Betreff
Bibertbahn im Stadtgebiet Nürnberg: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Fürth zum Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken (km 0,292-2,042)
Vorlage
SpA/254/2014
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-403-J1051/A705013
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bericht des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den im Abschnitt „Sachverhalt“ wiedergegebenen Entwurf für eine Stellungnahme als Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt zu übermitteln.

 

Zudem soll im Rahmen der Flächennutzungsplanung die Option für eine Bahnverbindung (Bibertbahn) offengehalten werden.

 

Wenn es zu Ersatzneubauten der Eisenbahnbrücken über die Rothenburger Straße und die Rednitz kommen sollte, soll sich die Stadtverwaltung für größere Spannweiten einsetzen, damit die darunter verlaufenden Geh- und Radwege auf Regelmaße verbreitert werden können.


Freistellungsverfahren 2013

Zuerst hat die Stadt Nürnberg im Jahr 2013 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, in ihrem Ortsteil Gebersdorf. Gemarkung Großreuth, ein 610 Meter langes Teilstück der stillgelegten Bibertbahnstrecke von Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen (km 2,040 – km 2,650), um darauf unter anderem die Endstation der U‑Bahnlinie 3 zu errichten. Hierzu hat der Fürther Bau- und Werkausschuss am 06.02.2013 eine kritisch-ablehnende Stellungnahme beschlossen.

 

Freistellungsverfahren 2014

Nun hat die DB Netz AG (Deutsche Bahn) im Jahr 2014 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, auch den übrigen auf Nürnberger Stadtgebiet liegenden Teil der stillgelegten Bibertbahnstrecke mit einer Länge von 1750 Meter von Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen (km 0,292 – km 2,042). Hierzu hat die Stadt Fürth – zur Fristwahrung – einen Auszug ihrer oben genannten Stellungnahme von 2013 als vorläufige Stellungnahme abgegeben, und eine Verlängerung der – mit sechs Wochen typischerweise sehr kurzen – Stellungnahmefrist beantragt.

 

 

Entwurf für die endgültige Stellungnahme 2014:

 

„Eine „Freistellung“ im Eisenbahnwesen entspricht der „Entwidmung“ und befreit Flurstücke von der Eigenschaft, Eisenbahnanlagen zu sein. Damit wird eine Wiederinbetriebnahme unmöglich, da sie nur noch über ein völlig neues Planfeststellungsverfahren erreicht werden könnte. Da die Stadt Nürnberg und die DB Netz AG jedoch nach der Freistellung eine anderweitige Nutzung der Grundstücke anstreben (Verkauf an Anlieger, U‑Bahnbau, Geh- und Radwege) wird einem solchen künftigen Planfeststellungsverfahren der Zugriff auf die Grundstücke entzogen. Somit bedeutet die Freistellung von Bahnbetriebszwecken die faktisch endgültige Aufgabe der Option einer Wiederinbetriebnahme der Bibertbahn.

 

Eine solche Wiederinbetriebnahme wird zwar derzeit nicht aktiv angestrebt, soll aber nach der Beschlusslage im Landkreis Fürth als Option erhalten bleiben und die Stadt Fürth unterstützt diese Sichtweise. Die Freistellung der Nürnberger Abschnitte würde dazu führen, dass der außerhalb von Nürnberg liegende Teil der Bibertbahn vom Eisenbahnnetz losgekoppelt wird. Eins solche isolierte Lage stünde einer verkehrlich sinnvollen Wiederinbetriebnahme entgegen, da nur noch ein Pendelbetrieb in den Vororten, aber keine Fahrten zum Hauptbahnhof Nürnberg mehr möglich wären. Durch den fehlenden Anschluss an das übrige Eisenbahnnetz wäre solch ein Pendelbetrieb nicht nur auf der Nutzenseite besonders unwirtschaftlich, sondern auch auf der Kostenseite besonders teuer, da entweder eine eigene Werkstatt an der isolierten Strecke errichtet werden müsste, oder die Eisenbahnfahrzeuge als Schwertransporte regelmäßig über das Straßennetz zu vorhandenen Werkstätten zu transportieren wären.

 

Des Weiteren besteht von der Bibertbahnstrecke aus die grundsätzliche Möglichkeit, Betriebe im Fürther Gewerbegebiet Süd / Weikershof mit einem Gleisanschluss zu versehen. Hierfür besteht sogar eine Unterführung unter der Rothenburger Straße zum Gelände der Brauerei. Zwar wird derzeit kein solcher Gleisanschluss mehr betrieben, das Gewerbegebiet ist jedoch auch noch nicht vollständig gefüllt. Eine antragsgemäße Freistellung von Bahnbetriebszwecken würde allen heute und künftig dort angesiedelten Betrieben diese Option zunichte machen.

 

Die Stadt Fürth spricht sich daher gegen die Freistellungsanträge für die Bibertbahn aus.“

 

Sonstige Belange:

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth ist das etwa 85 Meter lange Teilstück der Bibertbahn, das auf Fürther Gemarkung liegt, nicht als eine Eisenbahnanlage dargestellt. Zur Sicherung weiterer Optionen soll dies im Rahmen der nächsten Fortschreibung nochmals geprüft werden.

 

Sollten die Widerlager der an den Fürther Abschnitt angrenzenden Eisenbahnbrücken baufällig werden, so will sich die Stadt Fürth dafür einsetzen, dass die Ersatzneubauten der Brücken mit größeren lichten Weiten errichtet werden, zwecks Verbreiterung der Geh- und Radwege.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Unterlagen (5 Seiten), Schriftverkehr (1 Seite)