem berufsmäßigen Bürgermeister wird weiterhin die Leitung des Referates für Schule, Bildung und Sport (Referat I) gemäß der geltenden Geschäftsverteilung übertragen.
Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Nach § 5 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist der Bürgermeister Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
Er ist von den Mitgliedern des Stadtrates zu wählen (Art. 35 GO). Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtszeit die gesetzlichen Voraussetzungen (u.a. nicht älter als 65 Jahre und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) erfüllen.
Aus Altergründen werden diese Voraussetzungen von den Stadträten Peter Pfann, Franz Stich und Kurt Georg Strattner nicht mehr erfüllt.
Im Vorfeld zur Wahl wurden von den Parteien folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:
Markus B r a
u n –SPD-.
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Dem gewählten Stadtratsmitglied wird gemäß Beschluss des Stadtrates zur Geschäftsverteilung weiterhin die Leitung des Referates I (Schule, Bildung und Sport) übertragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Niederschrift über
die Wahl des berufsmäßigen Bürgermeisters