Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten „Richtlinien für die Pflegschaften beim Stadtrat von Fürth“ mit Wirkung zum 01.05.2014.
Die Richtlinien (alt) in Anlage 2 vom 14.06.1968 werden aufgehoben.
Des Weiteren beschließt der Stadtrat die Einrichtung der in Anlagen 3 und 4 aufgeführten allgemeinen Pflegschaften und Schulpflegschaften.
Die Beschlussfassung über die Bestellung der Pflegerinnen und Pfleger soll in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2014 erfolgen.
Die Richtlinien für die Pflegschaften beim Stadtrat von Fürth datieren vom 14.06.1968. Mit folgender Neufassung sollen die Dauer der Pflegschaft deklaratorisch auch in der Richtlinie festgelegt werden (Hinweis der Regierung von Mittelfranken) und die Rechte und Pflichten des Pflegers oder der Pflegerin präzisiert werden. Insbesondere soll die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Verwaltung und zur Verschwiegenheit herausgehoben werden (Geschäftsordnungskommission vom 28.03.2014, TOP 4).
Diesen beiden Wünschen trägt die vorliegende Überarbeitung Rechnung.
Gleichzeitig soll die Einrichtung der in Anlagen 3 und 4 aufgeführten Pflegschaften beschlossen werden.
Diese sollen bis auf zwei Ausnahmen unverändert bleiben:
- Zusammenlegung der Pflegschaften „Liegende Gründe landwirtschaftlich“ und „Liegende Gründe nichtlandwirtschaftlich“ (Referat VI stimmte bereits zu).
- Ausweisung der Grundschule John-F.-Kennedy-Straße als eigenständige Pflegschaft (Referat I stimmte bereits zu).
Insgesamt bleibt die Zahl von 49 Pflegschaften erhalten.
Die Besetzung der Pflegschaften soll jedoch erst in der Stadtratssitzung am 07.05.2014 erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Richtlinien neu (Anlage 1)
Richtlinien alt (Anlage 2)
Liste Allgemeine Pflegschaften (Anlage 3)
Liste Schulpflegschaften (Anlage 4)