Projektgenehmigung nach Ziffer 2.4. der Richtlinien für die Einleitung und Abwickung städtischer Bauvorhaben
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben gemäß des vorgelegten Entwurfs mit einem Gesamtvolumen von 90.000 EUR.
Planungsanlass
Das
Baureferat/Grünflächenamt wurde mit den Planungs- und Bauherrenleistung zur
Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes an der Hermann-Köhl-Straße
beauftragt. Die Fläche ist im Entwurf des Bebauungsplans 460 a (Golfpark) als
öffentlicher Spielplatz festgesetzt.
Bestand
Die im Bebauungsplan
vorgesehene Fläche liegt innerhalb eines waldähnlichen Bestandes überwiegend
mit Kiefern und Eichen entlang der Vacher Straße, im Bereich des
Kinderspielplatzes zunehmend mit Robinie und Ahorn durchsetzt, der sich zur
Hermann-Köhl-Straße zunehmend lichtet. Im Bereich des geplanten Spielplatzes
ist im östlichen Randbereich nur noch gehölzartiger Unter- und Jungwuchs, im
weiteren Verlauf Gras- und Sukzessionsfluren vorhanden. Im Bereich dieser
„Lichtung“ soll der neue Kinderspielplatz errichtet werden.
Die Fläche ist nicht mehr
waldartig, jedoch mit einzelnen Bäumen überstellt, die der Baumaßnahme aus
baulichen und aus Gründen der Verkehrssicherung weichen müssen. Dies betrifft
im Einzelnen:
Nr. |
Art |
Name |
StU |
KD |
Höhe |
Schadstufe |
8 |
Acer platanoides |
Spitz-Ahorn |
220 cm |
25 m |
15 m |
3 |
22 |
Picea abies |
Gem. Fichte |
122 cm |
5
m |
6 m |
2 |
24 |
Robinia pseudoacacia |
Robinie |
40/50/60 cm |
15
m |
6 m |
0 |
Entwurfsbeschreibung
Der
Spielplatz soll in den waldartigen Baumstand hineingebaut werden, der
Waldcharakter soll dabei erhalten bleiben bzw. wiederherstellt werden. Auf
einer Fläche von ca. 500 m² muss der Unter- und Jungwuchs gerodet werden, um
die Lichtung für den Aufbau der Spielgräte zu vergrößern.
Es
werden zwei Spielflächen mit Geräten aus Robinienholz entstehen mit Angeboten
zum Balancieren, Hangeln, Klettern und Rutschen. Der notwendige
Fallschutzbereich besteht aus Holzhäcksel.
|
Spielgerätekombination 1 |
|
Spielgerätekombination 2 |
Zur
steilen Hangkante im Süden wird ca. 40 m Stabgitterzaun mit 100 cm Höhe
eingebaut. Die unterirdische Stollenanlage mit dem Notausstiegs-Bauwerk liegt
außerhalb der Spielflächen im dicht bewachsenen waldartigen Bestand. Eine
Einfriedung ist hier nicht geplant. Die vorhandenen Carports im Norden und der
Zaun im Süden werden mit einer Strauchpflanzung eingegrünt. Sitzmöglichkeiten
in Form von einer Bank-Tisch-Kombination, zwei Bänken und Sitzmauern sollen neu
geschaffen werden.
Als
Ausgleich für die zu rodenden Großbäume und den Unter- und Jungwuchs werden
insgesamt drei Großbäume und 180 m² Strauchpflanzung aus heimischen Gehölzen
neu gepflanzt.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, den
Spartenträgern und dem zuständigen Pfleger mit Verfügung vom 05.06.2013
instruiert. Die Hinweise und Ergänzungen wurden im weiteren Planungsprozess
berücksichtigt.
Das Ordnungsamt/Untere
Naturschutzbehörde äußert erhebliche grundsätzliche Bedenken wegen der Lage des
Kinderspielplatzes im waldartigen Bestand. Die Fläche ist jedoch an dieser
Stelle im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzt.
Das Ordnungsamt/Bodenschutz
und Altlasten weist auf die Lage der Fläche im Altlastenverdachtsgebiet und die
Festsetzungen der Bundesbodenschutzverordnung hin. Der erhöhte Aufwand bei den
Erdarbeiten ist in der Kostenberechnung berücksichtigt und wird bei der
Ausführung wie üblich beachtet.
Die Bauordnungsbehörde weist
auf die Baugenehmigungspflicht hin, da der Bebauungsplan noch nicht
rechtskräftig ist. Der Bauantrag ist am 07.02.2014 bei der
Baugenehmigungsbehörde eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Eine
Baugenehmigung liegt bis dato noch nicht vor (Stand 20.02.2014).
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 90.000 EUR. Bei einer Gesamtfläche von ca. 1.100 m² liegt
der durchschnittliche Quadratmeterpreis damit bei 81,81 EUR/m² und somit im
Rahmen vergleichbarer Objekte (Kennzahl des Grünflächenamts für Spielplätze
mittlere Größe 80 EUR/m²). Trotz der im Wesentlichen extensiven Gestaltung ist
der durchschnittliche Quadratmeterpreis am oberen Ende der Skala. Dies erklärt
sich durch den erheblichen Mehraufwand bei der Herstellung der Fläche im
Bereich der Vor- und Erdarbeiten (Räumung und Freimachen der Fläche,
Berücksichtigung der Altlastenverdachtsfläche) sowie der aus Sicht des Grünflächenamts
notwendigen Absturzsicherung entlang der steilen Böschung zur
Käthe-Brand-Straße. In den Gesamtkosten sind rd. 11.000 EUR für Planungs- und
Bauherrenleistungen für die innere Verrechnung enthalten.
Die Maßnahme finanziert sich aus dem vom Bund aus Grundstückserlösen
im gesamten Golfpark zur Verfügung gestellten Mitteln (Mandant 66). Das
Grünflächenamt hat für 2014 einen Bedarf von insgesamt 100 T€ gemeldet. Der
Antrag auf vorzeitige Mittelfreigabe vor Haushaltsgenehmigung wurde am
19.02.2014 gestellt.
Derzeit wird baureferats-intern abgeklärt, ob darüber
hinaus weitere Mittel aus städtebaulichen Verträgen zur Verfügung stehen. Wenn
dies der Fall ist, wäre der Mandantenhaushalt des Grünflächenamts um diese
Betrag zu entlasten, da in 2014 weitere Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung
der öffentlichen Grünflächen im Golfpark anstehen.
Die jährlichen Folgelasten wurden im Detail nicht
ermittelt, liegen aber aufgrund von Erfahrungswerten bei einem öffentlichen
Kinderspielplatz mit rd. 1.000 m² bei 5-6 €/m². Die jährlichen Folgelasten
werden aus dem Budget des Grünflächenamts bestritten.
Sofern die baurechtlichen und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen kann unmittelbar nach erfolgter Projektgenehmigung
die Angebotsaufforderung an Bieter des Garten- und Landschaftsbau erfolgen, mit
einer Vergabe der Bauleistungen wäre dann Mitte April zu rechnen, der Baubeginn
wäre Anfang Mai 2014 möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
6.000
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
Mandant 66 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Auszug aus dem Bebauungsplan 460a
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Bestandsplan
Anlage 4 Entwurf
Anlage 5 Kostenberechnung (Zusammenstellung)