Betreff
Nahwärmezentrale für Wärmeversorgung Sportzentrum und Hauptfeuerwache, Kapellenstraße
Vorlage
GWF/105/2014
Aktenzeichen
GWF/HtE/ -Eg
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss erteilt die Projektgenehmigung für die Weiterführung der Planung und die Errichtung der Nahwärme-zentrale. 


Für die gemeinsamen Beheizung des sich derzeit im Bau befindlichen Julius-Hirsch-Sport-zentrums sowie der im Anschluss zu errichtenden Feuerwache, ist die Errichtung einer Nahwärmeversorgung mit folgendem Umfang vorgesehen.

 

Heizhaus

Vorgesehen ist die Errichtung eines Heizhauses, in welchem neben der unterzubringenden Anlagentechnik für die Wärmeerzeugung auch eine öffentliche Toilette (in behindertengerechter Ausführung), sowie ein Stellplatz für ein Kehr und Schneeräumfahrzeug, untergebracht sind.

 

Anlagentechnik

Geplant ist eine Kombination aus einem Hackschnitzelkessel (ca. 440 kW) zur Deckung der Wärmegrundversorgung und einem Gasbrennwertkessel (ca. 170 kW) zur Spitzenlast-abdeckung.

Ein zusätzliches Blockheizkraftwerk (ca. 40 kW) deckt kontinuierlich den Sockel der Wärme-grundlast -auch für die Warmwasserbereitung- ab.   

Die Wirtschaftlichkeit der beschriebenen Heizungsanlage wurde in beiliegender Projektarbeit nachgewiesen. Die Amortisationszeit für einen Betrieb mit gekauften Hackschnitzeln liegt bei 10,9 Jahren.

 

Kosten

Für die Planung und den Bau der vorbeschriebenen Nahwärmezentrale werden finanzielle Mittel in Höhe von 748.900,- € (brutto) notwendig.

 

Entsprechend der beigefügten Kostenschätzung gliedert sich der Gesamtbetrag in folgende Teilbeträge:

Herrichten und Erschließen (Kgr. 200)     22.200,- €

Bauwerk (Kgr. 300)                                                        232.000,- €

Technische Anlage (Kgr. 400)                    368.500,- €

Baunebenkosten (Kgr. 700)                                       126.200,- €

 

Gesamt (brutto)                                                             748.900,- €

 

Hinweis zu Baunebenkosten

Die Baunebenkosten (Kgr. 700) beinhalten die erforderlichen Planungskosten (Honorare) für die externe Beauftragung des Architekten und Statikers zur Errichtung des Heizgebäudes, sowie die relevanten Planungskosten für die Ingenieurleistungen zur Planung der technischen Anlage (siehe Kostenschätzung).

 

Die Planung der technischen Anlage (Kgr. 400) erfolgt im Rahmen einer Eigenplanung durch die Gebäudewirtschaft/Haustechnik (ohne Fremdvergabe).  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

748.900 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 0600.9600.0000

Budget-Nr.  0600.9600

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Kostenschätzung GWF/HtE vom 31.03.2013

-       Planunterlagen (Lageplan, Ansichten, Grundrisse (einschl. Darstellung der geplanten Anlagentechnik), Anlagenschema)

-       Projektarbeit GWF/HtE, zur wirtschaftlichen Umsetzung der Nahwärmeversorgung als Hackschnitzelheizung