Betreff
ELAN GmbH; Größe des Aufsichtsrats
Vorlage
R II/061/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat entscheidet, ob die Anzahl der ELAN-Aufsichtsratsmitglieder analog dem VHS-Auf­sichtsrat von fünf auf sieben Mitglieder erhöht werden soll.

 


Am 28.06.2012 fand die erste Aufsichtsratssitzung der ELAN GmbH statt. Vorher gab es einen „Beirat für die ELAN-gGmbH“. Er bestand (u.a.) aus je einer Vertretung aus den 3 Fraktionen. Der neue Aufsichtsrat ab 2012 spiegelt diese Konstellation, 3 Stadtratsmitglieder aus jeder Fraktion, auch im Aufsichtsrat wider und installierte zweckmäßigerweise die beiden inhaltlich für Bildung und Jugend zuständigen Referatsleitungen als Aufsichtsratsmitglieder (die ebenfalls be­reits Mitglieder des Beirats waren).

In der Aufsichtsratssitzung am 05.02.2014 wurde die Größe des ELAN-Aufsichtsrats (also 5 Mit­glieder insgesamt) diskutiert. Es wurde von den anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern erwogen, den Aufsichtsrat zu vergrößern, z.B. auf 7 Mitglieder entsprechend dem VHS-Aufsichtsrat, wo­bei beim VHS-Aufsichtsrat auch ein VHS-Beschäftigter Mitglied ist.

Es wurde gebeten, die Thematik als TOP auf die Geschäftsordnungskommission zu nehmen. Diese ist allerdings unzuständig, da in der Geschäftsordnung des Stadtrates Fürth die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht geregelt ist, sondern vielmehr in den jeweiligen Gesellschafts­verträgen festzulegen ist. Eine Ältestenratsitzung findet bis Ende April nicht mehr statt, so dass dies nun ohne weitere Vorbehandlung im FA/StR noch in der alten Legislaturperiode entschie­den werden sollte, damit die Fraktionen des neuen StR wissen, wie viele Sitze ihnen zustehen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Vergrößerung des ELAN-Aufsichtsrats eine Änderung des ELAN-Gesellschaftsvertrags erfordert. Für seine Beurkundung und Eintragung fallen insbeson­dere Kosten des Notariats sowie Registergebühren an. Mit einem Betrag von ca. 600 bis 700 € wird zu rechnen sein. Erst nach der notariellen Beurkundung könnte dann ein vergrößerter Auf­sichtsrat zusammentreten, da diese zwingende Voraussetzung für den Aufsichtsrat ist, gültige Beschlüsse fassen zu können.

Gründe für die Überlegungen der ELAN-Aufsichtsratsmitglieder für eine Erhöhung der Mitglie­deranzahl sind:

A)  die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder stärken

B)  die Beschlussfähigkeit besser gewährleisten

C)  die Aufsichtsräte der Töchter anzugleichen

Dazu nimmt das Beteiligungsreferat wie folgt Stellung:

Zu A) Bei einem 7-köpfigen Aufsichtsrat gäbe es neben den beiden Referatsleitungen und der Arbeitnehmervertretung 4 Mitglieder, die aus dem ehrenamtlichen StR stammen. Zur Zeit sind es dagegen 3 von 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Bei 3 von 5 hat das Ehrenamt (auch mathema­tisch) mehr Gewicht als bei vier von sieben.

Zu B) Die Beschlussfähigkeit ist aus Sicht der Verwaltung bei Anwesenheitspflicht von 4 von 7 Aufsichtsratsmitgliedern kaum besser gewährleistet als bei 3 von 5.

Zu C) Die Anzahl und Zusammensetzung der Aufsichtsräte der Töchter bzw. Gremien der Stadt ist ohnehin sehr unterschiedlich. Beispiele: Die infra-Aufsichtsräte bestehen aus 14 Ehrenamt­lichen plus 2 Arbeitnehmervertretern (plus ein weiteres Aufsichtsratsmitglied, für die Bayernwerk AG, bei der Versorgungs-GmbH), WBG und Verwaltungsrat Klinikum je 10 Ehrenamtliche, VHS 7 Mitglieder (davon 6 Ehrenamtliche), Zweckverband FOS 5 Mitglieder (alles Ehrenamtliche), Kirchweihausschuss 6 Ehrenamtliche.

Aus Sicht der Beteiligungsverwaltung hat sich die Mitgliederzahl des ELAN-Aufsichtsrats be­währt. Der StR muss unter Berücksichtigung des ELAN-Unternehmensinteresses entscheiden, ob eine Aufstockung erfolgen soll.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 600 bis 700 €

x

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die für eine Änderung des Gesellschaftsvertrags anfallen­den Kosten (Notar, Registergericht etc.) müsste die Elan GmbH tragen.