Mit der Einladung zu
dieser Sitzung wurden an die neuen Stadtratsmitglieder die Vorschriften über
das Steuergeheimnis und die Strafbarkeit seiner Verletzung versandt. Die im
Gremium verbliebenen Mitglieder wurden bereits früher belehrt.
Die
Stadtratsmitglieder werden in dieser Sitzung durch den Oberbürgermeister zur
Wahrung des Steuergeheimnisses hingewiesen und zu dessen Beachtung
aufgefordert.
Außerdem werden die
Stadtratsmitglieder auf die allgemeine Verschwiegenheitspflicht von Amtsträgern
eindringlich hingewiesen und insbesondere um Beachtung bei den in
nichtöffentlichen Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkten und den dazu
bereitgestellten Unterlagen gebeten.
Zur
Verschwiegenheitspflicht wird vom Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass
diese insbesondere für den nichtöffentlichen Teil von Gremiumssitzungen gilt.
Die zu diesen Tagesordnungspunkten bereitgestellten Unterlagen unterliegen der
Geheimhaltung. Darüber hinaus können auch Anlagen zu öffentlichen
Tagesordnungspunkten mit dem Vermerk „nichtöffentlich“ gekennzeichnet sein.
Solche Anlagen werden von den Referaten nur zur umfassenden Information der
Gremiumsmitglieder weitergegeben
.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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